Schon das entfernen von Wasserzeichen auf den Bildern, koennte strafbar sein,sollte der Urheber was dagegen haben, das gilt auch fuer Screenshots und Avatare etc

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- FreigabenRaskir hat geschrieben: ↑09.06.2017 12:06 Da habe ich von einem Kumpel einige Ausnahmen gehört. war vor 6 Jahren oder so, ka ob sich da was geändert hat. Er meinte, dass seine Bilder niemand verwenden darf, wenn er sie nicht freigibt. Aber wenn er selber für die Verbreitung dieser Bilder verantwortlich sein sollte, dann können alle Leute die sie über diese Verbreitung erhalten, zum eigenen Zweck verwenden. Nicht verbreiten aber verwenden. Auch mit den Bildern von Personen meinte er, dass es nur bis zu einer bestimmten Menge gilt. Also wenn x Personen auf dem Bild gleichzeitig sind (weiß die genaue Anzahl nicht mehr, war aber zweistellig glaub ich), dann braucht man keine Genehmigung. Er war auch Hobbyfotograf, und habe keine Gewähr ob das so richtig ist. Habe nur diese Informationen damals bekommen.
Im Zweifel nein.
Irrelevant. Die Urheberrechte des Fotographen an seinem Bild oder die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen verschwinden nicht plötzlich, nur weil das Bild über diverse Fileserver und Foren gewandert ist.Raskir hat geschrieben: ↑09.06.2017 13:05 Sehr interessant, danke Kajetan. Nur wie sieht es mit Bildern von Dritten aus, die die Bilder von Dritten haben, die die Bilder von erster Person haben? Darf man die verwenden? Also wenn ich Ein Bild hochlade, das ich von einem Kumpel habe, dass er von einem Kumpel hat und ich habe nicht mal eine Ahnung woher mein Kumpel das Bild hat? Geschweige denn ob die eigentliche Person damit einverstanden war in erster Linie?
Juristische Personen haben weitaus weniger Rechte als Menschen. Und da juristische Personen in der Regel nicht materiell sind, ist es auch entsprechend schwierig sie abzubildenRaskir hat geschrieben: ↑09.06.2017 13:21 Sehr interessant, danke. Und jetzt eine wirklich interessante Frage. Wie sieht es bei einer JURISTISCHEN person aus (bei denen ja allgemein andere Regelungen als für normale personen gelten), dass ein Verstoß vorliegt, also dass ein Bild oder ein Video im Umlauf ist wo sie keine Genehmigung erteilt haben und urheberrechtlich geschützt ist. Normalerweise müssen sie ja ihre Rechte "unverzüglich" gelten machen. Wie sieht es hier aus?
Theoretisch KÖNNEN sie, ja. Sie müssen aber nicht. Fertige ich Screenshots von einem Spiel an und veröffentliche diese auf meinem Blog oder in einem Forum, einfach so, ohne Kontext, wäre der Rechteinhaber berechtigt mir die Veröffentlichung dieser Screenshots zu verbieten. Veröffentliche ich die Screenshots im Rahmen eines redaktionellen Beitrages zu diesem Spiel, greift das Zitatrecht und ich darf diesen Screenshot veröffentlichen. Wie es ja auch bei 4P passiert, wenn diese einen Test mit eigenen Screenshots illustrieren.Raskir hat geschrieben: ↑09.06.2017 13:43 Ich meine damit, wenn zb EA ein Spiel rausbringt und dann kommen halt Bilder ins Netz. Laut deutschem Recht müssten sie ja gleich aktiv werden wenn sie das nicht wollen und eine Unterlassung bei entsprechenden Personen einfordern (was unmöglich ist bei der schieren Menge). Oder irre ich mich?