Xbox 360: Modellvergleich

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
Richie2go
Beiträge: 117
Registriert: 24.05.2009 15:51
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Richie2go »

Themios hat geschrieben:
שִׁ hat geschrieben: Moralisch ist, was rechtmäßig ist.
Vielleicht solltest du mal endlich aufhören mit deinem Pseudojuristengeschwätz und lieber erstmal dein eigenes Halbwissen etwas auffrischen. Moral ist nicht zwingend mit rechtmäßig gleichzusetzen. Denn sonst wären bestimmte Gesetze während des 3. Reiches jederzeit als moralisch zu betrachten gewesen. Waren sie aber nicht. Mit solchen Fragen beschäftigt sich nicht ohne Grund die Rechtsphilosophie, was du, wenn du tatsächlich mehr als Wikipediajuragrundwissen haben würdest, auch gewusst hättest. Ansonsten verweise ich mal auf die Radbruchsche Formel.

Von daher: Epic Fail.
War auch mein Gedanke: Zum Glück hat der Jung nicht vor 60 Jahren gelebt...
Und einen solchen Drang zur Selbstdarstellung habe ich auch bei meinen Kommilitonen auch noch nicht erlebt. Ich meine, kann man Laien vorwerfen kein spezifisches juristisches Fachwissen zu besitzen?

Zum Thema: Somit hat meine alte Box wohl ausgedient. Werde mich mit dem Kauf der Neuen jedoch noch etwas länger gedulden, vielleicht kommt ja noch ein interresantes Bundle. Und wenn ich meine Box samt 120 GB Festplatte, WLAN und einigen Spielen verkaufe wirds auch gar nicht mal so teuer.
Benutzeravatar
DoktorAxt
Beiträge: 614
Registriert: 08.10.2006 13:15
Persönliche Nachricht:

Beitrag von DoktorAxt »

Bis zur dem Punkt der Gleichsetzung von Moral und Recht hätte ich שִׁ in allen Punkten zugestimmt... Aber dieseAussage ist völlig daneben und anschliessen kann ich mich auf keinen fall... Okay an und für sich rein nüchtern betrachtet und wenn man es ganz genau nimmt sind Moral und Werte reine Definitionssache und davon abhängig wie wir erzogen wurden, aufgewachsen sind und was uns vermittelt wurde, welche Erfahrungen wir gemacht haben etc... Daher eine sehr subjektive Sache und daher kann dramatischerweise jemand anderes das hier bereits genannte Beispiel von Pädophilie, welches in unseren Breiten weithin als "moralisch verwerflich" (um bei der Sache zu bleiben) betrachtet wird, als völlig moralisch unbedenklich empfinden, auch wenn es uns unbegreiflich scheint. Will sagen: Unser Moralverständnis ist überhaupt nicht das anderer... Selbst wenn wir voller glühender Überzeugung etwas für falsch oder richtig halten und uns auf keinen Fall vorstellen können wie jemand das nicht so sehen kann wie wir, kann dies dennoch der Fall sein... Wie kann Kim-Jong-Il sein Volk so versklaven?
Da ist die Judenverfolgung im Nationalsozialismus ein hervorragendes Beispiel... Heutzutage ein unbegreifliches Gräuel, Hitler ist ein leicht identifizierbares Übel... Und es ist unfassbar schwer nachzuvollziehen, wie jemand zur damaligen Zeit diesen Mensch vergöttert haben kann aber kein "böser Mensch" gewesen ist.... Leute wie du und ich haben ihm zugejubelt... Alles eine Frage des Standpunktes, des Wissens, der Erfahrungen, der Moral etc etc... Darum ist Moral auch so ein wenig festlegbarer Begriff... Damit will ich hier auf keinen Fall der Aussage zustimmen dass moralisch sei, was rechtens ist, denn ich glaube ich bin ein Mensch mit sehr hohen Moralvorstellungen und gerade unser Rechtswesen versagt jämmerlich, wenn es um die moralisch richtigen Entscheidungen geht.
Benutzeravatar
AssToAss
Beiträge: 231
Registriert: 10.06.2010 12:36
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von AssToAss »

Themios hat geschrieben: Vielleicht solltest du mal endlich aufhören mit deinem Pseudojuristengeschwätz und lieber erstmal dein eigenes Halbwissen etwas auffrischen. Moral ist nicht zwingend mit rechtmäßig gleichzusetzen. Denn sonst wären bestimmte Gesetze während des 3. Reiches jederzeit als moralisch zu betrachten gewesen. Waren sie aber nicht. Mit solchen Fragen beschäftigt sich nicht ohne Grund die Rechtsphilosophie, was du, wenn du tatsächlich mehr als Wikipediajuragrundwissen haben würdest, auch gewusst hättest. Ansonsten verweise ich mal auf die Radbruchsche Formel.
Für mich ist es gleich zu setzen. Um es an einem Beispiel der Popkultur fest zu machen:

In dem Film Watchmen gibt es einen Helden, der lieber die Welt in den Abgrund gehen sehen würde, als dass er ihr Überleben um den Preis, der letztendlich gezahlt wird, ermöglicht. So stark ist sein Rechtsempfinden.

Moralisch richtig?

Auf der anderen Seite, seine Kumpane töten ihn daraufhin, nachdem sie bereits Millionen Menschen vernichtet haben, um eben den Tod aller zu verhindern?

Rechtmäßig?

Das Publikum hatte für beide Ansichten Sympathien, es gibt auch sicherlich ein für und wieder, um allerdings auf der "richtigen" Seite zu sein, sollte man sich tunlichst an geltende Gesetze handeln. Denn ein Leitsatz dieser ist, besonders was Straftaten angeht, solche von moralischer Verwerflichkeit zu ahnden. Wenn euch der Staat recht gibt, ist das in jedem Fall mehr wert, als wenn es der Stammtisch tut.

Zudem fällt die Begründung für das eigene Handeln wesentlich leichter, wenn man Rechtssicherheit hat. Denn für manch einen ist auch die Selbstjustiz moralisch richtig und von vielen anerkannt. Diese Einstellung sollte dem Bürger aber ausgetrieben werden. Denn daran ist nichts moralisch richtig, auch wenn es jeder so empfindet.

Wie positiv sich die Rechtsprechung auch moralisch auswirkt, sehen wir an Beispielen wie der Todesstrafe. Oft gefordert, hochgradig unmoralisch.

Ein weiteres Beispiel aus Film und Fernsehen: Gone Baby Gone.

Zum Dritten Reich möchte ich auch noch etwas sagen, im Bezug auf die dort geschehenen Verbrechen. Es ist nicht grundlos so, dass grade die ausführenden Organe, sprich der einfache Soldat am Boden, von den Gräueltaten, die er zweifellos begangen hat, freigesprochen wurde. Denn hätte man diesen Maßstab angelegt und ihn als Teil der Kausalkette, als unmittelbaren Täter dargestellt, die zum Tode von Menschen geführt hat, müsste man auch die Zivilisten belangen, die dieses Verbrecherische System erst an die Macht hievten. Der Soldat handelte also rechtmäßig. In solchen Sachen, da stimme ich absolut mit eurer Meinung ein, ist es schwer, eigentlich unmöglich, moralisch begründetes Handeln zu sehen.

In der heutigen Zeit aber, in denen der Staat an sich kein verbrecherisches System ist, denke ich darf man Moral und Rechtmäßigkeit gleich setzen. Nicht umsonst wird auf diesen Punkt, bei Freispruch wie Verurteilung, in den Urteilsbegründungen stets eingegangen.
Von daher: Epic Fail.
Weiterhin Frage des Standpunktes.
Richie2go hat geschrieben: Ich meine, kann man Laien vorwerfen kein spezifisches juristisches Fachwissen zu besitzen?
Kann man Professionellen vorwerfen nur über "Pseudofachwissen zu verfügen", dass man auf Wikipedia erlangt hat? Ich sehe dadurch meine Reputation angegriffen.
deneir
Beiträge: 102
Registriert: 09.04.2010 23:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von deneir »

was soll eigentlich der ständige verweis auf den stammtisch? ist das so eine art running gag unter erstsemestlern?
Benutzeravatar
paulisurfer
Beiträge: 1583
Registriert: 14.10.2006 18:40
Persönliche Nachricht:

Beitrag von paulisurfer »

eine tag ist verstrichen und ich kann nur noch drüber lachen,was für ne witzfigur :lach:
Benutzeravatar
3nfant 7errible
Beiträge: 5160
Registriert: 19.09.2007 12:45
Persönliche Nachricht:

Beitrag von 3nfant 7errible »

multiplattformspielespiel hat geschrieben:
Scipione hat geschrieben:die ersten haben schon wieder Hitzeprobleme mit der neuen box^^

New Slim xbox360 overheating
das video ist ein fake...wurde aber schon mehrfach erklärt warum...
deine aussage ist ein fake...wurde aber schon mehrfach erklärt warum^^
Benutzeravatar
catweazel
Beiträge: 1718
Registriert: 30.01.2010 19:31
Persönliche Nachricht:

Beitrag von catweazel »

שִׁ hat geschrieben:.

In der heutigen Zeit aber, in denen der Staat an sich kein verbrecherisches System ist....
das ist nicht richtig und das weiß du auch. es gibt noch andere staaten als industrienationen. ;)

wenn du sagst, dass für dich rechtmäßigkeit mit moral gleichzusetzen ist, dann ist das natürlich ein totschlagargument, da du nicht für die allgemeinheit sprichst und es deine eigene meinung ist. aber rechte sind einfach nicht perfekt, moral sollte jedoch die schwachstellen eines rechtssystems ausgleichen.... meine meinung.
und schwachstellen gibt es nicht nur in industrienationen, das weißt du auch ganz genau.
keldana
Beiträge: 655
Registriert: 26.11.2008 23:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von keldana »

RoKKei hat geschrieben: Und noch son Spinner... Da gibts nix zu entschuldigen, geht ins "Gulli"-Forum... Da findet ihr gleichgesinnte...
Ich habe ne Xbox360 zu Hause, eine PS3, eine Wii und eine PS2 ... vorher hatte ich nen Gamecube, einen Gameboy und ein SNES ... ach ja ... und noch früher einen Atari 2600 ...

Allerdings hatte ich in meinem ganzen Leben noch NIE eine gecrackte / gemoddete Konsole.

Und ich würde beinahe wetten, das ich weitaus mehr originale Spiele zu Hause liegen habe, als Du.

Aber red Du mal weiter über Sachen, von denen Du überhaupt keine Ahnung hast, bzw. die Du in Texte herein interpretierst, obwohl sie gar nicht dort stehen.

Schönen Tag noch !!! :roll:

catweazel hat geschrieben:das ist nicht richtig und das weiß du auch. es gibt noch andere staaten als industrienationen. ;)
Da er schrieb "der Staat" können wir wohl davon ausgehen, dass er damit "Deutschland" meinte .... :wink:

Wobei ich mir damit allerdings nicht ganz sicher bin, ob ich dem zustimmen würde. Denn was das BVerfG in letzter Zeit alles an Gesetzen einkassieren mußte, welche von diesen Verfassungsfeinden dort oben auf den Weg gebracht wurden ... da wird einem richtig schlecht bei.
Benutzeravatar
Prisoner750068
Beiträge: 175
Registriert: 27.12.2009 14:56
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Prisoner750068 »

@שִׁ

Zitat:

Software:

Im Gegensatz zu Texten, CDs und Videos darf Software in Deutschland nicht einmal zum rein privaten Gebrauch kopiert werden. Bei Software darf nach dem UrhG lediglich eine Sicherungskopie des Programms erstellt werden, welche dann auch nicht weiter verbreitet werden darf. Allerdings ist ein Weiterverkauf der entsprechenden Software zulässig, soweit der Verkäufer damit nicht mehr arbeiten möchte.

Auch die an vielen Stellen im Internet zum Download bereitstehende Software ist natürlich geschützt, soweit sie ein Minimum an Originalität besitzt. Dies gilt sowohl für Mini-Anwendungen (Makros, Tools oder Treiber) als auch für komplette Programme, die ja teilweise ausschließlich über das Netz vertrieben werden. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Vervielfältigung bedürfen übrigens auch solche Programme, die vom Hersteller kostenlos verteilt werden, wie etwa der " MS Internet Explorer" oder die Zugangssoftware der Onlinedienste. Häufig schreiben die Anbieter der Software die Art und Weise aber genau vor, z.B. mit der entsprechenden Bemerkung: "Weitergabe nur mit diesem Lizenzhinweis".

Bereits in den strafrechtlich relevanten Bereich fällt die Veröffentlichung von Software-Crackz, Seriennummern zur Freischaltung von Shareware oder gar geschützten Programmen auf der eigenen Homepage. Hiervon sollte man in jedem Fall die Finger lassen, da hier ganz erhebliche Strafen drohen. Angesichts der verbesserten technischen Ausstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft und der eigenen Anstrengungen der Software-Hersteller ist es nur eine Frage der Zeit, bis man mit unangenehmen Reaktionen rechnen muß.

Quelle:

http://www.netlaw.de/newsletter/news9802/urheber.htm

Zum Urheberrecht:

Urheberrechtsgesetz

Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119)

Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c)

Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 106 - 111a)

§ 106

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Quelle:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html


Wenn Du also nicht mindestens ein Jura-Student bist, und dich in dem Fall wirklich besser auskennst, dann bist Du wohl schief gewickelt...

Desweiteren ist die allgemeine Vervielfältigung, sogar der Versuch, bereits ein Straftatbestand!

Ansonsten kann ich sagen, daß ich lange, lange Zeit hatte, mir das Strafgesetsbuch und die Strafprozessordnung durchzulesen. Und Du würdest dich wundern, für was für Albernheiten Du schon abgehen kannst.

Wenn Du das was Du hier geschrieben hast ´nem Richter ins Gesicht sagen würdest, würde der dich mit ´nem Grinsen und schon aus Prinzip einfahren lassen!
keldana
Beiträge: 655
Registriert: 26.11.2008 23:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von keldana »

Prisoner750068 hat geschrieben: Quelle:

http://www.netlaw.de/newsletter/news9802/urheber.htm
Von 1998 und da wird noch von DM geredet .... nun ja ... und außerdem ist da unter anderem die Rede von:

"Bei Software darf nach dem UrhG lediglich eine Sicherungskopie des Programms erstellt werden,

also darf man es ja doch vervielfältigen.
Prisoner750068 hat geschrieben: Zum Urheberrecht:

§ 106

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Quelle:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html
"Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen" .... wichtig ... man bezahlt ja z.B. auch eine Urheberrechtsabgabe auf leere Medien (CDs / DVDs etc.) ... wenn man aber gar nichts vervielfältigen dürfte, warum gibt es dann diese Abgabe ??? :wink:
Benutzeravatar
catweazel
Beiträge: 1718
Registriert: 30.01.2010 19:31
Persönliche Nachricht:

Beitrag von catweazel »

keldana hat geschrieben:
catweazel hat geschrieben:das ist nicht richtig und das weiß du auch. es gibt noch andere staaten als industrienationen. ;)
Da er schrieb "der Staat" können wir wohl davon ausgehen, dass er damit "Deutschland" meinte .... :wink:
muss ich dir recht geben, vor allem weil es auch kein plural war. das habe ich überlesen. verbrecherisch würde ich jetzt auch nicht benutzen um den dt staat zu beschreiben. aber fakt ist nunmal, dass die rechtssprechnung selbst bei uns nicht immer mit der moral übereinstimmen muss, ich also die allgemeingültigkeit der aussage anzweifel. jetzt lässt sich diskutieren welche moral damit gemeint ist, lasse ich hier aber mal aus, weil du mich sicher verstehst und diese diskussion vielleicht in einem anderen thread als "Xbox 360: Modellvergleich" erfolgen sollte, da sie sehr umfangreich ausfallen wird. ;)


mich interessiert ehrlich gesagt seit beginn nur eine aussage:
שִׁ hat geschrieben:Wichtig ist bei dem neuen Modell nur, dass diese sich genau so einfach flashen lässt wie die alten. Ansonsten bleibt das DIng wie Blei in den Regalen liegen.
danach sind ja die ganzen vorwüfe gegen שִׁ (=simon?) entstanden.
ich halte die menge von käufern, die ihre konsole flashen, für sehr viel geringer als die "durchschnittskäufer." und im regal liegen bleiben deutet ja auf einen verherrenden misserfolg hin, wenn die bedingung allgemein formuliert ist. das würde dann ja nicht zusammenpassen, wenn es viel mehr durchschnittskäufer gibt.
insofern fragt sich für wen die konsole im regal liegen bleibt, wenn das flashen nicht mehr möglich wäre. würde mich zum abschluss nur noch interessiern. wie gesagt, ich frage nur nach der bedeutung... ;)
Benutzeravatar
mosh_
Beiträge: 35281
Registriert: 09.04.2006 20:51
Persönliche Nachricht:

Beitrag von mosh_ »

paulisurfer hat geschrieben:
שִׁ hat geschrieben: Wenn ich jemandem die Frage stelle, ob er die Hauptschule nicht beendet hat, darf er jeder Zeit mit Nein darauf antworten. Bei deinem Geschreibsel hingegen liegt eine Ehrverletzung vor, was es eben zu einer Beleidigung macht. So einfach ist das. Vielleicht solltest du dich mit den Begriffen auseinandersetzen, die du täglich verwendest. Und deutsches Recht bedeutet nicht das, was bei dir am Stammtisch diskutiert wird oder was du dir aus irgendwelchen "Fachzeitschriften" wie Gamestar angeeignet hast, die diversen Experten, die nebenberuflich Abmahnanwälte sind, immer wieder eine Platform dafür bieten, Spielern ein schlechtes Gewissen einzureden, bzw. das sog. "Raubkopieren" als mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte Tat hinzustellen.
sag mal merkst du noch was,ich hab kein interesse daran dir ein schlechtes gewissen einzureden.ich will einfach nur meine meinung kundgeben was für ein riesen arschloch du bist.so wie du das schilderst kann ja auch jeder vollkommen gewissenlos sein job kündigen und fürn rest seines lebens hartz4 kassieren so lange es noch idioten gibt die das wieder ausbügeln.fick dich man!
und es ist mir scheiß egal ob ich deswegen eine verwarnung bekomm

edit:das das nicht sachlich ist ist mir klar.aber mit typen wie dir kann man eh nicht sachlich reden außer man gibt dir das gefühl das man sich für dein geschwafel interessiert.du willst doch einfach nur dein scheiß loswerden
Muss ich denke ich nichts mehr dazu sagen. Eine sachliche Diskussion ist immer möglich. Wenn dein "Gesprächspartner" hoch fliegt, musst du ihm eben ein wenig die Flügel stutzen, aber nicht so.
Themios
Beiträge: 41
Registriert: 13.01.2010 22:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Themios »

Jetzt wird es erst richtig spaßig. Ich liebe es, wenn sich Forentrolle selbst demontieren... Aber öffnen wir den Vorhang:

שִׁ hat geschrieben: Für mich ist es gleich zu setzen.
Nur interessiert es nicht, ob du es gleich setzt, wenn es in der Wissenschaft eben nicht gleich gesetzt wird.
Um es an einem Beispiel der Popkultur fest zu machen:
In dem Film Watchmen gibt es einen Helden, der lieber die Welt in den Abgrund gehen sehen würde, als dass er ihr Überleben um den Preis, der letztendlich gezahlt wird, ermöglicht. So stark ist sein Rechtsempfinden.
Moralisch richtig?
Auf der anderen Seite, seine Kumpane töten ihn daraufhin, nachdem sie bereits Millionen Menschen vernichtet haben, um eben den Tod aller zu verhindern?
Rechtmäßig?
1. Wäre schön gewesen, wenn du den Film/Comic wenigstens richtig gesehen/gelesen hättest, anstatt hier frei Schnauze die Handlung falsch wiederzugeben. Nicht seine Freunde (von denen einer ihn dann schließlich umbringt), hatten bereits Millionen Menschen vernichtet, sondern der Antagonist Veidt. Als dies bereits geschehen war, bleibt ihnen nur noch die Wahl zwischen schweigen oder an die Öffentlichkeit gehen. Würden sie an die Öffentlichkeit gehen, würde die Zusammenarbeit aller Nationen (die durch die Katastrophen dazu gezwungen wurden) wieder zunichte gemacht werden, der Tod der Millionen wäre also vollkommen umsonst gewesen. Rorschach (der in seinem simpel gestrickten Gerechtigkeitswahn die großen Zusammenhänge nicht akzeptieren will) muss daher sterben. Ja, es handelt sich um eine moralische Frage. Aber sie hat mit der Diskussion absolut nichts zu tun, denn:

2. ...ist das ganze Beispiel komplett schwachsinnig innerhalb der hier diskutierten Thematik, da keine der beiden Seiten rechtmäßig (also nach geltendem Recht) handelt, sie sind durchweg Vigilanten, die für die Durchsetzung ihrer eigenen Moralvorstellungen regelmäßig Gesetze brechen. Gerade Rorschach, dem du ein starkes Rechtsempfinden unterstellst, handelt allein aus Gerechtigkeitssinn so, er ist ja gerade der Protagonist, der sich am weitesten von Gesetzen und Rechtsempfinden entfernt hat.

Wenn man es genau nimmt, hast du eigentlich eher das perfekte Beispiel dafür gebracht, dass moralisch eben _nicht_ mit rechtmäßig gleichzusetzen ist.
Diese Einstellung sollte dem Bürger aber ausgetrieben werden. Denn daran ist nichts moralisch richtig, auch wenn es jeder so empfindet.
Eine gesunde Skepsis an geltenden Gesetzen ist notwendig und richtig. Oder um Brecht zu zitieren: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
Zum Dritten Reich möchte ich auch noch etwas sagen, im Bezug auf die dort geschehenen Verbrechen. Es ist nicht grundlos so, dass grade die ausführenden Organe, sprich der einfache Soldat am Boden, von den Gräueltaten, die er zweifellos begangen hat, freigesprochen wurde.
Du lenkst nur ab, denn deine Beispiele ändern nichts an der Aussage, dass die Gesetze 3. Reiches in verschiedenen Fällen nachträglich als nicht rechtsverbindlich erklärt wurden (da sie der Gerechtigkeit und dem Völkerrecht widersprachen). Damit wird also wieder deine Aussage widerlegt, dass moralisch mit rechtmäßig gleichzusetzen sei.

Wärst du tatsächlich Jurist, hättest du spätestens hier meinen Hinweis auf die Radbrusche Formel aufgreifen müssen, die eben insbesondere in der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Rechtssprechung Anwendung fand. Dass der einfache Soldat häufig nicht angeklagt bzw. verurteilt wurde, hatte weitaus komplexere Gründe.

Also auch hier wieder komplett daneben gegriffen Herr Pseudojurist.
In der heutigen Zeit aber, in denen der Staat an sich kein verbrecherisches System ist, denke ich darf man Moral und Rechtmäßigkeit gleich setzen. Nicht umsonst wird auf diesen Punkt, bei Freispruch wie Verurteilung, in den Urteilsbegründungen stets eingegangen.
Ich weiss ja nicht, wo du die letzten Jahre verschlafen hast, aber hier kann die geneigte Leserschaft endgültig in schallendes Lachen ausbrechen. Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahrzehnt etliche Gesetze als unrechtmäßig (da nicht mit dem Grundgesetz vereinbar) erklärt. Die pauschale Gleichsetzung von Moral und Rechtmäßigkeit ist also komplett verfehlt.
Kann man Professionellen vorwerfen nur über "Pseudofachwissen zu verfügen", dass man auf Wikipedia erlangt hat? Ich sehe dadurch meine Reputation angegriffen.
Du bist vieles, aber ganz sicher kein professioneller Jurist. Zumindest nicht auf dem Gebiet, über dass du dich hier auslässt. Steuerrecht vielleicht? Oder vielleicht bist du auch nur einfach schlecht in deinem Beruf, ist ja alles möglich.
Themios
Beiträge: 41
Registriert: 13.01.2010 22:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Themios »

keldana hat geschrieben: "Bei Software darf nach dem UrhG lediglich eine Sicherungskopie des Programms erstellt werden,

also darf man es ja doch vervielfältigen.
Nein, denn:
„Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden…“ (§95a UrhG)

Da fast jedes Spiel oder jede DVD eine Verschlüsselungsmethode (=Kopierschutz) einsetzen, gilt dies als "wirksam" nach dem Gesetz. Auch wenn der Kopierschutz schwach und bereits geknackt ist, gilt er durch das bloße Vorhandensein als wirksam.
wichtig ... man bezahlt ja z.B. auch eine Urheberrechtsabgabe auf leere Medien (CDs / DVDs etc.) ... wenn man aber gar nichts vervielfältigen dürfte, warum gibt es dann diese Abgabe ??? :wink:
Weil dein Umkehrschluss hier nicht greift. Die Urheberrechtsabgabe bezieht sich auf die bloße Möglichkeit der Vervielfältigung (legal oder illegal). Ansonsten greift wieder der oben zitierte Paragraph bzgl. der Umgehung eines Kopierschutzes.
Benutzeravatar
Infi88
Beiträge: 2136
Registriert: 26.10.2005 00:42
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Infi88 »

Eine Frage, hat diese unsinnige Rechts-Moral Diskussion ein PS3 Fanboy zu verantworten ? Wenn ja bitte hört auf damit ;D