Nein, das ist falsch, weil hier nicht die kompletten Summen versteuert werden, sondern nur die aktivierten.Maulwurf2005 hat geschrieben:Also rein Steuertechnisch verhalten sich Spielerkäufe und Verkäufe eigentlich wie Warenhandel: Beim Verkauf wird Umsatzsteuer gezahlt, beim Einkauf die Vorsteuer geltend gemacht. Sprich, es sieht wie folgt aus (Beträge aufgerundet^^)
BVB verkauft Götze für 40 Mio an die Bayern
--> Netto 33,3 Mio, Umsatzsteuer 6,7 Mio
Der BVB eröffnet ein Umsatzsteuerverrechnungskonto, auf denen die 6,7 Mio im Plus stehen (also Umsatzsteuer, die der BVB noch zahlen muss), bei den Bayern stehen sie im Minus (Umsatzsteuer, die man zurück bekommt)
Jetzt zahlt der BVB für Aubameyang 15 Mio (Netto 12,5 Mio), und für Mkhitaryan 30 Mio (Netto 25 Mio), es kommen also 7,5 Mio auf das Umsatzsteuerverrechnungskonto ins Minus. Schließt der BVB nun die Transfers ab, bekommt er 0.8 Millionen Euro Umsatzsteuer zurück, für das Finanzamt ist es ein Nullsummenspiel.
So läuft das ab, bei internationalen Transfers bin ich mir nicht 100%ig sicher, wer da was kriegt. Aber Steuern spart der BVB, wenn der das Götze-Geld wieder ausgibt.....
Der Sinn der Umsatzsteuer ist ja generell, eine Wertsteigerung durch Produktion oder so zu besteuern und nicht das Gut ansich. Und es wird der Verkauf an Institutionen besteuert, die nichts von der Steuer absetzen können (normale Konsumenten).
D.H. ein verkauf kommt direkt zu 100% rein und wird versteuert.
Ein Einkauf aber wird über die Vertragslaufzeit steuermindernd abgeschrieben.
Ich kann also einen Spieler für 30 Mio kaufen und ihm einen Vertrag für 5 Jahre geben.
Dann kann ich jedes jahr 6 Mio Euro (5 jahre mal 6 Mio = 30 Mio) als Aufwand verbuchen und somit meine Steuerlast mindern.
