ES REICHT! USK - WEG DAMIT!!!!!!!!!!!

Hier könnt ihr eigene Umfragen erstellen.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Wie sehr regt euch der Dreck auf? Skala 1 (gar nicht)-4 (hefitg)

4) Staatliche Bevormundung, Inkompetenz der zuständigen Behörde, Zensur. Die USK gehört an die Wand geklatscht und die Wand anschließend eingerissen. USK, GTFO &STFU!
39
48%
3) Stört mich aber ich geb mich auch mit Zensur-Versionen zufrieden.
8
10%
2) Prinzipiell falsch aber notwendig.
18
22%
1) Mir egal.
16
20%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 81

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RVN0516
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Beitrag von RVN0516 »

ZappesBPD hat geschrieben:
RVN0516 hat geschrieben:Dan kuckmal in den Paragrafen 131 rein da steht auch der Besitz drin.
Ich finde die sollten die Texte mal aktualisieren.
Ich fürchte, die Empfehlung muss ich zurückgeben... Der Text ist hier zu finden: http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

Ich zitiere mit Hervorhebung:
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
Der Besitz und die Einfuhr sind nur dann illegal, wenn sie zum Zweck der Verbreitung erfolgen (das ist der Inhalt von Ziffer 1-3). Wenn du also dein im Ausland erworbenes "Condemned" nur allein an Deiner Konsole spielen willst, wirst du dich nicht strafbar machen. Erst dann, wenn du dir minderjährige Freunde einlädst und sie mitspielen lässt, könnte es problematisch werden.




(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


Dies beinhaltet auch den privaten Besitz.
In der Regel wird die Beschlagnahmungen eh nicht durchgeführt, aber im Prinzip ist der Besitz verboten.
Deswegen hab ich agesagt man müsste die Texte mal überarbeiten im Text ja auch noch Schriften und nicht Medien drin.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

@RVN0516

Bitte lese das, was du sogar selber zitierst, noch einmal richtig durch. §131 Ziffer 4 bezieht sich ausdrücklich nur auf den Fall, dass man die Medien zu einem der Zwecke aus den Ziffern 1 bis 3 vorrätig hält:
[...] um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen [...]
Der einfache Besitz ist davon nicht betroffen.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

ZappesBPD hat geschrieben:@RVN0516

Bitte lese das, was du sogar selber zitierst, noch einmal richtig durch. §131 Ziffer 4 bezieht sich ausdrücklich nur auf den Fall, dass man die Medien zu einem der Zwecke aus den Ziffern 1 bis 3 vorrätig hält:
[...] um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen [...]
Der einfache Besitz ist davon nicht betroffen.
So verstehe ich das auch.
Aber ein gutes Beispiel dafür, warum es Anwälte braucht. :wink:
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Boesor hat geschrieben:So verstehe ich das auch.
Aber ein gutes Beispiel dafür, warum es Anwälte braucht. :wink:
Anwälte sind sicherlich wichtig, und ich bin sehr froh, dass ich einen guten habe - aber in dem speziellen Fall reicht es wirklich schon aus, einfach nur aufmerksam zu lesen, was da steht. Die Formulierung ist für ein Gesetz außergewöhnlich eindeutig und leicht verständlich.
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Nerf
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Beitrag von Nerf »

Habakuk hat geschrieben:PEGI gibt eine Empfehlung ab, und auch wenn das spiel erst ab 18 sein sollte wird da nix geschnitten.
Würde doch bei der USK auch genügen. Als 18 Jähriger bin ich doch wohl alt genug um selbst zu entscheiden was ich spiele und wie ich es spielen will. Da brauche ich keine USK die mir die Inhalte verändert.
Als 18 Jähriger sollte man aber auch lesen und sich informieren können, anstatt nur dummes Zeug nachzuplappern. Nochmal für die ganz Langsamen: Die USK verändert keine Inhalte!

Zu der Diskussion um die beschlagnahmten Spiele: Das dürfte aber nicht für alle gelten. So weit ich weiß, greift für Spiele, die aufgrund verfassungsfeindlicher Symbole beschlagnahmt werden, andere Paragrafen und dort ist, wenn ich mich richtig erinner, auch der private Besitz nicht erlaubt.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Nerf hat geschrieben:Zu der Diskussion um die beschlagnahmten Spiele: Das dürfte aber nicht für alle gelten. So weit ich weiß, greift für Spiele, die aufgrund verfassungsfeindlicher Symbole beschlagnahmt werden, andere Paragrafen und dort ist, wenn ich mich richtig erinner, auch der private Besitz nicht erlaubt.
Das wäre dann §86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen). Da lese ich den relevanten Satz auch so, dass der Besitz ohne Absicht zur Weitergabe kein Problem ist, aber die Formulierung ist komplizierter als beim §131:
Wer Propagandamittel [...] im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die hervorgehobene Stelle lese ich so, dass sie alle nachfolgenden Teile einschränkt. Ohne einen Anwalt zu fragen würde ich es aber in dem Fall echt nicht darauf ankommen lassen...
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Habakuk
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Beitrag von Habakuk »

Nerf hat geschrieben:
Habakuk hat geschrieben:PEGI gibt eine Empfehlung ab, und auch wenn das spiel erst ab 18 sein sollte wird da nix geschnitten.
Würde doch bei der USK auch genügen. Als 18 Jähriger bin ich doch wohl alt genug um selbst zu entscheiden was ich spiele und wie ich es spielen will. Da brauche ich keine USK die mir die Inhalte verändert.
Als 18 Jähriger sollte man aber auch lesen und sich informieren können, anstatt nur dummes Zeug nachzuplappern. Nochmal für die ganz Langsamen: Die USK verändert keine Inhalte!

Zu der Diskussion um die beschlagnahmten Spiele: Das dürfte aber nicht für alle gelten. So weit ich weiß, greift für Spiele, die aufgrund verfassungsfeindlicher Symbole beschlagnahmt werden, andere Paragrafen und dort ist, wenn ich mich richtig erinner, auch der private Besitz nicht erlaubt.
Ja sie verändert die Inhalte nicht, aber aufgrund deren Bewertung tun die Entwickler es dann meistens. Oder irre ich mich da und plappere ich wieder nur nach?
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Nerf
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Beitrag von Nerf »

Habakuk hat geschrieben: Ja sie verändert die Inhalte nicht, aber aufgrund deren Bewertung tun die Entwickler es dann meistens. Oder irre ich mich da und plappere ich wieder nur nach?
Und inwieweit ist die USK Schuld, dass die Hersteller aus wirtschaftlichen Interessen ihre eigenen Spiele beschneidet, weil ihnen das Rating nicht passt?
Sollte man nicht eigentlich froh sein, dass die USK als Institution nicht von Lobbies und wirtschaftlichen Interessen beeinflusst wird?
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Erynhir
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Beitrag von Erynhir »

Nerf hat geschrieben:
Habakuk hat geschrieben: Ja sie verändert die Inhalte nicht, aber aufgrund deren Bewertung tun die Entwickler es dann meistens. Oder irre ich mich da und plappere ich wieder nur nach?
Und inwieweit ist die USK Schuld, dass die Hersteller aus wirtschaftlichen Interessen ihre eigenen Spiele beschneidet, weil ihnen das Rating nicht passt?
Sollte man nicht eigentlich froh sein, dass die USK als Institution nicht von Lobbies und wirtschaftlichen Interessen beeinflusst wird?
Du verstehst nicht.
Warum müssen Titel ohne Jugendfreigabe beschnitten werden? Ja, warum machen die Hersteller das? Weil die USK sonst einfach die Freigabe verweigert. Natürlich kann das Spiel dann auch so verkauft werden, wird aber höchstwahrscheinlich indiziert. Und eine Indizierung ist nun mal eine blöde Sache für den Hersteller und auch für uns Spieler.

Das ist halt dieser übertriebene "Jugendschutz". Man geht davon aus, dass Minderjährige auch Titel ohne Jugendfreigabe spielen könnten. Daher gibt es gewisse Sachen, die die USK in Spielen nicht sehen will. Auch wenn die Spiele keine Jugendfreigabe haben.

Wenn das keine Zensur ist, was dann?
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Habakuk
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Beitrag von Habakuk »

Nerf hat geschrieben:
Habakuk hat geschrieben: Ja sie verändert die Inhalte nicht, aber aufgrund deren Bewertung tun die Entwickler es dann meistens. Oder irre ich mich da und plappere ich wieder nur nach?
Und inwieweit ist die USK Schuld, dass die Hersteller aus wirtschaftlichen Interessen ihre eigenen Spiele beschneidet, weil ihnen das Rating nicht passt?
Sollte man nicht eigentlich froh sein, dass die USK als Institution nicht von Lobbies und wirtschaftlichen Interessen beeinflusst wird?
Klar machen die das aus Wirtschaftlichen Gründen. Aber ein Spiel das nur für Erwachsene freigegeben ist sollte es doch auch als ungeschnittener auf den Markt schaffen oder nicht?
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Erynhir hat geschrieben:Du verstehst nicht.
Warum müssen Titel ohne Jugendfreigabe beschnitten werden? Ja, warum machen die Hersteller das? Weil die USK sonst einfach die Freigabe verweigert. Natürlich kann das Spiel dann auch so verkauft werden, wird aber höchstwahrscheinlich indiziert. Und eine Indizierung ist nun mal eine blöde Sache für den Hersteller und auch für uns Spieler.

Das ist halt dieser übertriebene "Jugendschutz". Man geht davon aus, dass Minderjährige auch Titel ohne Jugendfreigabe spielen könnten. Daher gibt es gewisse Sachen, die die USK in Spielen nicht sehen will. Auch wenn die Spiele keine Jugendfreigabe haben.

Wenn das keine Zensur ist, was dann?
In der Sache hast du völlig Recht, aber die USK ist nicht der Feind - im Gegenteil. Ohne die USK hätten es Spiele wie Dead Space, God of War oder GTA4 niemals nach Deutschland geschafft, und auch bei Modern Warfare 2 bezweifle ich, dass der BPjM der eine Mikroschnitt gereicht hätte. Dass die USK nicht alles ab 18 durchgehen lassen kann, liegt schlicht und einfach daran, dass sie es nicht darf - und wenn man dort zu freizügig wird, dauert es sicher nicht lange, bis die BPjM wieder das Recht bekommt, auch Medien mit USK-Sticker auf den Index zu setzen.

Ist also die BPjM schuld an unserer Misere? Nein, denn die folgt auch nur ihrem Auftrag, und das in den letzten Jahren sogar im Rahmen des Machbaren einigermaßen liberal. Schuld sind die Gesetze, an die sich die BPjM halten muss. Wenn man also meckert, darf man nicht über die USK oder die BPjM als ausführende Organe meckern, sondern man muss die Abschaffung der Indizierung als Rechtsmittel fordern - und die Streichung von §131 StGB am besten gleich mit auf die Wunschliste setzen. Erst wenn diese beiden Werkzeuge des Zensurstaats Geschichte sind, werden wir in Deutschland als Erwachsene nicht mehr im Namen des Jugendschutzes bevormundet.
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Nerf
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Beitrag von Nerf »

Habakuk hat geschrieben: Klar machen die das aus Wirtschaftlichen Gründen. Aber ein Spiel das nur für Erwachsene freigegeben ist sollte es doch auch als ungeschnittener auf den Markt schaffen oder nicht?
Klar sollte es das, aber das ist wie gesagt nicht Schuld der USK, sondern des Herstellers, wenn es anders kommt.
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Erynhir
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Beitrag von Erynhir »

Nerf hat geschrieben:
Habakuk hat geschrieben: Klar machen die das aus Wirtschaftlichen Gründen. Aber ein Spiel das nur für Erwachsene freigegeben ist sollte es doch auch als ungeschnittener auf den Markt schaffen oder nicht?
Klar sollte es das, aber das ist wie gesagt nicht Schuld der USK, sondern des Herstellers, wenn es anders kommt.
Ich verweise gerne noch mal auf meinen Beitrag. Es ist eben nicht Schuld des Herstellers.

Ebenso hat ZappesBPD vollkommen Recht.
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Skippofiler22
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Beitrag von Skippofiler22 »

Also, die USK urteilt für mich eindeutig eine "Spur zu hart", aber dennoch ist es mir egal, ob ein Spiel mehr oder weniger Blut und Gedärm enthält, wenn der "Inhalt" stimmt.
mods_sind_doof
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Beitrag von mods_sind_doof »

Nerf hat geschrieben:Ich würde gerne den ganzen Leuten (bei den Kommentaren auf schnittberichte.com ganz besonders häufig zu finden) eine klatschen, die der USK eine gottgleiche Gestapo-Kraft zu rechnen, von wegen die zensieren Spiele, verbieten usw.

Bei dieser wiederholt öffentlich dargestellten Dummheit kann ich mich aufregen.
reg dich auf.

USK WIR WISSEN WO EURE AUTOS STEHEN... *sing*