Bei der von mir markierten Bedingung gibt es schon ein großes Problem: Was genau heißt "erwiesen"? Zeugenaussagen können falsch, Beweise manipuliert oder missinterpretiert sein, oder es existieren noch nicht die richtigen Methoden zur korrekten Auswertung. Sitzt nun jemand im Gefängnis und mit der Hilfe neuer Beweise oder Methoden wird seine Unschuld nachgewiesen, kann man ihn begnadigen und für den unrechtmäßigen Freiheitsentzug entschädigen. Bei einem Hingerichteten macht man was, exhumieren, ausstopfen und in seinem alten Zuhause aufs Sofa setzen oder einfach die Achseln zucken und "Pech gehabt" sagen?Maiuss hat geschrieben:Todesstrafe ist in Ordung, wenn:
-billig ausgeführt
-Schuld erwiesen
-keine Todeszellen; dreimonatige Widerrufzeit
Wie sieht es bei Körperverletzung mt bleibenden schweren Schäden aus? Finanzbetrug, der einen Geschädigten seine Existenz kostet? Üble Nachrede, die dazu führt, dass ein Betroffener seine gewohnte Umgebung verlassen muss, weil er geächtet wird? Beweismittelfälschung, die eine unrechtmäßige Hinrichtung zur Folge hatte?Wann:
-Mord
-Vergewaltigung
-Kindesmissbrauch
"Günstig" ist natürlich immer gut, ich würde vorschlagen, rechtmäßig Verurteilte als Schweinefutter zu verwenden. Und Satisfaktion ist viel höher, wenn man es selbst macht - Legalisierung der Lynchjustiz, jetzt sofort!Weil:
-günstig
-Satisfikation
Was hat die Schuld des Kindes mit dem Strafmaß zu tun? Ich kann auch nix dafür, wenn mir auf der Straße einer mit 180 reindonnert, ist der andere Autofahrer jetzt kein Mensch mehr? Wenn mir einer von hinten eins überzieht oder in mein Haus einbricht und mir die Brieftasche klaut, kann ich genauso wenig was dafür, ist ein Dieb jetzt kein Mensch mehr? Das "Recht auf Vergeltung" kenne ich leider nicht, wo findet man das und steht es über dem Recht auf Leben?und: Es soll mir keiner kommen und irgendwelchen Hippiemüll von wegen "Kinderschänder sind auch Menschen" verzapfen-- WAS ZUR HÖLLE KANN DAS KIND DAFÜR, DASS ES MISSHANDELT UND GETÖTET WIRD?
Die Eltern/Angehörigen/whatever haben imo das Recht auf Vergeltung.
Du solltest doch inzwischen in diesem Thread gelernt haben, dass die Befindlichkeiten von minderwertigen Menschen und Pechvögeln kein Argument sind.Worrelix hat geschrieben: Sicher, die Schwulen, die Juden und unschuldig als Kriminelle denunzierten sind dort superglücklich ...
Meinst du, ein Verurteilter soll sich bei der Hinrichtung verteidigen können? Abgesehen davon, dass das eine Reihe weiterer Probleme verursacht, auf die ich eingehen kann, falls du Interesse daran hast, löst das nicht das Problem, um das es hier ging. Wenn du aus einem Menschen, der keine Gefahr darstellt, da er bereits verurteilt und inhaftiert ist, künstlich eine Gefahr machst, um die Hinrichtung rechtzufertigen, ist das einfach nur absurd. Ein kleiner Vergleich, um es etwas "greifbarer" zu machen: in einem Streitgespräch drückst du deinem Gegenüber ein Messer in die Hand, erschießt ihn dann und bezeichnest es als Notwehr.3nd4u hat geschrieben: dann gibt man ihm halt die chance sich zu wehren, wenn du juristisch drauf bestehst.