Die Karte beweist nur, dass derjenige der gerade vor dem PC sitzt und bestellt die Karte eines Volljährigen in der Hand hält. Es gibt aber keinen Weg nachzuweisen, dass du auch der bist der du vorgibst zu sein. Das ist der Knackpunkt.PickleRick hat geschrieben: ↑18.09.2018 08:53 Es könnte so einfach sein mit einer elektronischen ID-Karte. In Estland machen die so was schon lange, da kannst online Ehe, Tod, Geburt anmelden mit dem Ausweis.
Ansonsten könnte die Volljährigkeit auch einfach über die Ausweisnummer festgestellt werden.
Es sind also weniger die Datensensibelchen die hier was verhindern, sondern die Jugendschutz-Sensibelchen.
IMO würde es hier stark helfen, wenn man die Last etwas von den Schultern der Onlinehändlern nimmt.
"Wenn sich ein Minderjähriger mit IHREM Account einloggt und 18er-Sachen bestellt, dann ist das IHRE Schuld, weil SIE IHRE Accountsicherheit vernachlässigt haben - nicht unsere!".
...aber Eltern zum Mitdenken zwingen, ein Unding!
