Epic Games-Chef über Bulletstorm

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
Kajetan
Beiträge: 27139
Registriert: 13.04.2004 10:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Kajetan »

greenelve hat geschrieben:Sich mit illegalen Dingen brüsten...es bleibt illegal...
Nochmals extra für Dich zum Mitschreiben. Wer eine gültige Lizenz für eine Software hat, der DARF nach dem Willen des Gesetzgebers und sehr zum Unwillen der Industrie, GANZ AUSDRÜCKLICH den Kopierschutz dieser Software umgehen. Legaler geht es nicht mehr! Wenn ich zB. bei Steam oder im Laden ein Spiel kaufe, dann DARF ich den Kopierschutz dieses Spieles entfernen. Gut, ich persönlich würde es auch tun, wenn ich es nicht dürfte, aber das nur am Rande :)

Und wieso das simple Erwähnen eines Cracks etwas mit "Illegalität" zu tun haben soll, das musst Du mir schon bitte erklären. Illegal ist allerhöchstens das Entfernen eines Kopierschutzes für Musik- und Filmdatenträger. Weswegen übrigens auch noch niemand Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen hat und Slysofts Kunden stammen immer noch zu einem Großteil aus Deutschland, obwohl man diese Software (AnyDVD und Co.) hierzulande offiziell gar nicht einsetzen dürfte.
Benutzeravatar
Kajetan
Beiträge: 27139
Registriert: 13.04.2004 10:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Kajetan »

Hardtarget hat geschrieben:Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG).
Du musst das Gesetz schon vollständig lesen. Dieser Passuss bezieht sich nur auf Musik- und Filmdatenträger. Für Software besteht eine ausdrückliche Ausnahme (§ 69d).
Benutzeravatar
Levi 
Beiträge: 44988
Registriert: 18.03.2009 15:38
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Levi  »

Kajetan hat geschrieben:
greenelve hat geschrieben:Sich mit illegalen Dingen brüsten...es bleibt illegal...
Nochmals extra für Dich zum Mitschreiben. Wer eine gültige Lizenz für eine Software hat, der DARF nach dem Willen des Gesetzgebers und sehr zum Unwillen der Industrie, GANZ AUSDRÜCKLICH den Kopierschutz dieser Software umgehen. Legaler geht es nicht mehr! Wenn ich zB. bei Steam oder im Laden ein Spiel kaufe, dann DARF ich den Kopierschutz dieses Spieles entfernen. Gut, ich persönlich würde es auch tun, wenn ich es nicht dürfte, aber das nur am Rande :)
aber afaik nicht nach deutschen Recht ... dies sieht zwar Private Kopien vor, aber nur, solange du eben keinen offensichtlichen Kopierschutz dabei umgehst!

http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
wikipedia hat geschrieben: Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).
€also selbst 69d (2)
"Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."

... überstimmt nicht 69a ... dort steht nur, dass es nicht vertraglich untersagt werden darf ... dass es durch einen offensichtlichen Kopierschutz geschieht ist eine andere sache ... ich bin kein jurist, aber es ist meiner Meinung nach ziemlich dünnes Eis, auf das du dich da wagst mit deiner Behauptung

€3
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html
"(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."

.... ok .... weitersuchen ... ich glaub noch nicht dran :D
Zuletzt geändert von Levi  am 26.07.2011 08:39, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
greenelve
Beiträge: 48763
Registriert: 07.04.2009 19:19
Persönliche Nachricht:

Beitrag von greenelve »

Ich werf mal den bereits von Kajetan genannten Paragraphen 69d mit rein, welcher sich auf Software bezieht:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69d.html
(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.
Und es steht nichts von Umgehen...man müsste also für eine Sicherungskopie den Kopierschutz mitkopieren...

edit: ein Kopierschutz ist kontraproduktiv für Sicherungskopien, da er diese verhindert.. rechtlich ist es aber legitim für den Hersteller sich vor Schwarzkopien zu schützen..
Benutzeravatar
SK3LL
Beiträge: 16334
Registriert: 23.05.2006 15:45
Persönliche Nachricht:

Beitrag von SK3LL »

Ich hatte Spass mit dem Spiel, allerdings nie länger als ne Stunde am Stück. Danach war die Luft schon wieder raus, denn dem Spiel fehlt es an Langzeitmotivation. Die Skillshots alleine reichen nicht um micht an den Schirm zu fesseln, da brauch ich mehr als übertriebene Gewalt. Nach den ersten 2 Stunden ist das Gameplay leider bereits am Ende seiner möglichkeiten und dann stellt sich Monotonie ein. Für die schnelle Action zwischendruch lege ich das Spiel aber jedem ans Herz! ^^
Benutzeravatar
Sneed
Beiträge: 118
Registriert: 09.08.2010 19:03
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Sneed »

ich hab damals die demo auch gespielt.mir hat das spiel ansich schon getaugt.nur gab es 2 sachen die mich abgehalten haben das spiel zu kaufen


1. kein springen
2.kein toggle aim
Benutzeravatar
Cosmic Egg WM
Beiträge: 16
Registriert: 03.08.2011 17:14
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Cosmic Egg WM »

Das es nicht so erfolgreich wie COD wird war mir eigentlich klar aber dennoch ist es schade das es nicht ganz so erfolgreich war. Ich fand das spiel klasse einfach mal nur rumballern und ein paar köpfe... (zensiert) tolle grafik und ne gute spielzeit hat es auch aber ein zweites mal durchspielen hatte ich auch keine lust. Kürz und bündig: es war sein geld wert.
Benutzeravatar
SierraNovember141
Beiträge: 1
Registriert: 24.09.2011 13:34
Persönliche Nachricht:

Beitrag von SierraNovember141 »

Hatte das Spiel nach ungefähr 3-4 Tagen durch =/ und das einzige was mir an dem ganzen gefallen hat, war das es so einen Postatom Flair hatte... und das Körperteile abfliegen konnten :mrgreen:
LipSync war aber voll fürn A--, genauso wie die Deutschen Sprechen... hat einfach nix gepasst =/

Macht am Anfang spaß aber nach einer Weile wird es langweilig und die Story vorhersehbar. Hat sich für mich nicht gelohnt :?
Benutzeravatar
Xris
Beiträge: 13777
Registriert: 29.10.2006 11:35
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Xris »

ein Kopierschutz ist kontraproduktiv für Sicherungskopien, da er diese verhindert..


Verhindert weder Sicherheitskopien noch Raubkopien. "Behindert" lediglich den ehrlichen Käufer.
rechtlich ist es aber legitim für den Hersteller sich vor Schwarzkopien zu schützen..


Ich finds erstaunlich das die Allermeisten nur zwischen legal und illegal differenzieren. Über das Gesetz ansich wird erst garnicht diskutiert. Wen schützt bzw. übervorteilt das Gesetzt eigl. hier in erster Linie? Der absolute Oberhammer ist noch Bonus in Form von Spyware die in diesem Fall nicht illegal zu sein scheint.

Ich habe auch schon vor 10 Jahren nur mit No CD Cracks gespielt. Wenn ich ein Spiel legal erwerbe sehe ich die störende Disc (und vor allem das ständige Wechseln) im LW nicht ein. Heute hat sich das in 9 von 10 Fällen natürlich eh schon erledigt, weil die Spiele bei Steam aktiviert werden und deshalb keine Disc im LW sein muß. (ein kleiner Vorteil gegenüber den Nachteilen)