PC GAMES UNCUT ???

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kaozgurke
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PC GAMES UNCUT ???

Beitrag von kaozgurke »

hallo erstmal.
ich zocke noch nicht solange am pc,darum wollte ich wissen ob es reicht, sich die uncut version eines spiels zu kaufen oder muss man was einstellen?
oder ist es von spiel zu spiel anders?
danke im vorraus
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biscuit raider
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Beitrag von biscuit raider »

das ist von spiel zu spiel anders die uncut versionen sind dann meistens ab 18 oder DÜRFEN in deutschland gar net verkauft werden...
:Kratz:
USK sei dank -.-
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Risen
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Beitrag von Risen »

Tja diese Uncut Versionen darf man doch Importieren oder ?
Also ich würde sie aus Östereich importiren lassen denn diese Versionen sind dekne ich mal auser das diese Uncut sind nicht viel anders als die Deutsche.
Ich hoffe ich irre mich nicht^^
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cerberµs
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Beitrag von cerberµs »

also indieziert heisst glaub ich es ist in Deutschland verboten und ist gesetzeswiedrig (bin mir da allerdings nicht ganz sicher)
allerdings brauch einen das nicht kümmern wenn man es sich aus einem EU Land importiert da der Zoll das nicht kontrolliert
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DarthChefkoch
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Beitrag von DarthChefkoch »

Indiziert bedeutet das das Spiel nicht mehr beworben werden darf und nur unter der Ladentheke verkauft werden war.

Beschlagnahmt bedeutet das der Verkauf unter Strafe steht, aber der Besitz erlaubt ist.

Uncut Spiele sind höchstens indiziert und können von 18 Jährigen ohne Probleme erworben werden.
FreeFrankonia
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Beitrag von FreeFrankonia »

Schau auf österreichischen Online Portalen, da findest du i. d. R. alles was das Herz begehert, UNCUT!
roman2
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Beitrag von roman2 »

DarthChefkoch hat geschrieben:Uncut Spiele sind höchstens indiziert und können von 18 Jährigen ohne Probleme erworben werden.
Naja, Condemned zum Beispiel wurde beschlagnahmt, aber das bedeutet ja auch nur, dass der Verkauf, und nicht der Besitz unter Strafe steht. Also sollte der Import da afaik auch kein Problem darstellen.
Zachariel
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Beitrag von Zachariel »

Jugendschutzgesetz §15 Abs. 1 Satz 5:

Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
[...]
im Wege des Versandhandels eingeführt werden

Und genau da ist der Punkt, wo ich denke ich demnächst eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen den freien Warenverkehr einreiche. Das Importverbot stört relativ offensichtlich den freien Warenverkehr. Der darf zwar auch, nach EU Gründungsvertrag Artikel 30 "aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit" eingeschränkt werden, was aber nicht mehr gegeben ist, wenn die Ware innerhalb des Landes verkauft werden kann.

Bin mal auf die Antwort dazu gespannt.
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kaozgurke
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Beitrag von kaozgurke »

danke für die vielen antworten^^
jetzt interesiert mich nur noch ob die dann auch uncut sind.
mein freund hatte sich letztens left 4 dead oder ein anderes spiel in östereich gekauft und es dann instaliert,
das problemwar nur es war dann doch eine zensierte version.
liegt das am spiel oder an demcomputer?
roman2
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Beitrag von roman2 »

Also die UK-Version von L4D laeuft bei mir problemlos uncut. Hab allerdings auch schon gehoert das diverse Orange Box Importe auf einem deutschen Steam account dennoch cut sind. Und Saints Row 2 laesst sich zB gar nicht aktiviern (bzw nur wenn man sich ueber einen auslaendischen Proxi einloggt ;) ). Also da sollte man sich vorher irgendwo informieren.
Oberdepp
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Beitrag von Oberdepp »

Zachariel hat geschrieben:Jugendschutzgesetz §15 Abs. 1 Satz 5:

Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
[...]
im Wege des Versandhandels eingeführt werden

Und genau da ist der Punkt, wo ich denke ich demnächst eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen den freien Warenverkehr einreiche. Das Importverbot stört relativ offensichtlich den freien Warenverkehr. Der darf zwar auch, nach EU Gründungsvertrag Artikel 30 "aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit" eingeschränkt werden, was aber nicht mehr gegeben ist, wenn die Ware innerhalb des Landes verkauft werden kann.

Bin mal auf die Antwort dazu gespannt.
Grundsätzlich darf man nicht beschlagnahmte Spiele sich importieren lassen. Die Diskussion hatte ich schon mal. Die Sache ist nur, man muss dabei erwischt werden. Hat der Zoll zufällig dein Paket mit dem beschlagnahmten Spiel sich näher angesehen, so können sie das Spiel einstecken und können gegen den ausländischen Verkäufer über die Staatsanwaltschaft eine Klage einreichen. In der Regel gewinnen die sogar. Muss man nur googeln. Und selbst wenn der Verkäufer auf Unwissen plädiert, schützt es bekanntlich nicht vor Strafe. Die Gesetzlage sieht es diesbezüglich ziemlich einfach: du als Käufer bist in Deutschland und hast somit das Spiel im Inland erworben (auch, wenn über ausländische Kanäle). So wird argumentiert und kein Gericht wird sich da gegenstellen.

PS: Wenn das Spiel uncut ist, dann wird es durch eine Installation auf einem deutschen Betriebssystem nicht zur Cut-Version ;). Und je nachdem, wie das Spiel gecuttet ist, gibt es sogar Patches, die das aufheben, wenn man die geschnittene Version hat, zum Beispiel, wenn Blut fehlt oder einfach nur eine andere Farbe hat.
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kaozgurke
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Beitrag von kaozgurke »

danke das wollte ich hören^^
jringo
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Beitrag von jringo »

wenn du der englischen sprache einigermaßen mächtig bist, würde ich dir empfehlen, die spiele zur zeit aus uk importieren zu lassen.
erstens hast du die original syncro, die meistens deutlich besser ist als die deutsche.
zweitens ist durch den wertverfall des pfundes die anschaffungskosten für spiele saugünstig. du kriegst in manchen shops die spiele schon für umgerechnet 20-25€. zahlst eben dann noch porto, lohnt sich aber definitiv