Xbox Live - Charts

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4P|BOT2
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Xbox Live - Charts

Beitrag von 4P|BOT2 »

Das Xbox 360-Führungsduo besteht mittlerweile aus zwei "indizierten Spielen", gefolgt von der <STRONG>Halo 3 </STRONG>Beta und <STRONG>Rainbow Six Vegas</STRONG>, während bei der Xbox noch immer <STRONG>Halo 2 </STRONG>an der Spitze liegt. Würden beide Xbox Live - Charts
CerxiS
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lächerlich

Beitrag von CerxiS »

Darf man Gears of War und Crackdown jetzt nichtmal aussprechen/aufschreiben oder wie? lol -.-
Arkune
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Beitrag von Arkune »

Du schon, 4p nicht. Das wäre Werbung und für einen indizierten Titel darf nicht geworben werden.
4P ist da nur etwas inkonsequent, weil in ihren Kommentaren/Kolumnen es ab und zu immer noch ausgeschrieben wird.
johndoe534786#1
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Beitrag von johndoe534786#1 »

naja der 4players test geistert aber immer noch im i-net rum zumindenst über GOW http://www.4players.de/4players.php/dis ... f_War.html
Arkune
Beiträge: 10699
Registriert: 24.09.2002 17:58
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Beitrag von Arkune »

Inkonsequent eben.
Wobei ich aber gestehen muss, dass ich nicht weiß wie das aussieht ob auch Veröffentlichungen vor der Indizierung betroffen sind.
Wie man das im Internet regeln will ist ja eh so ne Sache. Schön die Domain ist deutsch das heißt aber noch lange nicht das alle Inhalte auch auf deutschen Servern liegen usw. und sofort alles recht verwirrend…
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Howdie
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Beitrag von Howdie »

So inkonsequent ist es gar nicht. Man darf die Spiele nicht in einem bewertendem Zusammenhang nennen. Und Charts sind ja ziemlich wertend. Meistgespielt = Super ;)

Aber man darf die Titel durchaus in Kolumnen oder Glossen nennen. Der Autor muss nur darauf achten, dass der Artikel nicht als öffentliche Werbung angesehen werden kann. Würde man der "Überhammermegatitel Postal" in einem Artikel schreiben hätte man ein Problem. Selbst wenn der Rest sehr kritisch gegenüber Gewalt und Spielen wäre.

Leider ist unser Gesetz da eine Grauzone. Kein Schreiber weiß genau, wie weit er gehen kann/darf, ohne dass sein Medium wegen verbotener Werbung indiziert wird. Genau wie bei einem Großteil unseres Jugendschutzes (ab wann ist ein Titel denn nun gewaltverherrlichend?) ist auch dieser Paragraph nur sehr schwammig formuliert.

Daher verzichten viele Magazine auf Tests von Titeln ohne USK-Siegel oder lassen die Wertung weg. Aber selbst das schützt nicht automatisch davor, dass eine ganze Auflage vom Markt genommen wird.
johndoe464488
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Beitrag von johndoe464488 »

Howdie hat geschrieben:So inkonsequent ist es gar nicht. Man darf die Spiele nicht in einem bewertendem Zusammenhang nennen. Und Charts sind ja ziemlich wertend. Meistgespielt = Super ;)

Aber man darf die Titel durchaus in Kolumnen oder Glossen nennen. Der Autor muss nur darauf achten, dass der Artikel nicht als öffentliche Werbung angesehen werden kann. Würde man der "Überhammermegatitel Postal" in einem Artikel schreiben hätte man ein Problem. Selbst wenn der Rest sehr kritisch gegenüber Gewalt und Spielen wäre.

Leider ist unser Gesetz da eine Grauzone. Kein Schreiber weiß genau, wie weit er gehen kann/darf, ohne dass sein Medium wegen verbotener Werbung indiziert wird. Genau wie bei einem Großteil unseres Jugendschutzes (ab wann ist ein Titel denn nun gewaltverherrlichend?) ist auch dieser Paragraph nur sehr schwammig formuliert.

Daher verzichten viele Magazine auf Tests von Titeln ohne USK-Siegel oder lassen die Wertung weg. Aber selbst das schützt nicht automatisch davor, dass eine ganze Auflage vom Markt genommen wird.
Jetz wird so manches klarer.
Naja, es weiß ja zumindest jeder, dass es sich um GoW handelt.
Von daher, muss man es ja auch nicht schreiben^^