Das nicht. Allerdings darf die Firma auch nicht verhindern, dass ich es verkaufen kann. Es ist also z.B. legal, einen Steam-Account extra für ein Spiel anzulegen und diesen später über ebay zu verticken. Das dürfte die Firma nicht verhindern.The Incredible Hojo hat geschrieben:Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Firmen jetzt sicherstellen müssen, dass ihre Software weiterverkaufbar sein muss. Aus Recht für den einen ergibt sich juristisch nicht automatisch eine permanente Pflicht es anderen. Wenn es also technisch nicht geht, dass ich meine Software weiterverkaufen kann, dann muss eine Firma das nicht so umsetzen, dass es geht.
Du machst es dir ziemlich einfach, indem du eine Eigenschaft auswählst, die von sich einer zeitlichen Begrenzung unterliegt. Die zeitliche Begrenzung ist wiederum eine Eigenschaft der Haltbarkeit, an der du nichts rütteln kannst. Du kannst die Milch z.B. nicht unendlich haltbar machen, ohne das Produkt an sich zu verändern. Mit anderen Worten: Milch wird schlecht. Das ist eine Eigenschaft, die sich nich verändert, genauso wenig wie die Farbe der Milch, nämlich weiß.The Incredible Hojo hat geschrieben: Natürlich kann ich eine Eigenschaft eines Produktes zeitlich begrenzen. Nimm Fleisch oder Milch. Da haben sich durch Transportmöglichkeiten, Kühlung und Konservierung die Haltbarkeiten geändert, somit auch die Produkteigenschaft. Im Laufe der Zeit können sich natürlich Eigenschaften eines Produkts ändern, man darf halt nicht davon ausgehen, dass es immer Eigenschaften sind, die von Natur aus gegeben und unveränderbar sind. Oder nimm Spiele: Früher in diesen einheitlichen, schrecklichen Euroboxen. Durch die Größenveränderung der Box hast du das Produkt verändert und die Transportkosten gesenkt.
Der Größe der Verpackung hängt im übrigen vom Datenräger ab, nicht vom Spiel.
Es geht ja im Endeffekt nur darum, dass solche Dinge wie DRM keine Grundeigenschaft von digitalen Gütern sind und nur von oben auferlegte Rahmenbedigungen darstellen, die in meinen Augen unnötig sind, da die angemessene Vergütung der kreativen Köpfe über ein sinnvoll ausgearbeitetes System der Lizenzverkäufe vollkommen sichergestellt werden kann, ohne ehrliche Käufer zu maltretieren.
PS: Ok, nachdem ich mich jetzt mal ein wenig durch sprachwissenschaftliche Definitionen gequält habe, muss ich dir wohl recht geben^^ Allerdings nur in dem Sinne, dass eine Eigenschaft veränderlich ist, aber nicht, dass ein Gegenstand eine Eigenschaft besitzen und später wieder verlieren kann. Beispiel: Temperatur eines Gegenstandes. Oder Farbe. Aber nicht DRM oder Ähnliches.
