Xbox Live - Charts
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
- 4P|BOT2
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Xbox Live - Charts
Das Xbox 360-Führungsduo besteht mittlerweile aus zwei "indizierten Spielen", gefolgt von der <STRONG>Halo 3 </STRONG>Beta und <STRONG>Rainbow Six Vegas</STRONG>, während bei der Xbox noch immer <STRONG>Halo 2 </STRONG>an der Spitze liegt. Würden beide Xbox Live - Charts
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CerxiS
- Beiträge: 42
- Registriert: 17.01.2006 17:42
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lächerlich
Darf man Gears of War und Crackdown jetzt nichtmal aussprechen/aufschreiben oder wie? lol -.-
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johndoe534786#1
- Beiträge: 11518
- Registriert: 22.12.2006 20:23
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naja der 4players test geistert aber immer noch im i-net rum zumindenst über GOW http://www.4players.de/4players.php/dis ... f_War.html
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Arkune
- Beiträge: 10699
- Registriert: 24.09.2002 17:58
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Inkonsequent eben.
Wobei ich aber gestehen muss, dass ich nicht weiß wie das aussieht ob auch Veröffentlichungen vor der Indizierung betroffen sind.
Wie man das im Internet regeln will ist ja eh so ne Sache. Schön die Domain ist deutsch das heißt aber noch lange nicht das alle Inhalte auch auf deutschen Servern liegen usw. und sofort alles recht verwirrend…
Wobei ich aber gestehen muss, dass ich nicht weiß wie das aussieht ob auch Veröffentlichungen vor der Indizierung betroffen sind.
Wie man das im Internet regeln will ist ja eh so ne Sache. Schön die Domain ist deutsch das heißt aber noch lange nicht das alle Inhalte auch auf deutschen Servern liegen usw. und sofort alles recht verwirrend…
- Howdie
- Beiträge: 17117
- Registriert: 17.09.2005 09:15
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So inkonsequent ist es gar nicht. Man darf die Spiele nicht in einem bewertendem Zusammenhang nennen. Und Charts sind ja ziemlich wertend. Meistgespielt = Super 
Aber man darf die Titel durchaus in Kolumnen oder Glossen nennen. Der Autor muss nur darauf achten, dass der Artikel nicht als öffentliche Werbung angesehen werden kann. Würde man der "Überhammermegatitel Postal" in einem Artikel schreiben hätte man ein Problem. Selbst wenn der Rest sehr kritisch gegenüber Gewalt und Spielen wäre.
Leider ist unser Gesetz da eine Grauzone. Kein Schreiber weiß genau, wie weit er gehen kann/darf, ohne dass sein Medium wegen verbotener Werbung indiziert wird. Genau wie bei einem Großteil unseres Jugendschutzes (ab wann ist ein Titel denn nun gewaltverherrlichend?) ist auch dieser Paragraph nur sehr schwammig formuliert.
Daher verzichten viele Magazine auf Tests von Titeln ohne USK-Siegel oder lassen die Wertung weg. Aber selbst das schützt nicht automatisch davor, dass eine ganze Auflage vom Markt genommen wird.
Aber man darf die Titel durchaus in Kolumnen oder Glossen nennen. Der Autor muss nur darauf achten, dass der Artikel nicht als öffentliche Werbung angesehen werden kann. Würde man der "Überhammermegatitel Postal" in einem Artikel schreiben hätte man ein Problem. Selbst wenn der Rest sehr kritisch gegenüber Gewalt und Spielen wäre.
Leider ist unser Gesetz da eine Grauzone. Kein Schreiber weiß genau, wie weit er gehen kann/darf, ohne dass sein Medium wegen verbotener Werbung indiziert wird. Genau wie bei einem Großteil unseres Jugendschutzes (ab wann ist ein Titel denn nun gewaltverherrlichend?) ist auch dieser Paragraph nur sehr schwammig formuliert.
Daher verzichten viele Magazine auf Tests von Titeln ohne USK-Siegel oder lassen die Wertung weg. Aber selbst das schützt nicht automatisch davor, dass eine ganze Auflage vom Markt genommen wird.
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johndoe464488
- Beiträge: 2419
- Registriert: 11.08.2005 16:39
- Persönliche Nachricht:
Jetz wird so manches klarer.Howdie hat geschrieben:So inkonsequent ist es gar nicht. Man darf die Spiele nicht in einem bewertendem Zusammenhang nennen. Und Charts sind ja ziemlich wertend. Meistgespielt = Super
Aber man darf die Titel durchaus in Kolumnen oder Glossen nennen. Der Autor muss nur darauf achten, dass der Artikel nicht als öffentliche Werbung angesehen werden kann. Würde man der "Überhammermegatitel Postal" in einem Artikel schreiben hätte man ein Problem. Selbst wenn der Rest sehr kritisch gegenüber Gewalt und Spielen wäre.
Leider ist unser Gesetz da eine Grauzone. Kein Schreiber weiß genau, wie weit er gehen kann/darf, ohne dass sein Medium wegen verbotener Werbung indiziert wird. Genau wie bei einem Großteil unseres Jugendschutzes (ab wann ist ein Titel denn nun gewaltverherrlichend?) ist auch dieser Paragraph nur sehr schwammig formuliert.
Daher verzichten viele Magazine auf Tests von Titeln ohne USK-Siegel oder lassen die Wertung weg. Aber selbst das schützt nicht automatisch davor, dass eine ganze Auflage vom Markt genommen wird.
Naja, es weiß ja zumindest jeder, dass es sich um GoW handelt.
Von daher, muss man es ja auch nicht schreiben^^
