ne, habe indirekt auf todesglubsch geantwortet der beispiele von entwickler/publisher haben wollte die nicht gegen fanmades mit urhebergeschützten content vorgehen, rechtfertigen tue ich nicht, sage nur, dass es anders geht und der unterschied einzig allein in der einstellung der beteiligten zu der sache ist und da bekleckert sich nintendo nunmal nicht mit ruhm.greenelve hat geschrieben:Das ist wie du hier Rechtfertigungen finden möchtest, wonach Nintendo die Fangames erlauben sollte.
also geht nintendo prophylaktisch gegen druck dritter vor? bissl weit hergeholt und selbst wenn, sobald eine klage dritter drohen würde, kann nintendo immernoch gegen die veröffentlichung des contents vorgehen.Was Nintendo betrifft: Wie wäre die Idee, sie warten bis zur Fertigstellung, damit das Projekt für die Spieler fertig ist und für die Rechtsabteilung vor Gericht - falls Firmen aufgrund von Fanspielen auf unzureichenden Schutz der Marken klagen wollen - ebenfalls vorweisen können, Nintendo unternehme etwas, um seine Marken zu schützen.
greetingz
