Ich habe doch gerade geschrieben, dass auf der Verpackung ein Hinweis auf Lizenzvereinbarungen steht. Die EULA kannst du dir vor dem Kauf entweder online durchlesen oder dir beim Händler geben lassen, dich drei Stunden einsperren und dann entscheiden, ob du kaufen willst oder nicht.HeadshotPunk hat geschrieben:Gott erzähl doch hier nicht so Märchen.Nanimonai hat geschrieben:Jo, auf der Rückseite stehen ziemlich viele, ziemlich klein gedruckte Hinweise, sowas wie "Design and specification are subject to change without notice" oder "System software included within this product is subject to a limited license from Sony [...] Refer to the enclosed product manual and (URL der EULA)"4P|Zierfish hat geschrieben: @Nanimonei
die EULA hab ich mit dem Kauf der PS3 afaik gewiss nicht akzeptiert.
Oder steht die auf der Verpackung, so groß, dass ich sie nicht übersehen kann?
Und wenn du die PS3 dann mal an hattest, hast du spätestens mit jedem Firmware Update erneut Änderungen an den Benutzungsbestimmungen zugestimmt.
Aus der Nummer kommste nicht raus...
Wenn ich die Konsole nicht Online nutze bzw mich nicht an PSN anmelde kann man damit machen was man will!!!
Sobald man sich aber im PSN anmelden akzeptiere ich die AGB´s. Dort darfste dann natürlich nur mit ner OriginalKonsole reingehen und zocken weil Sony auf Ihrem Netz das sogenannte Hausrecht hat und Du ja dies mit den AGB´s (bei der Onlineanmeldung) akzeptiert hast.
EULA sind rechtliche AGBs und müssen vor Kauf bekannt sein. Ein Zustimmen nach Kauf ist nicht möglich. Du mußt beim Kauf der Konsole darauf hingewiesen werden das es AGB´s/EULA gibt und diesen AGB´s explizit zustimmen! Das ist aber nicht der Fall, oder Unterschreibst Du die AGBs beim Händler und der leitet sie mit Deinen Daten an Sony weiter? Wohl eher nicht.... Und deshalb ist die EULA in Deutschland und den meisten anderen Ländern NICHT gültig!
Kaufst du, ohne es gelesen zu haben, stimmst du stillschweigend zu.
Eine AGB muss nicht unterschrieben werden (oder hast du das jemals in deinem Leben gemacht? Beim Einkaufen im Supermarkt und so?).
Macht euch doch nicht dümmer, als ihr seid (abgesehen davon, dass du hier gerade EULA und AGB miteinander verwechselst).
Und sollte es dennoch so sein, dass eine EULA gegen bestehendes Recht verstößt, ist die gesamte Lizenzvereinbarung nicht automatisch "nichtig", sondern maximal "anfechtbar" und das bedeutet, dass du damit vor Gericht gehen musst, um Recht zu bekommen, ansonsten stimmst du zu.
