man bekommt den sack auf den küchentisch genageltDarthChefkoch hat geschrieben:Was bekommt man denn als Strafe?-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:

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Rechtsfolgen in Deutschland [Bearbeiten]
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.
Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
also würde ich mich rein theoretisch strafbar machen wen ich es hier im forum anbieten würde?d3mon hat geschrieben:Not really.Odins son Thor hat geschrieben:und der besitz?-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:
Aber der Vertrieb.
Das ist aber für die Indizierung, bei Beschlagnahme kommt noch hinzu das Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw. strafbar ist. Ist aber alles sehr schwammig und gerüchteweise eh so gut wie alle Anzeigen vom Staatsanwalt eingestellt werden.Immaculate_Misconception hat geschrieben:Rechtsfolgen in Deutschland [Bearbeiten]
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.
Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
Das darfst du hier eh nicht.Odins son Thor hat geschrieben:also würde ich mich rein theoretisch strafbar machen wen ich es hier im forum anbieten würde?d3mon hat geschrieben:Not really.Odins son Thor hat geschrieben: und der besitz?
Aber der Vertrieb.