Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

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Kajetan
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Kajetan »

greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, der Link von Demdem....
In dem Link steht auch nur das, was ich vorher gesagt habe. Der Anbieter von digitalen Waren kann die Rücknahmepflicht umgehen, in dem er vor dem Kauf den Kunden darauf hinweist, dass durch den Kauf die Rücknahmepflicht erlischt oder eben den Download erst nach 14 Tagen ermöglicht.

Das heisst, dass Valve und alle anderen nur aus Kulanzgründen einen Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ermöglichen und nicht, weil sie eine Rückgabe ermöglichen MÜSSEN.

Haben wir uns jetzt alle schön im Kreis gedreht? :)
DEMDEM
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von DEMDEM »

greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, es kann ausgehebelt werden. Das änder aber nichts an der Tatsache, dass es dieses Gesetz gibt und es bei digitalen Waren zum Einsatz kommt. Kajetan geht davon aus, Rückgabe ist reine Kulanz und hat bei digitaler Ware keine rechtliche Grundlage.
Aber im Falle von Valve ist es Kulanz. Du hast ja auch bei Valve nicht wirklich ein 14 tätiges Rückgaberecht, sondern nur, wenn du das Spiel weniger als 2h gespielt hast. Spielst du es aber 5+h schon am ersten Tag, kannst du es auch nicht mehr innerhalb des ersten Tages zurückgeben. Du hast aber behauptet, Valve musste das Rückgaberecht implementieren, weil ein Gesetz sie dazu zwingt. Und das ist nun mal nicht der Fall.
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Bachstail
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Bachstail »

Doc Angelo hat geschrieben: 18.03.2019 16:09Ist natürlich eher problematisch über etwas zu reden, wenn man nicht weiß, was es überhaupt ist.
Dann ist ja gut, dass ich darüber nicht geredet habe.
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sabienchen.banned
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von sabienchen.banned »

Levi  hat geschrieben: 18.03.2019 16:09 @sabienchen:
Epic ist scheinbar der erste PC-Store der zu diesen Mittel greift... Er ist der Initiator. Ich sehe da schon erstmal den Epic Store in Position eins.
Und somit drehen wir uns im Kreis, denn es könnte dadurch nun zum ersten Mal ernsthafte Konkurrenz zu Steam entstehen.
In der Hand haben es letzlich die Konsumenten.
Aber da hat einen die Vergangenheit gelehrt, dass sie sich offensichtlich gerne gängeln lassen, und das Beschweren über diese Tatsache ein Kampf gegen Windmühlen ist. :wink:
Zuletzt geändert von sabienchen.banned am 18.03.2019 16:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Sarkasmus
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Sarkasmus »

Skabus hat geschrieben: 18.03.2019 16:12
Sarkasmus hat geschrieben: 18.03.2019 15:35Ist bei Konsolen seit Jahrzenten Gang und Gebe.
Wir reden vom PC, nicht von Konsolen. Soll Exklusivität für den PC aus "Solidarität" zu den Konsolenspielern eingeführt werden oder wie?
Hätte ich nichts dagegen :hammer:

Nein natürlich nicht.
Ich , persönlich, seh das Problem einfach nur nicht.Zumindestens nicht warum es ein Grund für ein Sturm im Wasserglas ist.
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Doc Angelo »

Sarkasmus hat geschrieben: 18.03.2019 15:35 Immerhin müsst ihr als PCler keine neue Harddware kaufen wenn ihr die "exclusiven" Spiel des Epic Stores spielen wollt.
Müsste niemand, wenn die Konsolen-Hersteller nicht darauf bestehen würden. Die Konsolen sind mittlerweile 99% identisch. XBox und Playstation haben nahezu identische Hardware, und die Switch ist ein Tablet mit ein paar (gut gemachten) Sonderfunktionen. Wenn überhaupt gibt es bei dem einen oder anderen Wii/WiiU/Switch-Titel Gameplay-Elemente, die sich nicht auf anderen Plattformen umsetzen lassen (z.B. WiiMote und Nunchuk). Aber für sehr viele Titel trifft das nicht zu, und dennoch gibt es eine künstliche Begrenzung der Veröffentlichung.

Es ist nur in recht wenigen Fällen technisch sinnvoll, das ein Titel nicht auf jeder Konsole erscheint. Der Rest ist genau so bekloppt wie das was Epic jetzt hier macht.
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Skabus
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Skabus »

Sarkasmus hat geschrieben: 18.03.2019 16:17
Skabus hat geschrieben: 18.03.2019 16:12
Sarkasmus hat geschrieben: 18.03.2019 15:35Ist bei Konsolen seit Jahrzenten Gang und Gebe.
Wir reden vom PC, nicht von Konsolen. Soll Exklusivität für den PC aus "Solidarität" zu den Konsolenspielern eingeführt werden oder wie?
Hätte ich nichts dagegen :hammer:

Nein natürlich nicht.
Ich , persönlich, seh das Problem einfach nur nicht.Zumindestens nicht warum es ein Grund für ein Sturm im Wasserglas ist.
Ja, diese Argumentationsschiene gabs zu dem Thema hier im Forum schon oft. Wenn du kein Problem siehst: Glück für dich. Solange du nicht rumrennst und behauptest, es gäbe kein Problem, mit der Begründung das du keines siehst, ist alles ok.

Problematisch wirds halt erst, wenn Leute, die sich daran nicht stört, quasi festlegen wollen, was ein Problem ist und was nicht.


MfG Ska
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Doc Angelo »

Bachstail hat geschrieben: 18.03.2019 16:16 Dann ist ja gut, dass ich darüber nicht geredet habe.
Ganz nach dem Motto: Für mich gelten nur Fakten, die meine Meinung untermauern. Alles andere ignoriere ich. Okay. Kann man machen.
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Sarkasmus
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von Sarkasmus »

Skabus hat geschrieben: 18.03.2019 16:21
Problematisch wirds halt erst, wenn Leute, die sich daran nicht stört, quasi festlegen wollen, was ein Problem ist und was nicht.


MfG Ska
Dafür hat mich meine Mutter zu gut erzogen, um Leuten zu erzählen was sie zu tun und zu lassen have <3.
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greenelve
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von greenelve »

Kajetan hat geschrieben: 18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, der Link von Demdem....
In dem Link steht auch nur das, was ich vorher gesagt habe. Der Anbieter von digitalen Waren kann die Rücknahmepflicht umgehen, in dem er vor dem Kauf den Kunden darauf hinweist, dass durch den Kauf die Rücknahmepflicht erlischt oder eben den Download erst nach 14 Tagen ermöglicht.

Das heisst, dass Valve und alle anderen nur aus Kulanzgründen einen Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ermöglichen und nicht, weil sie eine Rückgabe ermöglichen MÜSSEN.

Haben wir uns jetzt alle schön im Kreis gedreht? :)
WTF?

Die Rückgabe ist keine Kulanz! Es steht doch eindeutig da, dass es rechtlich bindend ist. Widerruf, Rückgabe, die 14 Tage wurden speziell für digitale Waren bestätigt:
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Aber hier ein anderer Text:
Am 13. Juni 2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist eine Vollharmonisierung des europäischen Verbraucherschutzrechts. Dadurch soll auch der grenzüberschreitende Online-Handel gestärkt werden. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regelt das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich.

Digitale Inhalte sind

Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird.

Somit liegt ein Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte nicht nur dann vor, wenn der Verbraucher einen digitalen Inhalt herunterladen kann (sog. Download-Verträge), sondern auch, wenn ihm dieser Inhalt in sonstiger Weise, z.B. durch Zugang zu einem Stream, bereitgestellt wird.
https://spielerecht.de/miniserie-verbra ... ichtlinie/
Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich geregelt. Keine Kulanz, keine Option. Das ist das Gesetz.....
DEMDEM hat geschrieben: 18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, es kann ausgehebelt werden. Das änder aber nichts an der Tatsache, dass es dieses Gesetz gibt und es bei digitalen Waren zum Einsatz kommt. Kajetan geht davon aus, Rückgabe ist reine Kulanz und hat bei digitaler Ware keine rechtliche Grundlage.
Aber im Falle von Valve ist es Kulanz. Du hast ja auch bei Valve nicht wirklich ein 14 tätiges Rückgaberecht, sondern nur, wenn du das Spiel weniger als 2h gespielt hast. Spielst du es aber 5+h schon am ersten Tag, kannst du es auch nicht mehr innerhalb des ersten Tages zurückgeben. Du hast aber behauptet, Valve musste das Rückgaberecht implementieren, weil ein Gesetz sie dazu zwingt. Und das ist nun mal nicht der Fall.
Das ein Gesetz umgangen werden kann, macht es nicht nichtig. Es ist trotzdem vorhanden und hat seine Gültigkeit. Was ist daran so schwer zu verstehen? Steam hat Rückgaberecht nicht aus Kulanz eingeführt. Die sind irgendwo schon durchaus an Gesetze gebunden.

Nochmal: Der Grund, warum das Gesetz bei digitalen Waren umgangen werden kann, ist deutlich formuliert. Aber trotzdem ist das Gesetz vorhanden und daran müssen sich die Firmen halten. Bis eben auf die genannte Ausnahme.

Mit der Logik könnte man jegliches Widerrufsrecht abstreiten und sagen, jeder Händler macht das nur aus Kulanz. Denn bei physischen CDs, wenn die Hülle geöffnet wurde, gibt es ebenfalls eine gesetzliche Ausnahme für das Widerrufsrecht / Rückgabe.
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greenelve
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von greenelve »

greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 16:23
Kajetan hat geschrieben: 18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, der Link von Demdem....
In dem Link steht auch nur das, was ich vorher gesagt habe. Der Anbieter von digitalen Waren kann die Rücknahmepflicht umgehen, in dem er vor dem Kauf den Kunden darauf hinweist, dass durch den Kauf die Rücknahmepflicht erlischt oder eben den Download erst nach 14 Tagen ermöglicht.

Das heisst, dass Valve und alle anderen nur aus Kulanzgründen einen Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ermöglichen und nicht, weil sie eine Rückgabe ermöglichen MÜSSEN.

Haben wir uns jetzt alle schön im Kreis gedreht? :)
WTF?

Die Rückgabe ist keine Kulanz! Es steht doch eindeutig da, dass es rechtlich bindend ist. Widerruf, Rückgabe, die 14 Tage wurden speziell für digitale Waren bestätigt:
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Aber hier ein anderer Text:
Am 13. Juni 2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist eine Vollharmonisierung des europäischen Verbraucherschutzrechts. Dadurch soll auch der grenzüberschreitende Online-Handel gestärkt werden. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regelt das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich.

Digitale Inhalte sind

Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird.

Somit liegt ein Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte nicht nur dann vor, wenn der Verbraucher einen digitalen Inhalt herunterladen kann (sog. Download-Verträge), sondern auch, wenn ihm dieser Inhalt in sonstiger Weise, z.B. durch Zugang zu einem Stream, bereitgestellt wird.
https://spielerecht.de/miniserie-verbra ... ichtlinie/
Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich geregelt. Keine Kulanz, keine Option. Das ist das Gesetz.....
DEMDEM hat geschrieben: 18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:55 Ja, es kann ausgehebelt werden. Das änder aber nichts an der Tatsache, dass es dieses Gesetz gibt und es bei digitalen Waren zum Einsatz kommt. Kajetan geht davon aus, Rückgabe ist reine Kulanz und hat bei digitaler Ware keine rechtliche Grundlage.
Aber im Falle von Valve ist es Kulanz. Du hast ja auch bei Valve nicht wirklich ein 14 tätiges Rückgaberecht, sondern nur, wenn du das Spiel weniger als 2h gespielt hast. Spielst du es aber 5+h schon am ersten Tag, kannst du es auch nicht mehr innerhalb des ersten Tages zurückgeben. Du hast aber behauptet, Valve musste das Rückgaberecht implementieren, weil ein Gesetz sie dazu zwingt. Und das ist nun mal nicht der Fall.
Das ein Gesetz umgangen werden kann, macht es nicht nichtig. Es ist trotzdem vorhanden und hat seine Gültigkeit. Was ist daran so schwer zu verstehen? Steam hat Rückgaberecht nicht aus Kulanz eingeführt. Die sind irgendwo schon durchaus an Gesetze gebunden.

Nochmal: Der Grund, warum das Gesetz bei digitalen Waren umgangen werden kann, ist deutlich formuliert. Aber trotzdem ist das Gesetz vorhanden und daran müssen sich die Firmen halten. Bis eben auf die genannte Ausnahme.

Mit der Logik könnte man jegliches Widerrufsrecht abstreiten und sagen, jeder Händler macht das nur aus Kulanz. Denn bei physischen CDs, wenn die Hülle geöffnet wurde, gibt es ebenfalls eine gesetzliche Ausnahme für das Widerrufsrecht / Rückgabe.

edit:
Wegen dem
Kajetan hat geschrieben: 18.03.2019 16:14In dem Link steht auch nur das, was ich vorher gesagt habe.
Kajetan hat geschrieben: 18.03.2019 15:32
greenelve hat geschrieben: 18.03.2019 15:24 14-tägiges Rückgaberrecht im Onlinehandel ist gesetzlich vorgeschrieben. Die anderen Stores haben es nicht aus Kundenfreundlichkeit eingeführt. Steam hat nur deutlich länger mit der rechtlichen Umsetzung gebraucht.
Für rein digitale Waren gelten entsprechende Ausnahmen. Hier KANN der Anbieter die Rücknahmepflicht mit einem entsprechenden Hinweis beim Kauf aussetzen, er MUSS keine Erstattung vornehmen. Sprich, ist in diesem Bereich reine Kulanz des Anbieters. Die Konkurrenz hat also Druck mit ihren jeweiligen Kulanzregelungen ausgeübt und Valve musste nachziehen.
Nicht ganz. Druck der Konkurrenz und Kulanzregeln.... Nicht wirklich. Es ist Gesetz. Die Umsetzung ist Pflicht. Die Ausnahme "kann" zum Einsatz kommen. Das ist freiwillig. Widerruf und 14 Tage ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Und seit 2014 auch explizit für digitale Waren.
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5Finger
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von 5Finger »

@ greenelve

Da steht aber auch eindeutig, dass mit Beginn des Downloads das Widerrufsrecht erlischt. Ab diesem Moment ist alles weitere Kulanz Seitens der Betreiber.

Sprich : Entweder hat der Kunde 14 Tage Zeit sich seinen Kauf zu überlegen und darf in der Zeit das Produkt nicht nutzen oder er nutzt es sofort und verzichtet auf sein Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat. Das bedeutet in der Praxis, der Unternehmer muss dem Verbraucher den digitalen Inhalt bereitgestellt haben, sodass der Verbraucher diesen unmittelbar wahrnehmen bzw. nutzen kann. So hätte der Unternehmer beispielweise im Falle eines Streaming-Portal mit der Ausführung des Vertrags spätestens in dem Moment begonnen, in dem der Stream beginnt und Verbraucher unmittelbar auf die Inhalte zugreifen kann. Bei Download-Verträgen hat der Unternehmer durch die unmittelbare Bereitstellung der Datei zum Herunterladen, spätestens jedoch bei Beginn der Datenübermittlung, mit der Ausführung des Vertrags begonnen.
Quelle : https://spielerecht.de/miniserie-verbra ... ichtlinie/

EDit : Quelle hinzugefügt
Zuletzt geändert von 5Finger am 18.03.2019 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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greenelve
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von greenelve »

Dann wird es mit der Ausnahme schwierig, mit der die Rückgabe zum Betrug (nach Aushebeln des Kopierschutzes) geregelt wird. Denn diese bräuchte es dann rechtlich nicht. Nur ist sie drin. Vom Gesetzgeber bewusst drin, damit mit dem Gesetz nicht Schindluder getrieben wird.

Widerrufsrecht und Rückkgabe gibt es zudem aus dem Grund heraus, die Ware testen zu können. Die Novellierung für digital kam 2014 hinzu, um die moderne Zeit mit aufzunehmen.


edit:
14 Tage Rückgaberecht

Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie falsch formuliert, beginnt die Frist nicht. Folge: Der Kunde kann den Kaufvertrag nun auch später noch widerrufen. Widerruf bedeutet: Der Kauf wird storniert. Der Kunde schickt die Ware zurück und bekommt im Austausch den Kaufpreis erstattet.
https://www.test.de/Umtausch-und-Rueckg ... 1609347-0/
Zuletzt geändert von greenelve am 18.03.2019 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
johndoe774091
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von johndoe774091 »

Richtig, und Steam ist so "kulant" dir den Download zu ermöglichen und dir nicht auch noch das Widerrufsrecht zu widerrufen wenn du mit dem Download beginnst.
DitDit
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Re: Epic Games Store: Tim Sweeney über Exklusivspiele, Wettbewerbsförderung und den PC als offene Plattform

Beitrag von DitDit »

sabienchen hat geschrieben: 18.03.2019 15:36
DEMDEM hat geschrieben: 18.03.2019 15:31 Dafür, dass Steam angeblich außer Konkurrenz ist, erscheint ein ziemlicher großer Teil aktueller Spiele nicht mehr auf Steam...
...Und wieso erscheint es nicht mehr bei Steam... weils jetzt lieber "exklusiv" im eigenen oder Epic Store verkauft wird...
Das ist ja genau die Konkurrenz die aktuell ensteht und die jetzt von vielen moniert wird. :wink:
Ach deswegen konnte ich mir vor zig Jahren Starcraft 2, Diablo 3, Battlefield, Fifa, Guild Wars 2 usw. nicht auf Steam kaufen. Epic war also Schuld. Und ich Vollidiot war auf Blizzard und EA sauer.