Usul hat geschrieben:Sir Richfield hat geschrieben:Kommt drauf an, wo du hostest. Hier in Deutschland wirst du YouTubes Luxusproblem gar nicht haben.
Kann es sein, daß wir etwas aneinander vorbei reden?
Eventuell... Mal sehen.
Es ging nicht darum, daß ich eine Alternativ-Plattform wie Youtube aufziehe, sondern daß ich - wie früher

- eine eigene Webseite erstelle und dort meine Inhalte verbreite (wie z.B. Video-Reviews).
Und wenn ich das mache und mich an das geltende Recht halte, werde ich - so meine Meinung - nicht so schnell Probleme bekommen wie offensichtlich auf Youtube, wo man sogar für das Einbinden eines Trailers vom Publisher gemeldet werden kann.
Da du dann (hier in Deutschland) eine simple Seite mit Text ohne Bilder und vor allem ohne Kommentarfunktion haben wirst, ja. So schnell bekommst du dann keine Probleme.
Bei allem mehr fangen deine Probleme ja erst an und du wirst erkennen, warum YouTube trotz der three strikes sehr bequem ist.
Das ist aber nicht des Pudels Kern. TBs Problem ist, dass er sich seiner Auffassung nach an geltendes Recht gehalten hat - sogar noch darüber hinaus gegangen ist und dem Entwickler gesagt hat, was er vorhat.
Er räumt ja ein, dass er das System an sich versteht und es gut findet, wenn man damit Leute rauskickt, die einfach nur Filme und Serien nach YouTube stellen wollen, weil das überhauptundgarnienicht Freedom of Speech ist.
Der Kern seines Rants ist, dass das System an der Stelle krankt, an der Rechteinhaber dich bequem trotz! rechtekonformen Verhaltens kicken können.
Wenn ich auf einer eigenen privaten Seite (oder von mir aus auch auf einer eigenen gewerblichen* Seite) ein Video poste, in dem vom besprochenen Spiel nur ein bereits publizierter Trailer vorkommt, dann wird mir kein Gericht der Welt irgendein Problem bereiten.
Hamburg.
Alles andere wäre eine doch sehr große Überraschung und würde in der nächsthöheren Instanz dann mit größter Wahrscheinlichkeit revidiert werden.
Ja, auch hier wieder Hamburg, aber diese Instanz muss man sich erst einmal leisten können.
*Gewerblich ist deine Seite in dem Augenblick, wo auch nur ein Werbebanner zu sehen ist.
Und sobald du als gewerblich gilst, werden die Regeln schärfer angewand.
Beispiel gefälligst? Die erste "Wir begrenzen die Abmahnungen, weil irgendwann sollen die "Opfer" ja mal unsere Wähler werden" Aktion schlud fehl, weil "Wir bauen mal Hintertüren ein, weil die Leute aus der Kanzlei, die kenne ich noch von meinem Jurastudium" gewerbliches Ausmaß von dieser Deckelung nicht betroffen ist.
Ergebnis: Einige (viele? die meisten? habe keine Zahlen!) Gerichte haben den Upload eines Liedes bereits als gewerbsmäßig betrachtet.