Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

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Temeter 
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Temeter  »

Der Mitarbeiter sagt, dass du deinen Account erst dann weiterbenutzen kannst, wenn du auf akzeptieren klickst. Abseits davon kann er auf nachfrage den Account deaktivieren und evtl. löschen lassen.
Worrelix hat geschrieben:Es geht um den Satz "Davon abgesehen, dass ich die Spiele ja nicht einmal kaufe, sondern technisch gesehen nur ausleihe..." und bezüglich dieses Satzes hat sich in der Softwaregeschichte nichts geändert. Man hat immer nur das Recht gehabt, die Software nutzen zu dürfen.

Natürlich gibt es heute noch zusätzliche Sachen wie Season Pass, Accountbindung und ähnliche Scherze, aber das ändert nichts an dem Kauf der Lizenz an sich.
Du hast bei Steam aber nicht einfach die Möglichkeit, die Software zu nutzen, selbst wenn du das Recht hast. Die Idee in der gesetzlichen Bestimmung wird damit praktisch außer Kraft gesetzt.
Effektiv gesehen funktioniert Steam wie eine Videothek, bei der du Spiele auf unbegrenzte Zeit ausleihst, solande Valve dir die Erlaubnis der weiternutzung erteilt. Darauf wollte er - so weit ich das verstehe - hinaus, nicht auf rechtliche Belange.

Abgesehen davon kauft man im Geschäft genaugenommen nicht die Lizenz, sondern die Software bzw. mit dem Trägermedium. Zumindest die rechtliche Lizenz sagt nur aus, dass man die Daten auf den PC kopieren und im Rahmen modifizieren kann - also dass die Installation frei und keine Urherberrechtsverwertung ist, was Publisher oft einreden wollen.

Ich glaube nicht, dass man das "Lizenz kaufen" nennen kann, oder? Genauso habe ich beim Kauf eines Autos Rechte und Pflichten.
Zuletzt geändert von Temeter  am 08.12.2013 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Worrelix
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Worrelix »

James Dean hat geschrieben:... aber dann werden wir deinen Account deaktivieren.
Eben genau das steht nicht in dem Ticket.
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Worrelix
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Worrelix »

Temeter  hat geschrieben:Du hast bei Steam aber nicht einfach die Möglichkeit, die Software zu nutzen, selbst wenn du das Recht hast.
Wenn nicht gerade so ein Spezialfall wie die geänderten AGB ansteht, kannst du doch jederzeit deine Steamspiele nutzen...?

Daß die nachträgliche AGB Änderung rechtlich fragwürdig ist, darüber brauchen wir nicht reden, das machen ja schon irgendwelche rechtlichen Instanzen -hab gar nicht mehr verfolgt, welchen Stand es in der Sache gerade gibt.
Effektiv gesehen funktioniert Steam wie eine Videothek, bei der du Spiele auf unbegrenzte Zeit ausleihst, ...
Bei normalen Steam Spielen steht in den Angeboten im Shop nirgendwo was von einer zeitlichen Begrenzung. Wenn Valve also plötzlich die Zugangsdauer beschränken würde, hätten sie direkt die nächste Klage am Hals - vom massiven Imageverlust ganz zu schweigen.
Abgesehen davon kauft man im Geschäft genaugenommen nicht die Lizenz, sondern die Software bzw. mit dem Trägermedium.
Du kaufst eine Nutzungslizenz, die dir die Nutzung zu privaten Zwecken gestattet.
Bei Büchern, CDs, DVDs ... wird dir ein Datenträger beim Kauf mitgeliefert, der dir die Ausübung der Nutzung ermöglicht.

Privat darfst du damit machen, was du willst, aber sobald es auch nur darum geht, Teile davon der Öffentlichkeit zu präsentieren (Vorlesen, Theateraufführung, Verarbeitung als Parodie, Beschallung der Ladenfläche ...) mußt du dafür bezahlen bzw dir eine entsprechende Aufführungslizenz oä besorgen.

Bei digitalen Gütern besteht jetzt die Möglichkeit, den Inhalt oder Auszüge davon in kürzester Zeit zu kopieren, verändern und anderen zugänglich zu machen. Und es besteht ebenso technische Möglichkeiten, dieses zu überwachen und Versuche, das zu verhindern.

Diese Möglichkeit ändert aber nichts an den rechtlichen Grundlagen.
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tschief
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von tschief »

James Dean hat geschrieben:
Dann gibt es ja noch AGB-Änderungen, die Steam teilweise vornimmt. Wie, die MÖCHTEST du nicht akzeptieren? Kein Problem, Steam löscht dann deinen Account und all deine Spiele sind futsch. Für immer.
Erstens: Steam löscht deinen Account nicht. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Eine Support-Antwort bei der man nicht weiss, ob das entsprechende Bild "photoshopped" wurde (es sieht nämlich ganz danach aus - die Antwort des Supports steht in keinem Zusammenhang zur Frage (die Gründe dafür wurden bereits von Worrelix und Co. erläutert)). Genau so gut kann die Anfrage an den Support mit einer Antwort "gespickt" worden sein, die auf eine andere Anfrage (Deaktivierung des Accounts möglich?) geschrieben wurde. Photoshop/Paint machts möglich ;-))

Zweitens:

Auch eine AGB-Änderung zwingt dich zu nichts. Du wirst niemals gezwungen sein, ein Spiel zu spielen.
Ich bin auch Steamnutzer und mag die Plattform auch, aber dennoch schließe ich mich dem Nötigungsvorwurf an, dass ich gezwungen werde, mir eine nutzlose Drittsoftware zu installieren, wenn ich ein Spiel spielen möchte.
JAWOHL! Du kapierst es ja. Warum dann so kompliziert :-P? Wenn du (ein Spiel spielen) möchtest, musst du Steam installieren. Dich zwingt aber niemand Steam zu installieren. Du musst einfach mit den Konsequenzen leben wenn du Steam nicht installieren willst (die sind aber nicht lebens- oder existenzbedrohlich). Du wirst aber nicht gezwungen Steam zu installieren weil davor immer noch ein "wollen" ist. Wo ein wollen ist, wird man zu nichts gezwungen.

Wie sieht es denn aus, mit Spielern die z.B. das neue BF4 nicht spielen wollen. Werden die auch gezwungen Origin zu benutzen? Nein? Wieso denn nicht? Genau, weil der Zwang abhängig vom "Spielen wollen" eines bestimmten Spieles ist. Und dazu wird man NIEMALS gezwungen. Verzicht kennen heute viele einfach nicht mehr - das ist auch der Grund, warum es überhaupt so weit gekommen ist.
Klar, keiner MUSS das Spiel spielen. Es MUSS ja auch keiner arbeiten gehen, es MUSS ja auch keiner einkaufen gehen, es MUSS ja auch keiner Kleidung kaufen gehen.
Dass das unsinnige Vergleiche sind ist dir schon klar, es geht hier um Spiele, ein Luxusgut. Nicht um grundelementare Dinge des menschlichen Zusammenlebens und Überlebens.
Alternativ schaut man sich einfach nach Wegen um, um Spiele ohne Steam und Co ans Laufen zu kriegen, so etwas soll's geben.
Zum Beispiel so, genau.

Übrigens: Ich bin auch gegen den Steamzwang bei Spielen. Aber bevor Ihr gross behauptet, Ihr würdet GEZWUNGEN Steam zu benutzen: Benutzt einfach euren Verstand.

Wenn du immer noch gegenteiliger Meinung bist darfst du dir gerne meine Postings auf den vorherigen Seiten zu Gemüte führen, da habe ich mehrmals auf logische Weise aufgezeigt, dass niemand dazu gezwungen wird. Und ja, es mag Wortklauberei sein, dennoch ist es eine Tatsache.

Ich habe aus Neugier jetzt selber ein Ticket beim Steam-Support eröffnet. Man darf gespannt sein.
Dear Sir or Madam

I recently had a discussion on a forum regarding your Steam Subscriber Agreement.

Hypothetical question: If there would be any changes to the SSA and i would not wish to accept these changes when i log into my account the next time after the newly published SSA (= decline them), what is the consequence for declining them? Will my Account be deleted without further notice and all my games be lost?

If not, will the account be deactived and i will be able to agree to the newly published SSA later, to activate my account with all my games again?

Thanks for your information.

Best regards
Zuletzt geändert von tschief am 09.12.2013 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Temeter 
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Temeter  »

Worrelix hat geschrieben:Wenn nicht gerade so ein Spezialfall wie die geänderten AGB ansteht, kannst du doch jederzeit deine Steamspiele nutzen...?

Daß die nachträgliche AGB Änderung rechtlich fragwürdig ist, darüber brauchen wir nicht reden, das machen ja schon irgendwelche rechtlichen Instanzen -hab gar nicht mehr verfolgt, welchen Stand es in der Sache gerade gibt.
Ich kann meine Steamspiele nur installieren oder updaten, wenn ich Steam benutze. Sobald ich irgendwas bedeutsames machen will, z.B. ein neues Spiel adden, dann muss ich Online gehen und überprüft werden. Oder einfach nur ein Steam-Spiel Online spielen. Mir ging es nur um den prinzipiellen Gedanken. Jedenfalls ist der solange Prinzipiell, wie ein par exorbitante Serverkapazitäten Antworten und Spiele senden.
Bei normalen Steam Spielen steht in den Angeboten im Shop nirgendwo was von einer zeitlichen Begrenzung. Wenn Valve also plötzlich die Zugangsdauer beschränken würde, hätten sie direkt die nächste Klage am Hals - vom massiven Imageverlust ganz zu schweigen.
Deswegen schreibe ich ja unbegrenzte Dauer :wink:
Die einzige Vorraussetzung ist regelmäßiger Kontakt zum Server. Man kann auch unbegrenzt offline gehen, aber wie ich oben schon geschrieben habe, ist das praktisch sehr selten der Fall.
Du kaufst eine Nutzungslizenz, die dir die Nutzung zu privaten Zwecken gestattet.
Bei Büchern, CDs, DVDs ... wird dir ein Datenträger beim Kauf mitgeliefert, der dir die Ausübung der Nutzung ermöglicht.
Ist es das wirklich? Kauf ich eine Kopie der Software und habe dazu die Lizenz, sie auf meinem PC (begrenzt) zu vervielfältigen, oder kaufe ich tatsächlich eine Linzenz, die ich ohne die Disk gar nicht nutzen kann? Gibt es dazu irgendwas rechtliches, bzw. hast du damit Erfahrung/Quellen? Nicht, dass wir hier nur über Semantik und Philisophie streiten - also ein Henne/Ei-Problem haben :Blauesauge:
Privat darfst du damit machen, was du willst, aber sobald es auch nur darum geht, Teile davon der Öffentlichkeit zu präsentieren (Vorlesen, Theateraufführung, Verarbeitung als Parodie, Beschallung der Ladenfläche ...) mußt du dafür bezahlen bzw dir eine entsprechende Aufführungslizenz oä besorgen.

Bei digitalen Gütern besteht jetzt die Möglichkeit, den Inhalt oder Auszüge davon in kürzester Zeit zu kopieren, verändern und anderen zugänglich zu machen. Und es besteht ebenso technische Möglichkeiten, dieses zu überwachen und Versuche, das zu verhindern.

Diese Möglichkeit ändert aber nichts an den rechtlichen Grundlagen.
Jep, die Dinge sollten offensichtlich sein. Wobei ich selbst den Inhalt gekauften Disk auf tausend verschiedene Wege weitergeben kann, weswegen der DRM-Wahn nur absurd wird. Einige Läden wie GoG und Humble Bundle/Store kommen anscheinend sogar digital ohne zurecht - wobei die momentan wiederum eher Randerscheinungen sind.
Zuletzt geändert von Temeter  am 09.12.2013 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
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James Dean
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von James Dean »

tschief hat geschrieben: Ich habe aus Neugier jetzt selber ein Ticket beim Steam-Support eröffnet. Man darf gespannt sein.
Da bin ich auch gespannt. Der Thread hier bleibt auf meiner... Überwachungsliste.
Nostal
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Nostal »

Soviel Halbwissen bei den DRM-Gegner.

Verkauf
Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Unternehmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf eines Softwareentwicklungsunternehmens.
Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der ein Unternehmen ein Programm für den Eigengebrauch eines anderen Unternehmens speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit freier Software verwechselt werden darf.

copy paste von wiki ;)

Konsolenspiele gehören dir also auch nicht! Klar man kann sie verkaufen allerdings beim Extrembeispiel HumbeBundle frag ich mich echt was noch verkauft werden soll. Ach dein PSN und Xlive ist auch DRM bi Digital erworbenen Spielen.
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Temeter 
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Temeter  »

Nostal hat geschrieben:Soviel Halbwissen bei den DRM-Gegner.

Verkauf
Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Unternehmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf eines Softwareentwicklungsunternehmens.
Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der ein Unternehmen ein Programm für den Eigengebrauch eines anderen Unternehmens speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit freier Software verwechselt werden darf.

copy paste von wiki ;)

Konsolenspiele gehören dir also auch nicht! Klar man kann sie verkaufen allerdings beim Extrembeispiel HumbeBundle frag ich mich echt was noch verkauft werden soll. Ach dein PSN und Xlive ist auch DRM bi Digital erworbenen Spielen.
Normale Menschen unterhalten sich wie normale Menschen, und dann kommt jemand mit dem Einwurf, "in einer Fremdsprache würde euer Gespräch aber gar keinen Sinn machen, darum liegt ihr falsch."

Keine Ahnung, aber hauptsache was in die Diskussion geschmissen. Ist so eine gewisse Forenkrankheit, die man einfach nicht los wird :lol:
johndoe1388741
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von johndoe1388741 »

Wenn eine Person ein Produkt erwirbt, dann ist diese Person der Eigentümer von diesem Produkt, inkl. dem Nutzungsrecht.

Wenn eine Person ein Produkt mietet, dann ist diese Person der Besitzer von diesem Produkt, inkl. vom Eigentümer eingeschränktem Nutzungsrecht.

Bei DRM-Zwänge verseuchten Produkten/Spiele/Software, erwirbt eine Person nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht und somit ist die Person nur der Besitzer von diesem Produkten. Dieser darf nur unter den Bedingungen und in ständiger Abhängigkeit des Anbieters, dass Produkt nutzen.

Urheberrecht und Markenrecht erwirbt eine Person nicht automatsch bei einem Kauf eines Produktes.

Wenn eine Person, ein DRM-Zwänge verseuchtes Spiel (Produkt) nutzen möchten, dann ergeben sich folgende Zwänge:

- Zusätzlicher Softwarezwang (Steam, Origin, Uplay usw.)
- Das Spieleprodukt muss an den jeweilgen Account gebunden werden, das ist der Accountzwang
- Eine Onlineanbindung ist hierfür die Vorraussetzung, das ist der Onlinezwang
- Daten werden erhoben, ausgewertet und verarbeitet, daraus ergibt sich der Datenzwang
Nostal
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Nostal »

@edeleg

Bei retail muss ich dir recht geben, da müsste es nicht sein (grundsätzlich Steam Spiele erheblich günstiger anbieten als Retail und Retail könnte DRM-Frei sein) !

Wenn du dein Spiel digital beziehst, hast du diesen Zwänge auf der Konsole genauso. Sogar eine Aussage von Sony, dass sich DRM mit den Downloadspielen eh erledigen wird.

Und eins ist sicher. Wenn Raubkopien der Industrie schaden dann schaden gebraucht Spiele/Filme der Industrie mindestens genauso.

Aber mal ein Szenario: Du kaufst dir ein Bioshock Infinite zum Vollpreis für 50€ und erwirbst es direkt auf Steam. In den Folgenden 3 Monaten ist ein Sale angesetzt und du würdest diese Lizenz(Nutzungsrecht) für 20€ bekommen. Wie viel könntest du für deine "gebrauchte" Lizenz noch verlangen.

Edit: Family Sharing ist ein Schritt in die richtige Richtung! Und du bist nie Eigentümer eines Spieles (Software) gewesen sonst könntest du den Quellcode nach belieben verändern, vervielfältigen und weiterverkaufen !
Zuletzt geändert von Nostal am 10.12.2013 10:46, insgesamt 3-mal geändert.
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beatnicker
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von beatnicker »

edelg hat geschrieben: - Zusätzlicher Softwarezwang (Steam, Origin, Uplay usw.)
- Das Spieleprodukt muss an den jeweilgen Account gebunden werden, das ist der Accountzwang
- Eine Onlineanbindung ist hierfür die Vorraussetzung, das ist der Onlinezwang
- Daten werden erhoben, ausgewertet und verarbeitet, daraus ergibt sich der Datenzwang
Als ich das gelesen habe, fiel mir sofort wieder ein älterer Thread ein. Ohne mich an deinen Namen erinnert zu haben, war mir klar, dass du den "witzigen" Post damals geschrieben hast. Damals, Ende Oktober, warst du bzgl. an den Haaren herbeigezogener "Zwänge" aber noch eine Spur kreativer:
edelg hat geschrieben: - Accountzwang
- zusätzlicher Softwarezwang
- Bindungszwang
- Kontrollzwang
- Datenzwang
- einmaliger oder permanenter Onlinezwang
- Zwangsservice
- Zwang zum Verzicht auf die legitimen Rechte eines Käufers->Eigentümers/Besitzers von einem Produkt.
- Mietzwang
- Abhängigkeitszwang
:ugly:
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Worrelix
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von Worrelix »

edelg hat geschrieben:Wenn eine Person ein Produkt erwirbt, dann ist diese Person der Eigentümer von diesem Produkt, inkl. dem Nutzungsrecht.
Wie oben schon zitiert: "Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen."

Wenn du eine handelsübliche Software (zB irgendein Spiel) "kaufst", bist du nur der Eigentümer des Datenträgers, der Verpackung und des Handbuchs (falls sowas außerhalb von Legenden noch existiert).

Eigentümer der Software(!) wirst du aber nur in Fällen wie zB, wenn dir eine Firma eine spezielle Softwarelösung programmiert und verkauft, die du dann in deinem Unternehmen weltweit x-mal vervielfältigt einsetzen und nach Belieben verändern und gegen Geld an andere Nutzer weitergeben darfst, ohne dich um Lizenzen kümmern zu müssen.
Wenn eine Person, ein DRM-Zwänge verseuchtes Spiel (Produkt) nutzen möchten, dann ergeben sich folgende Zwänge:

- Zusätzlicher Softwarezwang (Steam, Origin, Uplay usw.)
Nicht zwangsläufig. Das DRM kann auch in die Programmdateien integriert sein.
- Das Spieleprodukt muss an den jeweilgen Account gebunden werden, das ist der Accountzwang
Es kann auch DRMS geben, die zB bei Start per PaySafeCard für x Minuten Nutzung freigeschaltet werden.
=> Accountbindung ist bei DRMS nicht zwangsläufig *g* gegeben.
- Eine Onlineanbindung ist hierfür die Vorraussetzung, das ist der Onlinezwang
Auch das ist nicht nötig. Denkbar wäre eine Rechte Kontrolle per Telefon, Kreditkartennummer und einem über das Telefon mitgeteilten Freischaltcode.
- Daten werden erhoben, ausgewertet und verarbeitet, daraus ergibt sich der Datenzwang
Natürlich werden "Daten erhoben" - man muß doch überprüfen, ob der User, der das Programm gerade nutzen will, das Recht dazu hat (es heißt ja schliesslich Digitales Rechte Management")

Was soll "Datenzwang" beschreiben?
Die Zur-Verfügung-Stellung von Daten?
Wäre es dann nicht eher ein "Datenlieferungszwang"?

"Datenzwang" alleine ist ein ebenso sinnvolles Wort wie "Haarzwang" beim Friseur. oder "Brötchenzwang" beim Bäcker. Es beschreibt nichts Konkretes.
Muß man sie mitbringen? Werden sie verarbeitet? Muß man sie abliefern? Hat man sie nachher verloren? Werden sie einem aufgeschwatzt, obwohl man sie gar nicht will?
Alleine, daß diese verschiedenen Deutungsmöglichkeiten vorhanden sind, zeigt, daß das Wort "Datenzwang" suboptimal ist.
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tschief
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von tschief »

beatnicker hat geschrieben:
edelg hat geschrieben: - Zusätzlicher Softwarezwang (Steam, Origin, Uplay usw.)
- Das Spieleprodukt muss an den jeweilgen Account gebunden werden, das ist der Accountzwang
- Eine Onlineanbindung ist hierfür die Vorraussetzung, das ist der Onlinezwang
- Daten werden erhoben, ausgewertet und verarbeitet, daraus ergibt sich der Datenzwang
Als ich das gelesen habe, fiel mir sofort wieder ein älterer Thread ein. Ohne mich an deinen Namen erinnert zu haben, war mir klar, dass du den "witzigen" Post damals geschrieben hast. Damals, Ende Oktober, warst du bzgl. an den Haaren herbeigezogener "Zwänge" aber noch eine Spur kreativer:
edelg hat geschrieben: - Accountzwang
- zusätzlicher Softwarezwang
- Bindungszwang
- Kontrollzwang
- Datenzwang
- einmaliger oder permanenter Onlinezwang
- Zwangsservice
- Zwang zum Verzicht auf die legitimen Rechte eines Käufers->Eigentümers/Besitzers von einem Produkt.
- Mietzwang
- Abhängigkeitszwang
:ugly:
:lol: :lol: :lol: Genau das hab ich mir beim lesen auch gedacht. Das ist doch der Gleiche... wie das letzte Mal :lol:
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von johndoe1388741 »

Nostal hat geschrieben:@edeleg

Bei retail muss ich dir recht geben, da müsste es nicht sein (grundsätzlich Steam Spiele erheblich günstiger anbieten als Retail und Retail könnte DRM-Frei sein) !
Der selben Meinung bin auch auch. Da DRM-Zwänge-Spiele nur Verbrauchsgüter bzw. Einwegprodukte zum mieten sind. Dadurch sind diese erhblich weniger Wert. Das es so tatsächlich auch ist, spiegelt sich wunderbar in den Steam-Sales wieder. Bei den Sales zeigen die PC Gamer auch die höchste Bereitschaft DRM-Zwänge hinzunehmen und für ein entsprechend niedrigen Wert, Geld auszugeben.
Nostal hat geschrieben:Wenn du dein Spiel digital beziehst, hast du diesen Zwänge auf der Konsole genauso. Sogar eine Aussage von Sony, dass sich DRM mit den Downloadspielen eh erledigen wird.
Natürlich sind Digitale-Games bei den Konsolen im Grunde nichts anderes als DRM-Zwänge-Verseuchte Games. Habe ja auch nicht das Gegenteil behauptet. Nur hat jeder bei den Konslen die freie Wahl, sich zwischen ein Digital-DRM-Zwänge-Verseuchtes-Spiel (Rechte eines Besitzers) oder einem Retail-DRM-Zwänge-freien-Spiel (Rechte eines Eigentümers) zu entscheiden.
Nostal hat geschrieben:Und eins ist sicher. Wenn Raubkopien der Industrie schaden dann schaden gebraucht Spiele/Filme der Industrie mindestens genauso.
Der Meinung bin ich definitiv nicht!!! Ganz im Gegenteil!!!
Aber wenn das Deine Meinung sein sollte, dann akzeptiere ich diese natürlich. Nur sei eines mal gesagt, dass sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Nostal hat geschrieben:Edit: Family Sharing ist ein Schritt in die richtige Richtung! Und du bist nie Eigentümer eines Spieles (Software) gewesen sonst könntest du den Quellcode nach belieben verändern, vervielfältigen und weiterverkaufen !
Das hat nichts mit dem Eigentümer zu tun, sondern mit dem Uhrheberrecht.
Zuletzt geändert von johndoe1388741 am 10.12.2013 21:27, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Beitrag von johndoe1388741 »

@ beatnicker

Ansichtssache.

@ Worrelix

Du solltest Dich mit "Urheberecht" und den "Befugnissen des Eigentümers" mal auseinandersetzen, damit Du den Unterschied kennst. Der Hinweis steht übrigens auch in "Deinem" Wiki Link. Besser wäre aber sich mit den § und dem dazugehörigen Gesetzestext zu befassen. Zum Rest kann ich nur schreiben, dass ich Spiele-DRM-Zwänge auf einer Gamersite meine. Zum anderen natürlich geht es mir in erster Linie um die Retail-Versionen bzw. Produkte.

Hättet Ihr Euch nicht nur, die für Euch abstrakt zu erscheinend aufgezählten Zwänge befasst, sondern vielleicht auch die lompletten Kommentare zu diesem Spiele-DRM-Zwänge-Thema von mir gelesen, dann hättet Ihr vielleicht auch ein Verständniss für die "Zwänge-Liste" aufbringen können? Aber dazu will/kann ich Euch ja nicht zwingen. :wink:

Gruss
edelg
Zuletzt geändert von johndoe1388741 am 10.12.2013 21:30, insgesamt 5-mal geändert.