Kajetan hat geschrieben:
Haderlumpen, Bierpanscher, Schlangenölverkäufer!
Meine bisherigen Favoriten, vorallem Bierpanscher und Schlangenölverkäufer
Ansonsten würde mich das ganze mal von rechtlicher Seite interessieren. Kann man den Kauf eines, wegen technischen Mängeln kaum spielbaren Spieles, anfechten? Dazu kommt in diesem Fall, dass es ja generell funktioniert und durch die niedrigen Frames zwar eine Qual, theoretisch aber spielbar ist. Auch interessant wäre, ob hier sogar Vorsatz vorliegt, da der Täter ja mit Wissen und Wollen über die (zu prüfende) Unspielbarkeit seines Spieles, dieses trotzdem zum verkauf freigibt.
Wo sind denn die klagewütigen Amis wenn man sie mal braucht? In Deutschland würden wohl die wenigsten wegen einem 30 € Spiel vor Gericht ziehen. Eigentlich könnte man das mal an die Verbraucherschutzbehörde weitergeben, denn das ist ja (gerade mit Blick auf Steam und ihren Indies) keinesfalls ein Einzelfall.