Och Wulgaru, ich habe in meinen letzten beiden Kommentaren doch gar nix über Gender Studies geschrieben. Vielmehr habe ich doch gerade erst hier im Thread der Gender-Ideologie durchaus zugestanden, dass sie auf rein philosophischer Ebene gar nicht so grundsätzlich verkehrt sein muss; um mal so das eine oder andere zu hinterfragen. Es ging mir in den letzten beiden Posts ausschließlich um Plors Grabenkampfrhetorik, in der er wiederholt irgendeine nicht definierte, weil wohl auch kaum explizit definierbare „andere Seite“ pauschal anhand irgendwelcher Extreme zu diskreditieren suchte und gleichzeitig, wie üblich, auf den Femi- / Gendersektor ein Loblied sang und jegliche diesen begleitenden, nicht ganz so unproblematischen Auswüchse beiseiteschob.
Dass ich als Negativbeispiel den Unisektor in Nordamerika heranzog, ist hierbei eben nicht als Kritik direkt an Gender-Studies zu sehen. Diese sind eh viel eher Symptom als Ursache. Die Ursache ist die grundlegende Ideologie dahinter. Und Grund ist das Bedürfnis, diese Ideologie, aus der Überzeugung heraus, diese stelle eine prinzipiell und ausschließlich gute Sache dar, zu verbreiten (Stichwort gesellschaftliche Konditionierung). Würde ich versuchen wollen, meine Weltanschauung irgendwie unters Volk zu bringen, wäre der Wissenschafts- und Bildungsbereich auch einer der ersten, den ich mir krallen würde…
Und was mir bei dieser Ideologie immer wieder ein Wenig Bauchschmerzen bereitet, ist die, wie auch schon von Last Splash angesprochen, teils enorme Heuchelei und Doppelmoral dahinter. Ein wunderbares Beispiel dafür kam zum Beispiel aus den Reihen der Gleichstellungsbeauftragten, die Zeter und Mordio schrien, als in einer noch etwas früheren Phase der Quotenplanungen eine geschlechterneutrale Quote für den öffentlichen Dienst angedacht wurde. Diese hätte unter anderem gerade auf den Bereich der Gleichstellungsbeauftragten massive Auswirkungen gehabt, denn diese Stellen werden zu 75 – 80 % von Frauen besetzt. Dort entblödete man sich tatsächlich, ausdrücklich und wortwörtlich vor einer „Männerquote“ zu warnen und sah darin eine potentielle Verwässerung der so wichtigen Frauenquoten. Dort haben offensichtlich Leute ihre Aufgabe mal so richtig gut verstanden. Eine zu hundert Prozent verfassungskonforme, geschlechtsneutrale Quotenregelung wird angegangen, weil man durch sie, warum auch immer, eine mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes nur schwer in Einklang zu bringende, nur für ein Geschlecht festgelegte Quote in Gefahr gebracht zu sehen meinte.
Es ist leider immer wieder die irrige Annahme etwaiger Aktivistengruppen, dass man reale oder auch nur vermeintliche Diskriminierungen mit Förderungsgesetzen ausgleichen müsse. Diese Einstellung widerspricht aber ganz klar dem Grundgesetz. Man meint dies immer aus Abs. 2 des 3. Artikels ableiten zu können, wo geschrieben steht, der Staat solle auf die Gleichberechtigung von etwa Mann und Frau hinwirken, dass damit aber keine geschlechterspezifisch formulierten Fördergesetze gemeint sein können, ergibt sich ganz klar aus Abs. 3 desselben Artikels, welcher aber gerne von besagten Aktivisten ausgeblendet wird.
Der Staat hat seinen Teil dazu beigetragen, so wie er vom Grundgesetz vorgesehen ist. Erstens gibt es überhaupt ein Grundgesetz, welches ausdrücklich unter anderem auch die Geschlechter als gleichberechtigt feststellt und außerdem gibt es, um dies auch im Berufsleben greifbarer zu machen, das europäische Antidiskriminierungsgesetz, welches, wenn auch, wie üblich, mit mehreren Jahren Verspätung und auf den letzten Drücker, von der Bundesregierung in Form des AGGs ratifiziert wurde.
Das alles reicht aber natürlich nicht aus. Wie sollte es auch; es wird nie ausreichen, denn würde es ausreichen, gäbe es ja am Ende für so manch einen keinen Anlass mehr, sich im Internet darüber zu echauffieren, dass es noch lange nicht reicht.
Die Crux am AGG ist z. B., dass man nur eine darauf begründete Klage erfolgreich durchführen kann, wenn man auch belegen kann, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund etwa des Geschlechtes vorliegt. Das heißt, es reicht nicht die Mutmaßung aus, dass Frau Schulz deshalb weniger verdient als Herr Schmidt, weil sie eine Frau ist. Es muss bewiesen werden, was in aller Regel schwer ist, denn entweder liegen Sachgründe vor, warum Herr Schmidt mehr verdient als Frau Schulz (irgendeine spezielle Qualifikation, irgendeine gesonderte Tätigkeit, welche Frau Schulz nicht verrichtet, längere Betriebszugehörigkeit, etc., etc., etc.). Und wenn alle Stricke reißen, kann der Arbeitgeber sich am Ende immer noch auf die Tarifautonomie berufen, wegen der grundsätzlich Gehälter individuelle Verhandlungssache sind.
Dies mag Fluch sein, ist aber gleichzeitig auch Segen dieser Gesetze, denn sie können so auch nicht so ohne weiteres genutzt werden, um sich auf dem Klageweg Privilegien erstreiten zu können. Es ist gut so und sollte auch weiterhin so sein, dass in unserer Rechtsprechung der Begriff der Diskriminierung recht hoch hängt und nicht pauschal schon als gegeben hingenommen wird, sobald sich irgendjemand diskriminiert fühlt, vorausgesetzt er gehört irgendeiner diesbezüglich vermeintlich vorbelasteten Gesellschaftsschicht an.
Aber genau da sollte der Zug hingehen, ginge es nach dem Kopf von empörten Aktivisten. All diese ganzen neutral formulierten Gesetze sind nix wert; wir brauchen Gesetze die ausdrücklich, auf dieses Thema bezogen, Frauen fördern. Und da sind wir wieder im Bereich der Verfassungswidrigkeit. Und diese seltsamen, doppelmoralischen Vorstellungen finden sich in einigen Ebenen dieser ganzen Ideologie immer wieder. Wie auch die bekannten, immer wieder mal postulierten Forderungen danach, man müsse Frauen grundsätzlich erst einmal glauben, wenn sie eine Vergewaltigung anzeigen. Nein, muss man nicht. Besser gesagt: darf man nicht. Genauso wie man auch mit jedem anderen vermeintlichen Opfer einer Straftat verfährt, muss man auch weiterhin mit Vergewaltigungsopfern verfahren. Man muss die Klage unvoreingenommen aufnehmen, Beweise sammeln und dann mit derselben Unvoreingenommenheit gegen den benannten Täter, welcher dann erst einmal als Hauptverdächtiger gilt, zu ermitteln. Es gilt dasselbe also, wie auch bei etwa einer Körperverletzung. Es werden Aussagen aufgenommen, die Verletzungen werden dokumentiert und dann wird geprüft, ob erstens die Verletzungsmuster zum beschriebenen Tathergang passen und ob der benannte Täter tatsächlich auch als Täter in Frage käme. All das erscheint in diesem Falle auch dem Opfer einer Körperverletzung zunächst schnell so, als würde man ihm nicht glauben, ist aber zwingender Bestandteil der Ermittlungsarbeit um die Grundsätze unseres Rechtsstaates zu wahren: Jeder einer Straftat Bezichtigte gilt zunächst als unschuldig bis zum Beweis seiner Schuld. Dieser Grundsatz hat gewahrt zu bleiben, unabhängig davon, um welche vermeintliche Straftat es sich handelt und vor allen Dingen ungeachtet dessen, welches Geschlecht das vermeintliche Opfer hat. Derlei Forderungen sind aber nichts anderes, als eine Umkehr dieses Grundsatzes. Es gilt nicht mehr, dass die Anklage dem Täter die Schuld nachweisen muss, was sich gerade bei Vergewaltigungsdelikten aufgrund etlicher Rahmenbedingungen nicht selten als schwer herausstellt, der Angeklagte wird dazu verdonnert, seine Unschuld zu beweisen, was allerdings ebenso schwierig sein dürfte. Und, vor dem Hintergrund einer ihm somit quasi in dem Moment der ausgesprochenen Anklage entsprechend schon fast sicheren Haftstrafe, sollte sich jedem Menschen mit nur etwas Restverstand erschließen, warum das so herum einfach nicht funktionieren kann.
Sorry für die Wall of Text und das ständigen Changieren zwischen unterschiedlichen Themengebieten, aber irgendwie ist es ein Wenig mit mir durchgegangen…
Und abschließend: Nein, ich will nicht die ganze feministische Bewegung runterbrechen auf eben und in anderen Posts umrissene Extreme. Aber man sollte diese auch nicht permanent derart negieren, wie es teils von den Femi- / Genderbefürwortern getan wird. Denn es sind nicht selten die Extremen in einer ideologischen Bewegung, die sich schnell mal durchsetzen und das hat selten gute Folgen, sowohl für eine Bewegung an sich als auch für die Gesellschaft als Ganzes…