Howdie hat geschrieben:ZappesBPD hat geschrieben:Mit der Einführung rechtsverbindlicher Kennzeichnungen für Videospiele im Jahr 2003 wurde die BPjM völlig überflüssig, was diese Trägermedien angeht.
Nein, denn es gibt genug Spiele, die keinen Button bekommen. Und einige dieser Spiele gehören weder öffentlich ausgestellt noch sonst irgendetwas.
Genau hier sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich bin eben nicht der Ansicht, dass es irgendetwas gibt, was "nicht öffentlich ausgestellt oder sonst irgendetwas gehört". Ich gehöre tatsächlich zu den Leuten, die ihre Posts nicht mit den Worten "ich finde Jugendschutz ja wichtig, aber..." einleiten - ich lehne die heutige Form des "Jugendschutzes" rundheraus ab und bin der Ansicht, dass das Rechtsmittel der Indizierung ebenso überflüssig ist wie die damit durchgesetzten Beschränkungen letztendlich wirkungslos sind.
Howdie hat geschrieben:Was viele hier nicht verstehen (und das wundert mich bei dir tatsächlich) ist, dass die BPjM nicht auf eigenes Geheiß hin willkürlich Spiele ohne Kennzeichnung indiziert.
Oh, das verstehe ich sehr wohl. Ich bin auch der Ansicht, dass der leidige §131 StGB ersatzlos zu streichen ist. Wenn ich davon rede, dass die BPjM meiner Meinung nach zu streichen ist, geht das natürlich stets mit der Forderung einher, dieser Behörde auch die Rechtsgrundlage für ihre Arbeit zu nehmen. Ich finde es nur etwas lästig, den ganzen Sermon jedes Mal zu wiederholen, wenn das Thema aufkommt.
Howdie hat geschrieben:Die BPjM ist die Behörde, die die Jugendschutz-Gesetze umsetzt. Und damit ist sie mindestens so wichtig wie die USK, denn ohne die BPjM könnte sich die USK ihre Arbeit sparen.
Diesen Punkt verstehe ich nicht. Warum könnte sich die USK ihre Arbeit sparen, wenn sie die einzige verbindliche Instanz wäre? Die USK würde dann eben für verschieden alte Kinder und Jugendliche freigeben, was sie freigeben darf, alles andere kriegt eine Kennzeichnung für Erwachsene. Damit fallen nur die verschiedenen, völlig sinnfreien Zusatzbeschränkungen für Trägermedien, die Jugendlichen ohnehin nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weg.
Howdie hat geschrieben:Solange es Spiele gibt, denen die USK keine Freigabe erteilt (und die wird es immer geben) und so lange es Spiele gibt die gegen Artikel 11 des StGB verstoßen (auch die wird es immer geben, da das Gesetzt wohl kaum novelliert werden wird) ist die BPjM eine unumstößliche Instanz im Jugendschutz und untrennbar mit der USK verkoppelt. Die USK gibt die Kennzeichnung vor und die BPjM setzt sie um.
Auf welches StGB beziehst Du Dich, eventuell AT oder CH? Im Deutschen StGB regelt §11 nur einige Begrifflichkeiten, die hier zur Diskussion stehenden Punkte werden in §131 und §89 StGB behandelt.
Deine Einleitung trifft genau den Punkt - es sollte einfach keine Medien ohne Freigabe der USK geben. Die höchste Freigabe sollte "18" sein, damit haben Kinder und Jugendliche keinen Zugriff mehr und das Jugendschutzgesetz ist nicht mehr Anwendbar. §131 mit seiner schwammigen Definition von Gewaltverherrlichung ist zu streichen, §89 so zu ändern, dass Spiele mit Filmen gleichgestellt werden, was die Nutzung gewisser Symbole zu Dekozwecken angeht. Da die Tatbestände aus dem Bereich der Tier- und Kinderpornographie für Videospiele im Grunde irrelevant sind, gäbe es dann auch keinen Anlass mehr für die Beschlagnahme von Videospielen. Die BPjM wäre überflüssig und die Gerichte um ein Problem ärmer.
Howdie hat geschrieben:Die B-Liste gehört eigentlich abgeschafft, aber das ist (wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe) kein Problem des Jugendschutzes, sonder der schwammigen Formulierungen im Strafgesetzbuch.
Das gilt auch für die A-Liste. Im Grunde wäre die Liste B sogar die einzig sinnvolle der diversen Listen, wenn man davon ausgeht, dass der Jugendschutz nicht für Erwachsene zu gelten hat.
Howdie hat geschrieben:Jeder über 18jährige, der sich ernsthaft über Jugendschutz oder die BPjM aufregt, ist in meinen Augen einfach nur uninformiert, da die einzige echte Einschränkung durch die B-Liste erfolgt und die handelt nach dem Strafgesetzbuch und eben nicht dem Jugendschutzgesetzen.
Ich beschäftige mich seit ca. 20 Jahren intensiv mit der Thematik der Medienzensur unter dem Deckmantel des "Jugendschutzes", und ich behaupte, dass es auch noch einen anderen Grund für die Aufregung über den deutschen Irrsinn gibt: Man kann auch einfach nur anderer Meinung als Du sein, obwohl man weiß, wovon man redet.
Howdie hat geschrieben:Ein indiziertes Spiel kann jeder 18jährige problemlos erwerben. Wo ist das Problem?
Beispielsweise ist es ein Problem, dass Titel ohne USK-Kennzeichnung von Sony, Nintendo und Microsoft mit gutem Grund (Rechtsunsicherheit) in Deutschland nicht angeboten werden. Das führt dazu, dass man solche Titel zwar theoretisch erwerben kann, dann aber keine Zusatzinhalte dafür bekommt, obwohl daran nichts illegal wäre. Man kann jetzt natürlich behaupten, dass das kein Problem der Indizierung, sondern eins der Firmenpolitik sei - das stimmt aber nicht ganz, weil es für die Anbieter solcher Medien aufgrund der extrem vagen Gesetzeslage einfach zu riskant ist, anders zu handeln.
Howdie hat geschrieben:Und kommt mir nicht mit Steam, das Thema hatten wir schon. Steam bräuchte nur eine verbindliche Altersabfrage wie jeder Onlineshop. Dass ihnen das zu aufwendig ist, hat ja nichts mit der BPjM oder unseren Gesetzen zu tun, sondern ist schlicht eine finanzielle Entscheidung der Betreiber.
Teilweise stimmt das, aber wie schon gesagt: Auch wenn die Entscheidung letztendlich beim Betreiber liegt, wird sie ihm vom deutschen Recht aufgezwungen. Das Risiko beim Vertrieb indizierter Medien ist einfach zu hoch.
Howdie hat geschrieben:Jugendschutz ist wichtig und die USK und BPjM sind es auch. Und daran gibt es in meinen Augen auch nichts zu rütteln.
Jugendschutz mag wichtig sein oder nicht - die Verfahren, die heute zur Anwendung kommen, sind jedenfalls wirkungslos, überholt und lediglich für Erwachsene, die nicht raubkopieren wollen, ein Problem.