Kajetan hat geschrieben:douggy hat geschrieben:Kajetan hat geschrieben: Hör bitte auf analoge Begriffe auf rein digitale Vorgänge zu übertragen. Es erleichtert die weitere Diskussion ungemein und senkt die Wahrscheinlichkeit für Mißverständnisse und Fehlschlüsse. Danke!

Öhm... Nein.
Schade. Das erklärt so manches. Wer nicht die richtigen Begriffe verwenden will, läuft Gefahr einen Fehlschluss und Irrtum nach dem anderen zu begehen und es gar nicht zu merken.
Also waren es "nur" Informationen? Du versteht Lizenzen nur als "Informationen"?
Ja. Eine Information, die Auskunft darüber erteilt, ob jemand rechtmäßig auf spezifische, ebenfalls digitale Inhalte zugreifen darf. Mit Diebstahl hat das alles überhaupt nichts zun tun. Das sind vielleicht unfreiwillige Verstöße gegen das Urheberrecht seitens der Kunden, die diese Keys nichtsahnend erworben haben und es ist definitiv eine Straftat, was die Leute betrifft, die hier Kreditkartenbetrug begangen haben, um an diese Keys zu kommen, damit man sie weiterverkaufen kann ... aber es hat immer noch NICHTS mit Diebstahl zu tun.
Warum Du hier ständig meinst, dass sei Diebstahl, obwohl es doch juristisch glasklare Definitionen davon gibt, was hier passiert ist, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Stop, ich habe nirgendswo gesagt, dass der Endkunde einen Diebstahl begeht. Ich habe stets betont, dass den Diebstahl derjenige mit den geklauten/gefälschten Kreditkartendaten begeht.
Ich richte mich bei Diebstahl nach:
§ 242 Diebstahl hat geschrieben:(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du kannst dich nun zurecht ueber den Terminus "bewegliche Sache" beschweren. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.
Du erwähnst aber "digitale Informationen". Sind die weniger Wert als "nicht-digitale Informationen"?
Wenn ich einen Key im Laden von einem Spiel (ohne monetäre Gegenleistung / der Key gehoert nunmal im Geschäft zum Produkt) mitnehme, wiegt das schwerer als wenn ich das ganze online mache? Ich wuerde da den Begriff "bewegliche Sache" genauso auf digitale Inhalte und Informationen ausweiten. Das wäre konsequent.
Einerseits wollen hier viele die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten fuer digitale Gueter/Informationen wie in der analogen Welt (Preise beruhen auf Angebot und Nachfrage und werden nicht willkuerlich diktiert, z.B. nach Regionen). Andererseits sind digitale Gueter aber nur Informationen (Gueter 2. Klasse), und die analogen Gesetze nicht mehr gueltig. Fuer mich ist das Schizophrenie zu seinem eigenen Vorteil. Diese Schizophrenie betreiben Unternehmen schon genug unter dem Stichwort Globalisierung, aber muss hier das gleiche Niveau herrschen?
Du kannst deine digitale Sichtweise gerne weiter vertreten. Dein gutes Recht.
Vllt. kann der eine oder andere meine Sichtweise nachvollziehen. Ich denke, ich hab sie ausreichend und verständlich dargestellt.
Wers nicht nachvollziehen kann, dann pgh
//Zusatz: Ich bin bei dir, dass der Endkunde keine Straftat begangen hat. Mich stört aber deine Intention, dass digitale Gueter keine Gueter sind, sondern nur Informationen und du damit diese Gueter abwertest. Deshalb war es auch Diebstahl vom Täter XYZ, der die Keys dann sogar noch an Keyshops weiterverkauft hat.