
Mh. Dann ist das aber genau umgekehrt; denn die PS3 hat ja nichtmehr die damaligen Eigenschaften; wenn Sony die damals genau beschrieben hat, ist das ja noch eindeutiger, dann muss man's ja nichtmal selbst "beweisen", müsste ja dann irgendwo stehen. Wenn 2 nicht zutrifft, trifft hier definitiv 1 zu. So oder so besteht hier ja offensichtlich ein Sachmangel

Und die Sache durch das (meiner Meinung nach) Eingeständnis seitens amazon; naja. Seh ich eben so.
Kennt man auch aus anderen Rechtsbereichen wie bspw. Abmahnung.
Auf jedenfall seh ich nach wie vor nicht, warum sich amazon darauf eingelassen hat ^^