SethSteiner hat geschrieben:Welche Jugendschutz-Argumente? [...]
Das Problem ist doch, dass sich hiesige Jugendschützer auf Schlüsse wie "das kann doch nicht gut für Kinder sein" etc. verlassen. Und sich von dieser Position nicht wegbewegt wird, diese Position wird als eine angesehen, die keinen wissenschaftlichen Rückhalt nötig hat.
Ich bin noch ziemlich entgegenkommend wenn ich sage, bis zu einem gewissen Grad an Einschränkungen sind solche Mutmaßungen auch noch zu verschmerzen: nämlich Altersgrenzen als äußerstes Mittel. Jugendschutz ist nunmal ebenso wie Kunstfreiheit Verfassungsgut (wenn auch von niedrigerem Rang möchte ich meinen), und Publisher etc. werden dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt und vor allem wird das Werk an sich in Ruhe gelassen. Alles darüber lässt sich aber nicht mehr mit dem nun einmal in Deutschland geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbaren, solange keine schwere ansonsten drohende Gefährdung der Entwicklung
nachgewiesen werden kann. Kann sie aber momentan halt nicht.
Aber wie gesagt, um das zu erkennen, muss erst begriffen werden, dass "kann-nicht-gut-sein" nunmal nicht reicht.
Da die Justiz (womit ich das BVerfG wohl ausklammere) aber größtenteils erzkonservativ besetzt ist (so eine Krankheit unseres Rechtssystems), wird sich die Rechtsprechung hüten, mal da zu hinterfragen, sollte das vor Gericht kommen. Auch die Rechtsprechung verfällt allzu oft den "kann nicht gut sein"-Schlüssen. Mal Entscheidungen ausführlich lesen. Und das BVerfG wird sich in einer so (noch) nicht von Volksempörung getragenen Frage niemals grundsätzlich auseinandersetzen.