Kajetan hat geschrieben: ↑18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: ↑18.03.2019 15:55
Ja, der Link von Demdem....
In dem Link steht auch nur das, was ich vorher gesagt habe. Der Anbieter von digitalen Waren kann die Rücknahmepflicht umgehen, in dem er vor dem Kauf den Kunden darauf hinweist, dass durch den Kauf die Rücknahmepflicht erlischt oder eben den Download erst nach 14 Tagen ermöglicht.
Das heisst, dass Valve und alle anderen nur aus Kulanzgründen einen Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ermöglichen und nicht, weil sie eine Rückgabe ermöglichen MÜSSEN.
Haben wir uns jetzt alle schön im Kreis gedreht?
WTF?
Die Rückgabe ist keine Kulanz! Es steht doch eindeutig da, dass es rechtlich bindend ist. Widerruf, Rückgabe, die 14 Tage wurden speziell für digitale Waren bestätigt:
greenelve hat geschrieben: ↑18.03.2019 15:55
Aber hier ein anderer Text:
Am 13. Juni 2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist eine Vollharmonisierung des europäischen Verbraucherschutzrechts. Dadurch soll auch der grenzüberschreitende Online-Handel gestärkt werden. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regelt das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich.
Digitale Inhalte sind
Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird.
Somit liegt ein Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte nicht nur dann vor, wenn der Verbraucher einen digitalen Inhalt herunterladen kann (sog. Download-Verträge), sondern auch, wenn ihm dieser Inhalt in sonstiger Weise, z.B. durch Zugang zu einem Stream, bereitgestellt wird.
https://spielerecht.de/miniserie-verbra ... ichtlinie/
Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich geregelt. Keine Kulanz, keine Option. Das ist das Gesetz.....
DEMDEM hat geschrieben: ↑18.03.2019 16:14
greenelve hat geschrieben: ↑18.03.2019 15:55
Ja, es kann ausgehebelt werden. Das änder aber nichts an der Tatsache, dass es dieses Gesetz gibt und es bei digitalen Waren zum Einsatz kommt. Kajetan geht davon aus, Rückgabe ist reine Kulanz und hat bei digitaler Ware keine rechtliche Grundlage.
Aber im Falle von Valve ist es Kulanz. Du hast ja auch bei Valve nicht wirklich ein 14 tätiges Rückgaberecht, sondern nur, wenn du das Spiel weniger als 2h gespielt hast. Spielst du es aber 5+h schon am ersten Tag, kannst du es auch nicht mehr innerhalb des ersten Tages zurückgeben. Du hast aber behauptet, Valve musste das Rückgaberecht implementieren, weil ein Gesetz sie dazu zwingt. Und das ist nun mal nicht der Fall.
Das ein Gesetz umgangen werden kann, macht es nicht nichtig. Es ist trotzdem vorhanden und hat seine Gültigkeit. Was ist daran so schwer zu verstehen? Steam hat Rückgaberecht nicht aus Kulanz eingeführt. Die sind irgendwo schon durchaus an Gesetze gebunden.
Nochmal: Der Grund, warum das Gesetz bei digitalen Waren umgangen werden kann, ist deutlich formuliert. Aber trotzdem ist das Gesetz vorhanden und daran müssen sich die Firmen halten. Bis eben auf die genannte Ausnahme.
Mit der Logik könnte man jegliches Widerrufsrecht abstreiten und sagen, jeder Händler macht das nur aus Kulanz. Denn bei physischen CDs, wenn die Hülle geöffnet wurde, gibt es ebenfalls eine gesetzliche Ausnahme für das Widerrufsrecht / Rückgabe.