Ultima89 hat geschrieben: ↑05.03.2021 12:59
Wigggenz hat geschrieben: ↑05.03.2021 12:45
Offensichtlich rechtswidrige Inhalte fallen in den Anwendungsbereich des NetzDG. Rechtswidrige Inhalte, kannst du dir vorstellen, was davon erfasst ist? Eigentlich hattest du es schon:
Also Äußerungen, die von vorneherein nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach dem GG unterfallen.
Wissen das die Privaten? Haben die studiert und wissen, was eine Beleidigung ist und was nicht? Sie werden niemals uneingeschränkt die juristische Präzision an den Tag legen, wie ein studierter Richter. Und dann kommt es zu Fehlentscheidungen, nämlich wenn der Private etwas als nicht rechtswidrig ansieht, der Richter würde dies aber oder umgekehrt.
Ja, die Adressaten des NetzDG haben nämlich alle Rechtsabteilungen. Und die sind besetzt mit, surprise, studierten Juristen. Spezialisierte Medienrechtler, die im Zweifel sogar mehr Ahnung haben als ein überarbeiteter Richter am Amtsgericht in einer allgemeinen Abteilung.
Wigggenz hat geschrieben: ↑05.03.2021 12:45
Ja, beim NetzDG ist aus Haftungsgesichtspunkten in der Tat problematisch, dass dem Betreiber der jeweiligen Plattform als Privatakteur für sich entscheiden muss, ob ein Beitrag offensichtlich rechtswidrig ist, oder nicht. Zu unbestimmt ist es jedenfalls gleichwohl nicht, da die Rechtsprechung zu "§ 185 StGB und Konsorten", also ob eine Äußerung rechtswidrig ist oder nicht, mittlerweile sehr ausdifferenziert ist. Das BVerfG sieht den denkbar "unbestimmtesten" Wortlaut einer Strafnorm, den man sich überhaupt vorstellen kann, nämlich § 185 StGB "die Beleidigung" in ständiger Rechtsprechung als hinreichend bestimmt an durch Maßstäbe, die die Rechtsprechung über Jahrzehnte gesetzt hat. Auch der Maßstab offensichtlich ist in der Gesetzesbegründung zum NetzDG definiert. Was nicht auf den ersten Blick rechtswidrig ist, also einer eingehenden Überprüfung bedarf, fällt schon per Definition raus.
Und das hat welche Auswirkunge darauf, dass Beiträge zensiert werden? Mal abgesehen davon, dass sich nicht jeder Private informiert, was jetzt offensitchlich rechtswidrig ist und was nicht und im Zweifel Beiträge (zu Unrecht!) löscht.
S.o.
Wigggenz hat geschrieben: ↑05.03.2021 12:45
Aber auch all das fällt letztlich nicht unter den Zensurbegriff im Sinne des GG. Ich empfehle einen Blick in einen beliebigen Kommentar zum GG oder ein Lehrbuch.
Verstehst du immer noch nicht, dass ich mich um Wortklauberein nicht schere? Für den Zensierten ist es egal, ob seine Meinung von staatlicher Stelle oder einer Ausrede von einem Richter (Privaten, der vom NetzDG gepeitscht wird) kastriert wird. Zumindest in rein psychologischer Hinsicht.
Ein Privater ist kein Richter. Und Du bist derjenige, der meinte, er wolle, "dass das GG eingehalten wird". Du meintest hier, eine juristische Würdigung reinzubringen. Also beschwer dich nicht, wenn das GG dann auch als Maßstab genommen wird und versuche hier nicht die Torpfosten zu verschieben, wie man so schön sagt.
Wigggenz hat geschrieben: ↑05.03.2021 12:45
Und das NetzDG hat letztlich auch mit Corona-Verschwörungstheorien nichts zu tun, sondern eben mit Inhalten, die gegen "§ 185 StGB und Konsorten" verstoßen und von vornherein nicht von Art. 5 GG geschützt sind.
Falsch. Heiko Maas hat es auf den Weg gebracht, weil er gegen "Hass und Hetze" im Internet vorgehen wollte. "Hetze" ist nicht per se rechtswidrig. Es kommt darauf an, was genau gesagt wird. Ich kann auch gegen jemanden hetzen, weil er auf der Straße hingefallen ist und mich lustig machen. Strafbar? Komm...
Was Maas gesagt hat, um sein Gesetz zu vermarkten, und was der tatsächliche Regelungsgehalt ist, sind zwei verschiedene Dinge.
Davon abgesehen ist, was strafbare Hetze ist, und was nicht, durch ausdifferenzierte Rechtsprechung, ziemlich gut geklärt.
Und dass das NetzDG mit Corona-Verschwörungstheorien nichts zu tun hat, es sei denn, diese verstoßen gleichzeitig zusätzlich noch gegen § 185 StGB o.Ä, ist nunmal ein Fakt.