Die BPjM kommt nicht automatisch ran, wenn die USK ein Siegel ablehnt. Die BPjM wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Wobei ich hier die starke Vermutung habe, dass gewisse Personen aus bestimmten Bundesländern grundsätzlich jedes abgelehnte Spiel einreichen.Liesel Weppen hat geschrieben: Ein Spiel muss heutzutage immer erst zur USK. Erst wenn die zu viel rummeckert und kein "ab 18" Siegel geben will, kommt die BPJM dran und kann das dann vielleicht auf den Index setzen (muss sie aber nicht, denn "ohne Altersfreigabe" und auf dem Index sind nochmal zwei unterschiedliche Sachen).
Gängige Praxis bei den Anbietern war/ist, dass sie die Originalfassung gar nicht erst zur USK für eine Prüfung gegeben haben, sondern dort nur eine schonmal prophylaktisch entschärfte Fassung eingereicht haben. Dann kann die OV natürlich sofort auf den Index.
Es hat sich also (ohne jetzt über den konkreten Einzelfall genauer recherchiert zu haben) bei der USK oder BPJM nichts geändert, man hat jetzt wohl nur mal doch die OV zur Prüfung gegeben und ist durchgekommen.
Ist also reines "Verschulden" von Gearbox selbst. Höchstwahrscheinlich wäre die OV auch vor 6 Jahren schon durchgekommen, man war nur zu feige diese direkt einzureichen, sondern hat vorsichtshalber gleich mal nur eine entschärfte Version hingschickt.
Wenn das Spiel aber mal auf dem Index steht, dann muss der Publisher nochmal aktiv ran, oder man muss die Verjährung abwarten. Die BPJM macht da von sich aus nichts mehr.
Die Praxis "lieber etwas zu viel wegschnippeln, bevor das Teil auf dem Index landet" gibt es eigentlich seit der Jugendschutzreform nicht mehr. Vorher konnte ja jederzeit indiziert werden, selbst mit USK-Flatschen.
Zudem: Wieso soll das Gearboxs Verschulden sein? Die haben damals doch garnichts mit dem Spiel zu tun gehabt. EA war der hiesige Publisher. Und selbst wenn EA nur eine geschnittene Version eingereicht hat, so hat die BPjM damals trotzdem die ungeschnittene Version getestet und auf den Index geknallt. Die gleiche BPjM, die das Spiel jetzt einem Nachtest unterzogen und aus dem Index entfernt hat. Die USK muss da quasi nichts mehr groß testen - maximal rausfinden ob ab 16 oder ab 18.
Man müsste mal recherchieren, wie viel Mühe sich EA damals damit gegeben hat. Also ob direkt ne geschnittene Version eingereicht wurde oder nicht. Ich bezweifel aber, dass EA mehrmals Veto eingelegt hat, wie bei ihrer eigenen Marke - also Dead Space.
Den Sympathiepunkt darf Gearbox jedenfalls behalten. Dinge wie Listenstreichung u.ä. muss man als US-Unternehmen echt nicht wissen. Andererseits denkt Gearbox vielleicht, dass Deutschland *der* perfekte Markt für dieses "Remaster" ist. Wir kennen ja die Originalversion nicht, also werden wir dieses billige Remaster ihnen quasi aus der Hand reißen. Könnte Gearbox vielleicht denken.
