ich wollte ma eure Meinung hören. Vllt kennt sich ja auch jmd mit deutschem Recht aus.
Ich hab bei Ebay was verkauft und der Käufer war offensichtlich ein Fake Bieter.
Hat bis heut net gezahlt, nicht reagiert, hatte sich gerade erst registriert und sein Wohnsitz ist in Schweden.
Ahja

Ist definitiv ein Fake, ich habe auch schon bei Ebay einen "Fall" eröffnet, wo ich beantragen kann, das mir die Verkaufsgebühren erstattet werden.
Da ich die Auktion aber als Sofortkauf für 229€ drin stehen hatte, kostete mich das auch 3-4€ die Auktion überhaupt einzustellen.
Nun das Problem:
Ebay weigert sich strikt die Kosten dafür zu übernehmen, die wollen NUR die Verkaufsgebühr erstatten.
Aber ich denk mir doch, ich habe eine Auktion für X Tage gemacht, bezahlt und konnte sie nun nicht wirklich benutzen durch den Fake Typen.
Die blöde Alte vom Telefonsupport bei Ebay meint das müsse ich mir von dem Typen zurückholen.
Und da fallen mir direkt so 2 Sachen zu ein:
- Soll ich jmd wg 4€ verklagen? Nen Anwalt einschalten? Guter Witz.
- Selbst wenn, der Typ sitzt im Ausland, auch noch in Schweden, die ja eh so komische Gesetze haben...
Aber eigentlich finde ich das ne Sauerrei, einerseits von Ebay, aber natürlich auch von dem Typen da. Und ich verkrafte die 3-4€ schon, aber wer sagt mir das das nicht nochmal passiert...zumal der Fake Bieter absolut fein raus ist.
Was würdet ihr tun?