Monoochrom hat geschrieben:
Alles nicht vergleichbar mit Videospiele. Wenn du dir etwas zu essen kaufst, dann weisst du entweder wie es schmeckt oder du willst bewusst etwas kaufen das du nciht kennst.
Brettspiel, da kannst du die Regeln nachlesen und damit kennst du das Spiel. Dienstleister macht seine Arbeit nicht richtig? Wird er nicht bezahlt bis er es richtig macht. Haare? Ja, ich lasse mir tatsächlich die Haare ''anscheiden'' wenn man so will, das ist ein Kunsthandwerk, wird es falsch gemacht bezahle ich auch nicht. Wohnungen schaust du dir an im Vorraus, gefällt sie dir, nimmst du sie. Ist irgendwann dann letztlich doch nciht rechtens oder die Qualität nimmt nachträglich ab, kannst du die Miete kürzen bis die Mängel behoben sind. Wo ist das also alles die Katze im Sack kaufen? Ein passenderer Vergleich wären vielleict Bücher...doch die würden nciht für dich sprechen, die kann ma idR direkt aufschlagen und rein lesen.
Nene, so läuft das nicht.
Wenn du dir die Haare schneiden lässt und es gefällt dir nicht, musst du dennoch dafür zahlen, außer natürlich, es besteht ein gravierender handwerklicher Mangel (statt blond, grün färben oder so). Alles andere ist reine Kulanz. Das gilt für jede Dienstleistung, denen erst mal keine fachlichen Mängel nachgewiesen werden können oder zahlst du einen Taxifahrer nicht aus, weil er dir zu schnell gefahren ist?
Die Miete zahlst du auch im voraus, ohne das Wohnen in der Wohnung vorher angetestet zu haben. Du hast sie nur gesehen...
Bücher kannst du aufschlagen und den Klappentext lesen, aber dich zwei Stunden in die Buchhandlung stellen und 30 Seiten davon lesen, solltest du auch nicht, dann wirst du etwas komisch angeschaut. Abgesehen davon, dass du auch kein "Recht" darauf hast.
Und warum denkst du, kannst du das mit Computerspielen nicht? Wenn dort ein handwerklicher Mangel vorliegt (DVD kaputt, Daten korrupt, whatever) kannst du das Teil auch zurückgeben. Nur eben nicht bei "Nichtgefallen" und das gilt für jedes andere Produkt auch, das du im Laden kaufst. Im Fernabsatzgesetz gibt es nochmal ein paar Sonderregeln was das "testen" angeht, das muss man dann aber im Einzelfall betrachten.