So siiehts aus! Wegen ein paar Konsolen handelt man nicht " gewerblich".AkaSuzaku hat geschrieben: ↑21.09.2020 15:28Dem Finanzamt juckt es zwar da mit Sicherheit in den Fingern die Gewinne dann noch nachträglich der Besteuerung zu unterziehen, allerdings werden die auch wissen, dass die vor Gericht niemals eine gewerbliche Tätigkeit beweisen könnten.johndoe-freename-2392 hat geschrieben: ↑21.09.2020 15:07 Und sowas wie "hochillegal" gibt es eh nicht. gibt legal und illegal. bei illegal gibt es halt nur verschiedene strafmaße. und die sind bei steuervergehen schon im kleinen rahmen ziemlich heftig hier in DE.
verkaufst du 1-2 konsolen mit der absicht gewinn zu erziehlen ohne das dem finanzamt mitzuteilen und/oder ohne angemeldetes gwerbe, handelst du illegal. punkt.
Nicht nur, dass ein bis zwei Konsolen vom Volumen her schon viel zu wenig sind, sondern wir sprechen hier ja auch nur von einem einzigen Tag, wo die Verkäufe getätigt werden und nicht von einem auf Dauer angelegtem Geschäft.
Was anderes ist das, wenn die Person das bei jedem größeren Launch so handhabt und nicht nur hier ausnahmsweise mal bei der PS5.
(Übrigens hasse ich das Vorgehen von Scalpern, also ich will hiermit niemanden verteidigen.)
Dies bedingt " Planmässigkeit" und " Dauerhaftigkeit".
Sind natürlich noch andere Produkte beim Verkäufer im Spiel und o.g. Vorraussetzungen
im Spiel kann das bestimmt juristisch gekoppelt werden. Ansonsten passiert da überhaupt nix.
Gewinn machen ist grundsätzlich auch als Privatanbieter keine Straftat oder Steuerhinterziehung oder was auch hier hanebüchend in den Raum geworfen wird!
Ebay und andere gäbs nämlich sonst nicht

Meist werden die Artikel auch nicht zum Festpreis,sondern als Auktion angeboten.
( Wie mein zitierter Vorredner möchte ich bitte nicht mit Sympathisanten von solchen Machenschaften verwechselt werden)
