Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Aussagen von J.K. Rowling

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Kajetan
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Kajetan »

Ultima89 hat geschrieben: 05.03.2021 11:28 Meinungsfreiheit heißt, dass man auch eine falsche Meinung haben darf. Auch wenn man seine Mitmenschen damit in den Wahnsinn treibt. Aber solange man damit nicht gegen § 185 StGB und Konsorten verstößt, muss es in einer Demokratie legitim sein, seine Meinung UNZENSIERT äußern zu dürfen. Und nein, ich nehme damit nicht Verschwörungstheoretiker und ähnliches in Schutz. Ich bin einfach nur dafür, dass das Grundgesetz eingehalten wird.
Corona-Leugner dürfen öffentlich demonstrieren und ihre Meinung öffentlich kundtun, ohne Verfolgung und Diskriminierung zu befürchten. Allerdings dürfen Plattformen wie Youtube entscheiden keine Corona-Leugnungen zu hosten, Einem Corona-Leugner steht es dann frei sich andere Plattformen zu suchen. Die es gibt, die der Corona-Leugner von Staats wegen aus benutzen darf, um seine Meinung öffentlich zu äussern.

Corona-Leugner haben allerdings, wie jeder andere auch, keinen Anspruch und kein Recht darauf Plattformen mit möglichst großer Reichweite zu benutzen. Informiere Dich daher bitte darüber, was Zensur bedeutet und was es vor allem NICHT bedeutet.

Ein anderes Thema ist übrigens die Dominanz einiger weniger Internet-Plattformen, mit allen Folgen, die das nach sich zieht. Darüber kann man sich gerne an anderer Stelle unterhalten, aber das hat mit Zensur nichts zu tun. Nur mit dem Umstand, dass es für eine Demokratie nicht gut ist, wenn privatunternehmerische Plattformen massive marktbeherrschende Positionen einnehmen. Dazu gibt es immer wieder kartellrechtliche Vorstöße, aber weil das US-Unternehmen sind, ist es schwer in nationalen Alleingängen etwas verändern zu wollen.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Gast »

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:43 Die Meinungsfreiheit ist nicht tangiert, wenn Youtube Sachen löscht. Das ist ein privates Unternehmen, die dürfen im Rahmen ihrer Privatautonomie frei entscheiden, was sie veröffentlichen und was nicht. Und wenn sich ein privater Akteur nun einmal entscheidet, auf seiner Plattform etwas nicht zu veröffentlichen, hat das nichts mit Zensur zu tun.
Ein Hausrecht haben sie natürlich. Wenn der Einfluss aber staatliche Gründe hat, dann ist es sehr wohl Zensur. Denn oftmals stehen unternehmerische Interessen hier an erster Stelle. Du willst einen Milliarden Menschen Markt nicht verprellen, indem Du Kritik an Menschenrechten zulässt. Nicht das ich deinen Beitrag ansonsten für falsch halte, aber gerade Youtube ist nicht unbedingt dafür bekannt kritische Meinungen über das Regimen in Peking sehr wohlwollend zu sehen.

Abgesehen davon ist es auch Zensur wenn Spiele oder deren Inhalte auf Druck eines Herstellers geändert werden müssen, oder trotz das die Inhalte legal sind, nicht in einem Shop erscheinen. (siehe Gal Gun Returns) Zensur heißt nicht das unser Staat eingreift. Zensur gibt es in sehr vielen Formen.

Es ist aber natürlich etwas anderes, ob man Menschenrechte oder Missstände kritisiert, oder ob man irgendeinen Querdenker Schrott im Netz verbreitet, sogar noch mit angeblichen Fakten untermauert, oder behauptet das Kinder schwul erzogen werden. Ich denke es gibt auch einige Grenzen, wo Meinungsfreiheit eben nicht mehr komplett gedeckt ist, und man den Schrott einfach auch mal entfernen sollte, zumal als Plattform-Betreiber der damit in Verruf gerät.
Zuletzt geändert von Gast am 05.03.2021 11:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Wigggenz
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Wigggenz »

Khorneblume hat geschrieben: 05.03.2021 11:53
Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:43 Die Meinungsfreiheit ist nicht tangiert, wenn Youtube Sachen löscht. Das ist ein privates Unternehmen, die dürfen im Rahmen ihrer Privatautonomie frei entscheiden, was sie veröffentlichen und was nicht. Und wenn sich ein privater Akteur nun einmal entscheidet, auf seiner Plattform etwas nicht zu veröffentlichen, hat das nichts mit Zensur zu tun.
Ein Hausrecht haben sie natürlich. Wenn der Einfluss aber staatliche Gründe hat, dann ist es sehr wohl Zensur. Denn oftmals stehen unternehmerische Interessen hier an erster Stelle. Du willst einen Milliarden Menschen Markt nicht verprellen, indem Du Kritik an Menschenrechten zulässt. Nicht das ich deinen Beitrag ansonsten für falsch halte, aber gerade Youtube streicht etwa Youtubern ihre Werbeeinnahmen, falls die kritische Meinungen über das Regimen in Peking äußern. Und das ist sehr wohl Zensur. Ich darf zumindest die Gründe dafür verwerflich halten.

Abgesehen davon ist es auch Zensur wenn Spiele oder deren Inhalte auf Druck eines Herstellers geändert werden müssen, oder trotz das die Inhalte legal sind, nicht in einem Shop erscheinen. (siehe Gal Gun Returns) Zensur heißt nicht das unser Staat eingreift. Zensur gibt es in sehr vielen Formen.
Doch, Zensur setzt voraus, dass der Staat eingreift. Das ist ein Definitionsmerkmal und zwar der juristischen Definition, nicht der Stammtischdefinition.

Und die juristische Definition ist nunmal die, die in diesem Kontext relevant ist.
Zuletzt geändert von Wigggenz am 05.03.2021 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Gast »

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:59 Doch, Zensur setzt voraus, dass der Staat eingreift. Das ist ein Definitionsmerkmal und zwar der juristischen Definition, nicht der Stammtischdefinition.

Und die juristische Definition ist nunmal die, die in diesem Kontext relevant ist.
Wenn Sony sagt DMC darf auf seiner PS4 mit einem sichtbaren Tanga und Pobacken nicht erscheinen ist das Zensur, oder wie würdest du so einen Eingriff bezeichnen?

Zensur setzt keinesfalls staatliche Kontroller voraus. Auch ich als Plattformbetreiber könnte problemlos Zensur üben, indem ich jeden Rechten Kommentator direkt sperre und Beiträge lösche. Es gibt nicht umsonst eine Unterscheidung zwischen Zensur und staatlicher Zensur. Das Ziel von Zensur ist es doch andere Meinungen zu unterdrücken, indem ich die Inhalte von anderen steuere. Das kann ich sehr wohl auch als Privater. Ich kann insofern auch die eigenen Kinder von bestimmten Meinungen und Inhalten fernhalten, und damit effektiv Zensur ausüben. Darum geht es hier ja auch Kontext bezogen. Die juristische Definition ist für die laufende Diskussion einfach null relevant.
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Kajetan
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Kajetan »

Khorneblume hat geschrieben: 05.03.2021 11:53 Ein Hausrecht haben sie natürlich. Wenn der Einfluss aber staatliche Gründe hat, dann ist es sehr wohl Zensur.
Nein, immer noch nicht.
Denn oftmals stehen unternehmerische Interessen hier an erster Stelle.
Das hat aber nix mit Zensur zu tun, sondern mit dem zu großen Einfluss marktbeherrschender Firmen. Das ist ein ganz anderes Thema. Zensur = der Staat verbietet bestimmte Meinungen und lässt entsprechende öffentliche Meinungsäusserungen strafrechtlich verfolgen.

"Es gab keinen Holocaust" ist eine strafbewehrte Meinungsäusserung. DAS ist Zensur.

"Corona existiert nicht" ist eine Meinung, welches jeder frei ist nach Gusto öffentlich von sich zu geben, ohne staatliche Verfolgung befürchten zu müssen. Nur das Gelächter derer, die das für Unsinn halten. Aber für Menschen mit zartem Gemüt, die es nicht gewohnt sich öffentlich zu äussern, ist das ja schon äquivalent zur Judenverfolgung im Dritten Reich.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Ultima89 »

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:43 Die Meinungsfreiheit ist nicht tangiert, wenn Youtube Sachen löscht. Das ist ein privates Unternehmen, die dürfen im Rahmen ihrer Privatautonomie frei entscheiden, was sie veröffentlichen und was nicht. Und wenn sich ein privater Akteur nun einmal entscheidet, auf seiner Plattform etwas nicht zu veröffentlichen, hat das nichts mit Zensur zu tun.

Also vielleicht mal ein wenig ins Verfassungsrecht einlesen, bevor man hier meint, diese vermeintlich schweren Geschütze aufzuführen.
Lebst du juristisch hinterm Mond? Schon mal was von NetzDG gehört?

§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks

2.
einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,"

Das ist keine Zensur? Hier wird der private verplfichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen. Und genau diese Passage übt Zwang auf den Privaten aus. Zudem ist die zu unbestimmt. Es ist unklar, was offensichtlich rechtswidrig ist und was nicht. Was ist denn zB nicht ganz offensichtlich rechtswidrig?

Rein faktisch ist das nunmal Zensur, wenn Videos gelöscht werden, die eine gewisse Meinung beinhalten. Und das, was zur öffentlichen Hand gehört, nämlich die Judikative, wird hier als Private eingesetzt, da hast du auch deine "öffentliche Stelle". D.h. faktisch schwingt sich der Private zum Richter auf, Verfassungsrechtlich unbedenklich, gelle? Oh man...



Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 11:33 Ich meine ganz explizit die Leute, die sich selbst in z.B. die Judenverfolgungsecke stecken, nur weil sie im Rahmen einer Diskussion auf Widerspruch stoßen, den sie aber ums Verrecken nicht ertragen können und sich deswegen in eine bequeme Opferrolle flüchten.
Puh, da bin ich ja beruhigt, dass es dir nicht um das ging, was ich vorher vermutet habe. Ich frage mich nur, wenn DAS dann deine Intention war, wie willst du in Köpfe reinsehen? Wie willst du wissen, ob Leute sich bequem in diese Rolle flüchten, weil sie auf Widerspruch stoßen? Wie kannst du jedes mal wissen, wo sie sich tatsächlich in dieser Rolle befinden und wo es nur vorgeschoben ist?
Zuletzt geändert von Ultima89 am 05.03.2021 12:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

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Khorneblume hat geschrieben: 05.03.2021 12:07 Zensur setzt keinesfalls staatliche Kontroller voraus.
Höre bitte auf "Zensur" in jedem beliebigen Kontext zu verwenden.

Zensur ist der schwerwiegende (!!!!!) Eingriff des Staates in das öffentliche Recht zu jedem Müll seine Meinung kund tun zu dürfen. Deswegen muss man diesen Begriff mit Bedacht verwenden und sollte ihn nicht für jeden Pups gebrauchen, wo man einfach der Tür verwiesen wird und gesagt bekommt: ""Erzähl den Mist woanders, aber nicht bei mir!".

Ehrlich jetzt. Zensur ist kein Kindergeburtstag! Verwende den Begriff bitte nur dort, wo er gilt. Weil Zensur ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit ist. Denn dann darf ich NIRGENDWO diese Meinung öffentlich äussern, wenn ich keinen Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen will.

Ist es Zensur, wenn sich Werbepartner von jemandem wie Hildmann trennen? Nein, Hildmann darf ja weiterhin seinen Unfug von sich geben. Er hat von Staats wegen nichts zu befürchten.

Zensur = Maßnahme des Staates.
Ich will mit Dir nix mehr zu tun haben = eines jeden freie Entscheidung, mit Dir nichts mehr zu tun haben wollen

Und nochmal, weil es so wichtig ist: Verwende "Zensur" bitte nur dort, wo der Staat (!) die öffentliche (!) Äusserung bestimmter Meinungen grundsätzlich (!) verbietet! Das ist verdammt wichtig diesen Unterschied zu kennen, weil Du Dich sonst kinderleicht von Populisten/Extremisten kapern lässt, die simplen Widerspruch oder "Ich will mit Dir nix zu tun haben" als Zensur bezeichnen und sich dann als armes, armes verfolgtes Opfer hinstellen können.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Kajetan »

Ultima89 hat geschrieben: 05.03.2021 12:10 Puh, da bin ich ja beruhigt, dass es dir nicht um das ging, was ich vorher vermutet habe. Ich frage mich nur, wenn DAS dann deine Intention war, wie willst du in Köpfe reinsehen? Wie willst du wissen, ob Leute sich bequem in diese Rolle flüchten, weil sie auf Widerspruch stoßen? Wie kannst du jedes mal wissen, wo sie sich tatsächlich in dieser Rolle befinden und wo es nur vorgeschoben ist?
Man merkt das doch schnell im Rahmen einer Diskussion. Wenn da am Ende der Argumente die Opferrolle eingenommen wird (was mitunter sehr schnell passiert), sieht man schön, dass es dieser Person nicht um eine Diskussion, sondern nur um das widerspruchslose Rausblasen der eigenen Meinung geht.

Da muss ich in gar keine Köpfe schauen, da muss ich nur anschauen, wie sich der Gegenüber verhält :)
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Ultima89 »

Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 11:47 Corona-Leugner dürfen öffentlich demonstrieren und ihre Meinung öffentlich kundtun, ohne Verfolgung und Diskriminierung zu befürchten. Allerdings dürfen Plattformen wie Youtube entscheiden keine Corona-Leugnungen zu hosten, Einem Corona-Leugner steht es dann frei sich andere Plattformen zu suchen. Die es gibt, die der Corona-Leugner von Staats wegen aus benutzen darf, um seine Meinung öffentlich zu äussern.
Bewirb dich mal bei der öffentlichen Hand und sage im Vorstellungsgespräch, dass du Corona für nicht existent hältst. Die Absage erhälst du dann sicher, wegen der ungenügenden Qualifikation, nicht wegen deiner Meinung über Corona.

Mal ehrlich, "Covidioten" werden derart ins lächerliche gezogen, die werden derart an den Rand der Gesellschaft gedrängt, wer hier meint, die würden nicht diskriminiert, naja.

Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 12:24 Man merkt das doch schnell im Rahmen einer Diskussion. Wenn da am Ende der Argumente die Opferrolle eingenommen wird (was mitunter sehr schnell passiert), sieht man schön, dass es dieser Person nicht um eine Diskussion, sondern nur um das widerspruchslose Rausblasen der eigenen Meinung geht.

Da muss ich in gar keine Köpfe schauen, da muss ich nur anschauen, wie sich der Gegenüber verhält :)
Ich würde das als selektive Wahrnehmung bezeichnen. Aber du hast das Recht, was jeder hat, deine eigene Realität zu kreieren. Und das meine ich nicht abwertend. Wir alle tun das. Nur muss man dann aufpassen, was man als objektive Realität formuliert.
Zuletzt geändert von Ultima89 am 05.03.2021 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Gast »

Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 12:21 Höre bitte auf "Zensur" in jedem beliebigen Kontext zu verwenden.
Muss hier zu meiner Schande gestehen, das ich den Begriff dann wirklich falsch verwende und ihr beide dann offensichtlich Recht habt.
Hier bin ich wohl auch schlicht von den Überschriften geblendet worden, da ja auch im Kontext von Spielen, die nicht für Plattform XY erscheinen dürfen, gerne im Headliner von "Zensur" die Rede ist.

Danke dann für die auch berechtigte Richtigstellung. :oops:
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von johndoe711686 »

Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 12:21 Er hat von Staats wegen nichts zu befürchten.
Aktuell schon, wegen Volksverhetzung. Deswegen ist er auch grad untergetaucht. ;)
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Ultima89 »

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:59 Und die juristische Definition ist nunmal die, die in diesem Kontext relevant ist.
Nö, es macht für den von der Zensur betroffenen rein faktisch keinen Unterschied, wer seinen Beitrag zensiert hat. Ansonsten verschwimmt die Grenze zwischen öffentliche Hand und Privatem auch (s. meinen Beitrag zum NetzDG).
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von VaniKa »

Kajetan hat geschrieben: 05.03.2021 12:21Und nochmal, weil es so wichtig ist: Verwende "Zensur" bitte nur dort, wo der Staat (!) die öffentliche (!) Äusserung bestimmter Meinungen grundsätzlich (!) verbietet! Das ist verdammt wichtig diesen Unterschied zu kennen, weil Du Dich sonst kinderleicht von Populisten/Extremisten kapern lässt, die simplen Widerspruch oder "Ich will mit Dir nix zu tun haben" als Zensur bezeichnen und sich dann als armes, armes verfolgtes Opfer hinstellen können.
Möchte ich auch nochmal betonen. Denn genau das ist eine beliebte Masche. Den Zensur-Begriff zu bemühen schlägt in die gleiche Kerbe wie NS-Analogien zu bemühen, um sich als Opfer darzustellen und dem Staat Dinge wie Diktatur zu unterstellen, was ebenso abstrus ist, aber durch solche Begriffe immer akzeptierter und unhinterfragter wird. Die Grenze des Sagbaren soll dabei immer weiter verschoben und eine gesellschaftliche Eskalation erreicht werden, um in letzter Instanz die Demokratie zu unterwandern und zu zersetzen. Deswegen ist an irgendeinem Punkt auch die Grenze zur Hassrede überschritten und *dann* greift der Staat ein, nötigenfalls auch mit Zensur (die in meinen Augen aber dann auch gut und richtig ist, um derlei Entwicklungen einzudämmen). Es ist ein perfider Trick, mit dem Rechtsextremisten hier immer wieder eine Täter-Opfer-Umkehr versuchen und sich als die Opfer von "Zensur" oder "Diktatur" aufführen, um eine Masse an Menschen dazu zu bringen, das Vertrauen in Staat und Demokratie zu verlieren ("Lügenpresse" dient demselben Zweck), damit sie schlussendlich ihr eigentliches Unrechtsregime nach NS-Vorbild etablieren können. Wehret den Anfängen! Also bitte nicht zu ahnungslosen Wegbereitern solcher Entwicklungen werden!

PS: Ich sehe auch ein großes Problem darin, dass viele Menschen wohl leider überhaupt gar keine Vorstellung davon haben, wie ernst es ist und was auf dem Spiel steht. Ich sehe sie wie die Maden im Speck, die nie Hunger kannten, und jetzt den Speck verschmähen, weil sie gar nicht realisieren, was ihnen ohne den Speck passieren würde. Das ist das Sägen am eigenen Ast, weil man nicht begreift, wie tief man fallen kann.
Zuletzt geändert von VaniKa am 05.03.2021 12:52, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Wigggenz »

Khorneblume hat geschrieben: 05.03.2021 12:07 Die juristische Definition ist für die laufende Diskussion einfach null relevant.
Zensur ist ein juristischer Terminus. Außerdem wird hier sich hier auf das GG berufen. Die juristische Definition ist die einzige Definition, die überhaupt relevant ist.
Ultima89 hat geschrieben: 05.03.2021 12:10
Lebst du juristisch hinterm Mond? Schon mal was von NetzDG gehört?

§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks

2.
einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,"

Das ist keine Zensur? Hier wird der private verplfichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen. Und genau diese Passage übt Zwang auf den Privaten aus. Zudem ist die zu unbestimmt. Es ist unklar, was offensichtlich rechtswidrig ist und was nicht. Was ist denn zB nicht ganz offensichtlich rechtswidrig?

Rein faktisch ist das nunmal Zensur, wenn Videos gelöscht werden, die eine gewisse Meinung beinhalten. Und das, was zur öffentlichen Hand gehört, nämlich die Judikative, wird hier als Private eingesetzt. D.h. faktisch schwingt sich der Private zum Richter auf, Verfassungsrechtlich unbedenklich, gelle? Oh man...
:lol:

Ok..

Offensichtlich rechtswidrige Inhalte fallen in den Anwendungsbereich des NetzDG. Rechtswidrige Inhalte, kannst du dir vorstellen, was davon erfasst ist? Eigentlich hattest du es schon:
Ultima89 hat geschrieben: 05.03.2021 11:28 Aber solange man damit nicht gegen § 185 StGB und Konsorten verstößt (...)
Also Äußerungen, die von vorneherein nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach dem GG unterfallen.

Ja, beim NetzDG ist aus Haftungsgesichtspunkten in der Tat problematisch, dass der Betreiber der jeweiligen Plattform als Privatakteur für sich entscheiden muss, ob ein Beitrag offensichtlich rechtswidrig ist, oder nicht. Zu unbestimmt ist es jedenfalls gleichwohl nicht, da die Rechtsprechung zu "§ 185 StGB und Konsorten", also ob eine Äußerung rechtswidrig ist oder nicht, mittlerweile sehr ausdifferenziert ist. Das BVerfG sieht den denkbar "unbestimmtesten" Wortlaut einer Strafnorm, den man sich überhaupt vorstellen kann, nämlich § 185 StGB "die Beleidigung" in ständiger Rechtsprechung als hinreichend bestimmt an durch Maßstäbe, die die Rechtsprechung über Jahrzehnte gesetzt hat. Auch der Maßstab offensichtlich ist in der Gesetzesbegründung zum NetzDG definiert. Was nicht auf den ersten Blick rechtswidrig ist, also einer eingehenden Überprüfung bedarf, fällt schon per Definition raus.

Aber auch all das fällt letztlich nicht unter den Zensurbegriff im Sinne des GG. Ich empfehle einen Blick in einen beliebigen Kommentar zum GG oder ein Lehrbuch.

Und das NetzDG hat letztlich auch mit Corona-Verschwörungstheorien nichts zu tun, sondern eben mit Inhalten, die gegen "§ 185 StGB und Konsorten" verstoßen und von vornherein nicht von Art. 5 GG geschützt sind.

Kein Privater ist verpflichtet, anderen Privaten eine Plattform für deren Meinung zu geben. Es gibt kein Menschenrecht, die Plattform eines anderen Privaten für seine Äußerungen benutzen zu dürfen. Wenn YouTube ein Video löscht, einfach weil die dort geäußerte Meinung ihnen nicht passt, dann ist das eine rein privatrechtliche Entscheidung.

Und Tatsachenbehauptungen, ob wahr oder (im Fall von Corona-Verschwörungstheorien) eben falsch, sind immer noch keine Meinungen.

Auch hier kann ich nur einen Blick in Fachliteratur empfehlen.
Ultima89 hat geschrieben: 05.03.2021 12:37
Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 11:59 Und die juristische Definition ist nunmal die, die in diesem Kontext relevant ist.
Nö, es macht für den von der Zensur betroffenen rein faktisch keinen Unterschied, wer seinen Beitrag zensiert hat. Ansonsten verschwimmt die Grenze zwischen öffentliche Hand und Privatem auch (s. meinen Beitrag zum NetzDG).
S.o.

Da verschwimmt gar nichts. Ein Privater nutzt sein Hausrecht, weil er bildlich an seiner Hauswand etwas nicht veröffentlicht sehen will, was ihm nicht passt.
Zuletzt geändert von Wigggenz am 05.03.2021 12:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hogwarts Legacy: Erstellung eines Transgender-Charakters wird wohl möglich sein; als Antwort der Entwickler auf Auss

Beitrag von Ultima89 »

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 12:45 Offensichtlich rechtswidrige Inhalte fallen in den Anwendungsbereich des NetzDG. Rechtswidrige Inhalte, kannst du dir vorstellen, was davon erfasst ist? Eigentlich hattest du es schon:

Also Äußerungen, die von vorneherein nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach dem GG unterfallen.
Wissen das die Privaten? Haben die studiert und wissen, was eine Beleidigung ist und was nicht? Sie werden niemals uneingeschränkt die juristische Präzision an den Tag legen, wie ein studierter Richter. Und dann kommt es zu Fehlentscheidungen, nämlich wenn der Private etwas als nicht rechtswidrig ansieht, der Richter würde dies aber oder umgekehrt.
Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 12:45 Ja, beim NetzDG ist aus Haftungsgesichtspunkten in der Tat problematisch, dass dem Betreiber der jeweiligen Plattform als Privatakteur für sich entscheiden muss, ob ein Beitrag offensichtlich rechtswidrig ist, oder nicht. Zu unbestimmt ist es jedenfalls gleichwohl nicht, da die Rechtsprechung zu "§ 185 StGB und Konsorten", also ob eine Äußerung rechtswidrig ist oder nicht, mittlerweile sehr ausdifferenziert ist. Das BVerfG sieht den denkbar "unbestimmtesten" Wortlaut einer Strafnorm, den man sich überhaupt vorstellen kann, nämlich § 185 StGB "die Beleidigung" in ständiger Rechtsprechung als hinreichend bestimmt an durch Maßstäbe, die die Rechtsprechung über Jahrzehnte gesetzt hat. Auch der Maßstab offensichtlich ist in der Gesetzesbegründung zum NetzDG definiert. Was nicht auf den ersten Blick rechtswidrig ist, also einer eingehenden Überprüfung bedarf, fällt schon per Definition raus.
Und das hat welche Auswirkunge darauf, dass Beiträge zensiert werden? Mal abgesehen davon, dass sich nicht jeder Private informiert, was jetzt offensitchlich rechtswidrig ist und was nicht und im Zweifel Beiträge (zu Unrecht!) löscht.

Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 12:45 Aber auch all das fällt letztlich nicht unter den Zensurbegriff im Sinne des GG. Ich empfehle einen Blick in einen beliebigen Kommentar zum GG oder ein Lehrbuch.
Verstehst du immer noch nicht, dass ich mich um Wortklauberein nicht schere? Für den Zensierten ist es egal, ob seine Meinung von staatlicher Stelle oder einer Ausrede von einem Richter (Privaten, der vom NetzDG gepeitscht wird) kastriert wird. Zumindest in rein psychologischer Hinsicht.
Wigggenz hat geschrieben: 05.03.2021 12:45 Und das NetzDG hat letztlich auch mit Corona-Verschwörungstheorien nichts zu tun, sondern eben mit Inhalten, die gegen "§ 185 StGB und Konsorten" verstoßen und von vornherein nicht von Art. 5 GG geschützt sind.
Falsch. Heiko Maas hat es auf den Weg gebracht, weil er gegen "Hass und Hetze" im Internet vorgehen wollte. "Hetze" ist nicht per se rechtswidrig. Es kommt darauf an, was genau gesagt wird. Ich kann auch gegen jemanden hetzen, weil er kein Vegetarier ist. Strafbar? Komm...
Zuletzt geändert von Ultima89 am 05.03.2021 13:11, insgesamt 2-mal geändert.