BPjM - Indizierungen: Dezember 2010

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cal.50_BMG
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Beitrag von cal.50_BMG »

psyemi hat geschrieben:
gunblade91 hat geschrieben:warum bitte Unreal Turnemant?? solangsam versteh ich die kriterien für die indizierung der BPjM nicht mehr. sollten so langsam mal damit anfangen die eltern aufzuklären damit solche spiele, die da indiziert wurden nich erst gar nicht in kinder hände gelangen, und die erwachsenen spieler nicht so bervormunden und zu bemuttern, was sie spielen und kaufen sollen.
reg dich doch nicht auf :D ist doch egal, die spiele hast du sicher auch schon unter 18 gespielt. ausserdem ist die momentane regel ok.
jeder der sie haben will bekommt sie, nur pc user haben da manchmal pech mit steam aber das ist ja auch patchbar :D
Es ist trotzdem Unsinn. Eigentlich sollte die BPjM meiner bescheidenen Meinung nach endlich aufgelöst werden. In der heutigen Zeit sind Indexlisten einfach unangebracht. EU und Internet sei Dank ist das Bestellen bei ausländischen Versandhändlern einfacher denn je und über das Netz selbst kommt man sowieso an alles ran, was man haben möchte. In der Realität sind Indizierungen zumeist nichts weiter als unwirksame Maßnahmen, die letztendlich nur zu Verdruss bei Erwachsenen führen - was am eigentlichen Ziel meilenweit vorbeischießt.
Man sollte diesen Verein mitsamt der Indexlisten auflösen und die Gelder lieber der Stärkung der Medienkompetenz der Eltern zufließen lassen. USK-18-Siegel wären dann das obere Ende der Fahnenstange und ihre Einhaltung durch den Verkäufer sollte stärker als bisher kontrolliert und bei Verstößen dementsprechend sanktioniert werden. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach für den Jugendschutz nicht von Nach-, für die spielerische Freiheit der Volljährigen hingegen von Vorteil.
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artmanphil
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Beitrag von artmanphil »

Aufgelöst werden? Ich glaube Du bist Dir nicht im Klaren, was Du da schreibst. Wenn es kein Instrument mehr gibt, dass auf Jugendschutz achtet, wäre das sehr kontraproduktiv.

Aufklärung ist das Stichwort, genau wie Einhaltung der eigenen USK-Regeln. Wer völljährig ist, sollte nicht bevormundet werden, schließlich geht es um Medien, die weder andere in ihren Rechten einschränken, noch ein reales Verbrechen verherrlichend dokumentieren. Und auch keine üble Pornographie.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

artmanphil hat geschrieben:Aufgelöst werden? Ich glaube Du bist Dir nicht im Klaren, was Du da schreibst. Wenn es kein Instrument mehr gibt, dass auf Jugendschutz achtet, wäre das sehr kontraproduktiv.
Wieso sollte es keine mehr geben, der auf "Jugendschutz" achtet? Die Abschaffung der Alterskennzeichnungen hat er ja nicht gefordert, und wenn die lieben unschuldigen Kinderlein nichts in die Patschehändchen bekommen, was ein rotes Siegel hat, ist die Jugend hervorragend geschützt. Mindestens so hervorragend, wie sie vor Alkohol und Zigaretten geschützt ist, bei denen noch nie jemand auf die hirnverbrannte Idee gekommen ist, getrennte Abteilungen und spezielle Schmuddelläden zu fordern.

Mit der Einführung rechtsverbindlicher Kennzeichnungen für Videospiele im Jahr 2003 wurde die BPjM völlig überflüssig, was diese Trägermedien angeht. Meinetwegen kann man argumentieren, dass es die Einrichtung für die bösen Comics, Rap-CDs und Internetseiten, die keine Kennzeichnung haben, noch braucht - aber Filme und Videospiele sind durch USK/FSK hinreichend bedient.
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crewmate
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Beitrag von crewmate »

artmanphil hat geschrieben:Aufgelöst werden? Ich glaube Du bist Dir nicht im Klaren, was Du da schreibst. Wenn es kein Instrument mehr gibt, dass auf Jugendschutz achtet, wäre das sehr kontraproduktiv.

Aufklärung ist das Stichwort, genau wie Einhaltung der eigenen USK-Regeln. Wer völljährig ist, sollte nicht bevormundet werden, schließlich geht es um Medien, die weder andere in ihren Rechten einschränken, noch ein reales Verbrechen verherrlichend dokumentieren. Und auch keine üble Pornographie.
BPjM und USK handeln nur nach dem Gesetz. Das ist der Maßstab. Die bei der USK arbeiten sind nicht unbedingt Spielehasser oder Christian Pfeifers Zöglinge. Die arbeiten nur einen Fragenkatalog ab. Die momentane konservative Regierung wird wohl nichts an den Kriterien ändern.
Dragoner28
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Beitrag von Dragoner28 »

Wieso wurde nur eine EU Version von Metal of Honor indiziert? Gibt doch noch die Normale und die Tier1 Edition.
Weil es davon abhängig ist welche Version mit Antrag eingereicht wird.
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Howdie
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Beitrag von Howdie »

ZappesBPD hat geschrieben:Mit der Einführung rechtsverbindlicher Kennzeichnungen für Videospiele im Jahr 2003 wurde die BPjM völlig überflüssig, was diese Trägermedien angeht.
Nein, denn es gibt genug Spiele, die keinen Button bekommen. Und einige dieser Spiele gehören weder öffentlich ausgestellt noch sonst irgendetwas.

Was viele hier nicht verstehen (und das wundert mich bei dir tatsächlich) ist, dass die BPjM nicht auf eigenes Geheiß hin willkürlich Spiele ohne Kennzeichnung indiziert. Die BPjM ist die Behörde, die die Jugendschutz-Gesetze umsetzt. Und damit ist sie mindestens so wichtig wie die USK, denn ohne die BPjM könnte sich die USK ihre Arbeit sparen. Solange es Spiele gibt, denen die USK keine Freigabe erteilt (und die wird es immer geben) und so lange es Spiele gibt die gegen Artikel 11 des StGB verstoßen (auch die wird es immer geben, da das Gesetzt wohl kaum novelliert werden wird) ist die BPjM eine unumstößliche Instanz im Jugendschutz und untrennbar mit der USK verkoppelt. Die USK gibt die Kennzeichnung vor und die BPjM setzt sie um.

Die B-Liste gehört eigentlich abgeschafft, aber das ist (wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe) kein Problem des Jugendschutzes, sonder der schwammigen Formulierungen im Strafgesetzbuch. Jeder über 18jährige, der sich ernsthaft über Jugendschutz oder die BPjM aufregt, ist in meinen Augen einfach nur uninformiert, da die einzige echte Einschränkung durch die B-Liste erfolgt und die handelt nach dem Strafgesetzbuch und eben nicht dem Jugendschutzgesetzen.

Ein indiziertes Spiel kann jeder 18jährige problemlos erwerben. Wo ist das Problem? Und kommt mir nicht mit Steam, das Thema hatten wir schon. Steam bräuchte nur eine verbindliche Altersabfrage wie jeder Onlineshop. Dass ihnen das zu aufwendig ist, hat ja nichts mit der BPjM oder unseren Gesetzen zu tun, sondern ist schlicht eine finanzielle Entscheidung der Betreiber.

Jugendschutz ist wichtig und die USK und BPjM sind es auch. Und daran gibt es in meinen Augen auch nichts zu rütteln.
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cal.50_BMG
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Beitrag von cal.50_BMG »

Howdie hat geschrieben:
ZappesBPD hat geschrieben:Mit der Einführung rechtsverbindlicher Kennzeichnungen für Videospiele im Jahr 2003 wurde die BPjM völlig überflüssig, was diese Trägermedien angeht.
Nein, denn es gibt genug Spiele, die keinen Button bekommen. Und einige dieser Spiele gehören weder öffentlich ausgestellt noch sonst irgendetwas.
Und das sollte sich ändern. Es mag sein, dass es Spiele gibt, die 90% der Spieler ablehnen - dennoch ist dies kein Grund, sie den anderen 10% vorzuenthalten. Man kann gerne strengere Regeln für die Ausstellung von USK-18-Spielen einführen, aber die Indizierung selbst gehört meiner Meinung nach abgeschafft. Bereits das Prozedere der Indizierungsprüfung ist ein Witz: Ein Pfaffe, die MPjM-Chefin und ein Vertreter der Industrie entscheiden, was der "aktuelle Wertekonsens der Gesellschaft" ist und ob der Film dazu passt? Irgendwie fühle ich mich in diesem Gremium nicht vertreten. Mehr zu dem Prozedere (und dessen unsinnigen Konsequenzen) findet in folgendem Telepolis-Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31298/1.html
Man beachte den Abschnitt "Anonymer Wertekonsens". Das Thema der Artikels sind zwar Filme, aber der Vorgang ist für Spiele wohl derselbe.
Die USK gibt die Kennzeichnung vor und die BPjM setzt sie um.
Wo bitte setzt die BPjM die Kennzeichnung der USK um? Ist die BPjM etwa für die Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnung durch den Handel verantwortlich? Wäre mir neu.
Die BPjM entscheidet ausschließlich über die Spiele, denen eine USK-Kennzeichnung verwehrt worden ist. Fiele dieser Fall weg, so gäbe es für die BPjM - zumindest in dieser Hinsicht - keinen Existenzgrund mehr.
Ein indiziertes Spiel kann jeder 18jährige problemlos erwerben. Wo ist das Problem?
Tatsächlich? Nun gut: Ich bin 22 und lebe in Kamen. Wir haben hier leider kein Geschäft, welches auch indizierte Spiele führt (zumindest soweit mir bekannt). Ich müsste also entweder in eine der umliegenden Städte fahren (vermutlich Dortmund, und diese Stadt macht einen verkehrstechnisch wahnsinnig) und dort ein Geschäft suchen, welches indizierte Spiele vertreibt. Amazon selbst versendet, sofern ich mich nicht irre, keine indizierten Spiele. Somit bliebe noch die Bestellung im Ausland, für die ich allerdings eine Kreditkarte oder ein PayPal-/etc-Konto bräuchte, was ich beides weder habe, noch haben möchte.
So oder so - problemlos ist da nix.
Jugendschutz ist wichtig und die USK und BPjM sind es auch. Und daran gibt es in meinen Augen auch nichts zu rütteln.
Ja, Jugendschutz ist wichtig. Und ja, die USK sollte beibehalten werden. Tatsächlich machen die Leute dort meiner Meinung nach den Großteil der Zeit einen guten Job.
Die BPjM - bzw. allgemein das Mittel der Indizierung - ist jedoch einfach unzeitgemäß und sollte generell abgeschafft werden. Somit wäre ein USK-18-Siegel die Spitze des Eisbergs. Zum Zwecke des Jugendschutzes könnten diese Spiele zudem mit einem begrenzten Bewerbungs- oder Ausstellungsverbot belegt werden (allerdings weniger scharf als derzeit bei indizierten Titeln oder Pornografie).
Generell gilt allerdings auch weiterhin: Jugendschutz ist weniger eine Sache des Staates denn der Eltern. Und dort besteht dringend Nachholbedarf.
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NichtzulässigerNICK
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Beitrag von NichtzulässigerNICK »

ui Unreal 3 sind aber schnell die herren :D aber black ops gleich 5 minuten nach release auf Liste B setzen xD
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Howdie hat geschrieben:
ZappesBPD hat geschrieben:Mit der Einführung rechtsverbindlicher Kennzeichnungen für Videospiele im Jahr 2003 wurde die BPjM völlig überflüssig, was diese Trägermedien angeht.
Nein, denn es gibt genug Spiele, die keinen Button bekommen. Und einige dieser Spiele gehören weder öffentlich ausgestellt noch sonst irgendetwas.
Genau hier sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich bin eben nicht der Ansicht, dass es irgendetwas gibt, was "nicht öffentlich ausgestellt oder sonst irgendetwas gehört". Ich gehöre tatsächlich zu den Leuten, die ihre Posts nicht mit den Worten "ich finde Jugendschutz ja wichtig, aber..." einleiten - ich lehne die heutige Form des "Jugendschutzes" rundheraus ab und bin der Ansicht, dass das Rechtsmittel der Indizierung ebenso überflüssig ist wie die damit durchgesetzten Beschränkungen letztendlich wirkungslos sind.
Howdie hat geschrieben:Was viele hier nicht verstehen (und das wundert mich bei dir tatsächlich) ist, dass die BPjM nicht auf eigenes Geheiß hin willkürlich Spiele ohne Kennzeichnung indiziert.
Oh, das verstehe ich sehr wohl. Ich bin auch der Ansicht, dass der leidige §131 StGB ersatzlos zu streichen ist. Wenn ich davon rede, dass die BPjM meiner Meinung nach zu streichen ist, geht das natürlich stets mit der Forderung einher, dieser Behörde auch die Rechtsgrundlage für ihre Arbeit zu nehmen. Ich finde es nur etwas lästig, den ganzen Sermon jedes Mal zu wiederholen, wenn das Thema aufkommt.
Howdie hat geschrieben:Die BPjM ist die Behörde, die die Jugendschutz-Gesetze umsetzt. Und damit ist sie mindestens so wichtig wie die USK, denn ohne die BPjM könnte sich die USK ihre Arbeit sparen.
Diesen Punkt verstehe ich nicht. Warum könnte sich die USK ihre Arbeit sparen, wenn sie die einzige verbindliche Instanz wäre? Die USK würde dann eben für verschieden alte Kinder und Jugendliche freigeben, was sie freigeben darf, alles andere kriegt eine Kennzeichnung für Erwachsene. Damit fallen nur die verschiedenen, völlig sinnfreien Zusatzbeschränkungen für Trägermedien, die Jugendlichen ohnehin nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weg.
Howdie hat geschrieben:Solange es Spiele gibt, denen die USK keine Freigabe erteilt (und die wird es immer geben) und so lange es Spiele gibt die gegen Artikel 11 des StGB verstoßen (auch die wird es immer geben, da das Gesetzt wohl kaum novelliert werden wird) ist die BPjM eine unumstößliche Instanz im Jugendschutz und untrennbar mit der USK verkoppelt. Die USK gibt die Kennzeichnung vor und die BPjM setzt sie um.
Auf welches StGB beziehst Du Dich, eventuell AT oder CH? Im Deutschen StGB regelt §11 nur einige Begrifflichkeiten, die hier zur Diskussion stehenden Punkte werden in §131 und §89 StGB behandelt.

Deine Einleitung trifft genau den Punkt - es sollte einfach keine Medien ohne Freigabe der USK geben. Die höchste Freigabe sollte "18" sein, damit haben Kinder und Jugendliche keinen Zugriff mehr und das Jugendschutzgesetz ist nicht mehr Anwendbar. §131 mit seiner schwammigen Definition von Gewaltverherrlichung ist zu streichen, §89 so zu ändern, dass Spiele mit Filmen gleichgestellt werden, was die Nutzung gewisser Symbole zu Dekozwecken angeht. Da die Tatbestände aus dem Bereich der Tier- und Kinderpornographie für Videospiele im Grunde irrelevant sind, gäbe es dann auch keinen Anlass mehr für die Beschlagnahme von Videospielen. Die BPjM wäre überflüssig und die Gerichte um ein Problem ärmer.
Howdie hat geschrieben:Die B-Liste gehört eigentlich abgeschafft, aber das ist (wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe) kein Problem des Jugendschutzes, sonder der schwammigen Formulierungen im Strafgesetzbuch.
Das gilt auch für die A-Liste. Im Grunde wäre die Liste B sogar die einzig sinnvolle der diversen Listen, wenn man davon ausgeht, dass der Jugendschutz nicht für Erwachsene zu gelten hat.

Howdie hat geschrieben:Jeder über 18jährige, der sich ernsthaft über Jugendschutz oder die BPjM aufregt, ist in meinen Augen einfach nur uninformiert, da die einzige echte Einschränkung durch die B-Liste erfolgt und die handelt nach dem Strafgesetzbuch und eben nicht dem Jugendschutzgesetzen.

Ich beschäftige mich seit ca. 20 Jahren intensiv mit der Thematik der Medienzensur unter dem Deckmantel des "Jugendschutzes", und ich behaupte, dass es auch noch einen anderen Grund für die Aufregung über den deutschen Irrsinn gibt: Man kann auch einfach nur anderer Meinung als Du sein, obwohl man weiß, wovon man redet.
Howdie hat geschrieben:Ein indiziertes Spiel kann jeder 18jährige problemlos erwerben. Wo ist das Problem?
Beispielsweise ist es ein Problem, dass Titel ohne USK-Kennzeichnung von Sony, Nintendo und Microsoft mit gutem Grund (Rechtsunsicherheit) in Deutschland nicht angeboten werden. Das führt dazu, dass man solche Titel zwar theoretisch erwerben kann, dann aber keine Zusatzinhalte dafür bekommt, obwohl daran nichts illegal wäre. Man kann jetzt natürlich behaupten, dass das kein Problem der Indizierung, sondern eins der Firmenpolitik sei - das stimmt aber nicht ganz, weil es für die Anbieter solcher Medien aufgrund der extrem vagen Gesetzeslage einfach zu riskant ist, anders zu handeln.
Howdie hat geschrieben:Und kommt mir nicht mit Steam, das Thema hatten wir schon. Steam bräuchte nur eine verbindliche Altersabfrage wie jeder Onlineshop. Dass ihnen das zu aufwendig ist, hat ja nichts mit der BPjM oder unseren Gesetzen zu tun, sondern ist schlicht eine finanzielle Entscheidung der Betreiber.
Teilweise stimmt das, aber wie schon gesagt: Auch wenn die Entscheidung letztendlich beim Betreiber liegt, wird sie ihm vom deutschen Recht aufgezwungen. Das Risiko beim Vertrieb indizierter Medien ist einfach zu hoch.
Howdie hat geschrieben:Jugendschutz ist wichtig und die USK und BPjM sind es auch. Und daran gibt es in meinen Augen auch nichts zu rütteln.
Jugendschutz mag wichtig sein oder nicht - die Verfahren, die heute zur Anwendung kommen, sind jedenfalls wirkungslos, überholt und lediglich für Erwachsene, die nicht raubkopieren wollen, ein Problem.
Minando
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Beitrag von Minando »

@Zappes mal bisserl offtopic: versucht deine Katze auch immer den Mauszeiger zu fangen^^
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Howdie
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Beitrag von Howdie »

ZappesBPD hat geschrieben:Ich bin eben nicht der Ansicht, dass es irgendetwas gibt, was "nicht öffentlich ausgestellt oder sonst irgendetwas gehört".
Du bist also der Meinung, das Pornografie und Gewalt allen und jederzeit zugänglich sein sollten? Gut, ich sehe das anders. Und nichts anderes regelt das Ausstellungs- und Werbeverbot. Denn in Räumen, die Jugendlichen und Kindern nicht zugänglich sind gilt es nicht. Aus welchem Grund sollte es anders sein? Da möchte ich schon ein begründetes Beispiel.

Und bei 131 ist lediglich die 3 beim Tippen verloren gegangen. Das hätte man sich aber auch denken können.

Ganz ehrlich: Ich spiele auch schon seit 30 Jahren und hatte noch nie große Probleme mit dem Jugendschutz. Im Grunde sehen wir es wohl auch ähnlich, aber so lange es niemand schafft den Jugendschutz zu modernisieren ist er in seiner jetzigen Form wichtig und sinnvoll.

Und ich finde das Gejammer darum trotzdem maßlos übertrieben zumal eh meist die am lautesten Schreien, die die Spiele eh noch nicht kaufen dürfen.^^

@cal: Und was ist, wenn man einen KZ-Simulator oder eine Rape-Game vor sich hat? Keine Indizierung? Alles töfte? Na toll... Überweisungen wirste wohl auch in Kamen tätigen können und ne Kreditkarte kriegste in jeder Bank und ein Paypal-Konto einzurichten dauert 2 Minuten. Ist also wohl eher Faulheit als ein Argument, was du da vorbringst. ;)
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breakibuu
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Beitrag von breakibuu »

Täusch ich mich, oder werden im Vergleich zu früher relativ viele Spiele beschlagnahmt?
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DARK-THREAT
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Beitrag von DARK-THREAT »

Also ich bin der Meinung, das früher mehr Games beschlagnahmt wurden. So kommt es mir vor...

@Howdie
Sehe ich genauso.
Leider sind wir im Internetzeitalter. Pornographie und Gewalt sind jederzeit und überall im Internet kostenlos verfügbar. Und solange das noch der Fall ist, dass der kleine 11 jährige Dennis auf JA klicken kann, dass er 18 ist, kann man nicht gescheit Alles regeln.
Hier müssen Sperren rein, die nur wirklich Erwachsene durchdringen können. Da braucht ihr nicht über Zensur zu sprechen, denn Gewalt oder Pornographie sind garantiert nicht für Kinder und Jugendliche geeignet (dafür haben in der Zukunft noch genug Zeit dafür).

Daher kann ich auch nur ja sagen, die meisten die sich aufregen sind die U18 Jährigen. Hab erst heute im Medie Markt viele Jugendliche gesehen, die ab18 Games mit ihren Eltern kauften. Ich wollte erst etwas dazu sagen, habs aber gelassen...

Peace.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Howdie hat geschrieben:Du bist also der Meinung, das Pornografie und Gewalt allen und jederzeit zugänglich sein sollten? Gut, ich sehe das anders. Und nichts anderes regelt das Ausstellungs- und Werbeverbot. Denn in Räumen, die Jugendlichen und Kindern nicht zugänglich sind gilt es nicht. Aus welchem Grund sollte es anders sein? Da möchte ich schon ein begründetes Beispiel.
Ja, genau der Meinung bin ich. Dass Du das anders siehst, ist selbstverständlich Dein Recht und ich kann die Gründe dafür nachvollziehen. Ich komme nur eben nicht zu den selben Schlüssen wie Du.

Tatsächlich ist es so, dass die Werbeverbote heutzutage eh ziemlich irrelevant sind, da sich die Informationen über die betroffenen Medien über Internetseiten aus dem nichtzensierenden Ausland ohnehin gut genug verbreiten - der Wettbewerbsnachteil für deutsche Magazine und Websites, die beim Berichten stark benachteiligt sind, ist traurig, aber letztendlich nicht mein Problem. Mich stören in erster Linie die Vertriebsbeschränkungen, durch die das Zeitalter der Downloadmedien für deutsche Konsumenten beliebigen Alters zum Zeitalter der nicht mehr legal zu umgehenden Medienzensur wird.
Howdie hat geschrieben:Und bei 131 ist lediglich die 3 beim Tippen verloren gegangen. Das hätte man sich aber auch denken können.
Ich wollte Dich da nicht angreifen, sondern nur wissen, ob Du Dich eventuell auf ein anderes (=ausländisches) Strafgesetzbuch beziehst. Da ich ja nicht weiß, woher Du kommst, wollte ich lieber noch mal nachfragen, ob wir über das selbe Gesetz reden oder vielleicht schon da ein fundamentales Missverständnis haben.
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cal.50_BMG
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Beitrag von cal.50_BMG »

Howdie hat geschrieben:@cal: Und was ist, wenn man einen KZ-Simulator oder eine Rape-Game vor sich hat? Keine Indizierung? Alles töfte? Na toll...
Und? Ob ein KZ-Simulator nun abstoßend oder ein Vergewaltigungsspiel (die es übrigens gibt und zumindest teilweise auch legal erwerbbar sind) unmoralisch ist ist kein Kriterium. Abgesehen davon, dass solche Spiele es sowieso mehr als schwer hätten (welcher Laden außer einem rechtsradikalen würde schon einen KZ-Simulator anbieten?), gibt es absolut keinen Grund, wieso irgendjemand der Gesellschaft aufdiktieren sollte, welche Spiele sie zu akzeptieren hat und welche nicht. Ich stelle mich ja auch nicht vor das Kino und schreie alle, die aus dem neuesten Saw kommen, mit Beleidigungen an, nur weil die Saw-Reihe meiner Meinung nach grenz-perverser Ekelhorror niedrigstem Niveaus ist.
Überweisungen wirste wohl auch in Kamen tätigen können und ne Kreditkarte kriegste in jeder Bank und ein Paypal-Konto einzurichten dauert 2 Minuten. Ist also wohl eher Faulheit als ein Argument, was du da vorbringst. ;)
Natürlich kann ich Überweisungen tätigen. Auch Überweisungen ins Ausland wären kein Problem. Allerdings würde ich lieber bei einem deutschen Unternehmen bestellen.
Und was PayPal und Kreditkarte angeht: ich könnte sie problemlos kriegen, aber ich will sie nicht. Ich will - und brauche an und für sich - keine Kreditkarte und ich brauche auch kein PayPal-Konto. Und ich sehe nicht ein, wieso ich aufgrund veralteter und missgeprägter Jugendschutzgesetze als 22-Jähriger praktisch zur Anschaffung solcher gezwungen sein sollte.
DARK-THREAT hat geschrieben:Leider sind wir im Internetzeitalter. Pornographie und Gewalt sind jederzeit und überall im Internet kostenlos verfügbar. Und solange das noch der Fall ist, dass der kleine 11 jährige Dennis auf JA klicken kann, dass er 18 ist, kann man nicht gescheit Alles regeln.
Hier müssen Sperren rein, die nur wirklich Erwachsene durchdringen können. Da braucht ihr nicht über Zensur zu sprechen, denn Gewalt oder Pornographie sind garantiert nicht für Kinder und Jugendliche geeignet (dafür haben in der Zukunft noch genug Zeit dafür).
Es ist Aufgabe der Eltern darauf achtzugeben, was Klein-Dennis da eigentlich am Rechner tut. Eltern, die 11-Jährige unbeobachtet vor den Rechner - oder auch den Fernseher, nur so nebenbei - setzen, handeln meiner Meinung nach grob fahrlässig. Es ist und kann auch nicht die Aufgabe des Staates sein, die Nachlässigkeit der Eltern gesetzlich auszugleichen. Besonders dann, wenn dieser Ausgleich negative Auswirkungen auf Andere hat.