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Hier gehört alles rein, was nichts mit dem Thema Spiele zu tun hat.

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Odins son Thor
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Beitrag von Odins son Thor »

DarthChefkoch hat geschrieben:
-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:
Was bekommt man denn als Strafe?
man bekommt den sack auf den küchentisch genagelt :?
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DarthChefkoch
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Beitrag von DarthChefkoch »

Odins son Thor hat geschrieben:
DarthChefkoch hat geschrieben:
-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:
Was bekommt man denn als Strafe?
man bekommt den sack auf den küchentisch genagelt :?
8O
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Immaculate_Misconception
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Beitrag von Immaculate_Misconception »

Rechtsfolgen in Deutschland [Bearbeiten]

Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.

Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
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Flaschendeckel
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Beitrag von Flaschendeckel »

Ich wundere mich immer wieder was das Jugendschutz Gesetz alles beinhaltet. :?
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d3mon
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Beitrag von d3mon »

Odins son Thor hat geschrieben:
-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:
und der besitz?
Not really.
Aber der Vertrieb.
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Odins son Thor
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Beitrag von Odins son Thor »

d3mon hat geschrieben:
Odins son Thor hat geschrieben:
-Matt- hat geschrieben:Beide Condemned Teile sind übrigens Beschlagnahmt und der Erwerb in Deutschland ist somit strafbar. :wink:
und der besitz?
Not really.
Aber der Vertrieb.
also würde ich mich rein theoretisch strafbar machen wen ich es hier im forum anbieten würde?
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-Matt-
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Beitrag von -Matt- »

Immaculate_Misconception hat geschrieben:
Rechtsfolgen in Deutschland [Bearbeiten]

Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.

Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
Das ist aber für die Indizierung, bei Beschlagnahme kommt noch hinzu das Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw. strafbar ist. Ist aber alles sehr schwammig und gerüchteweise eh so gut wie alle Anzeigen vom Staatsanwalt eingestellt werden.
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-Matt-
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Beitrag von -Matt- »

Odins son Thor hat geschrieben:
d3mon hat geschrieben:
Odins son Thor hat geschrieben: und der besitz?
Not really.
Aber der Vertrieb.
also würde ich mich rein theoretisch strafbar machen wen ich es hier im forum anbieten würde?
Das darfst du hier eh nicht.

http://forum.4pforen.4players.de/viewtopic.php?t=63055
Zuletzt geändert von -Matt- am 05.01.2009 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
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DarthChefkoch
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Beitrag von DarthChefkoch »

Odins son Thor hat geschrieben:
d3mon hat geschrieben:
Odins son Thor hat geschrieben: und der besitz?
Not really.
Aber der Vertrieb.
also würde ich mich rein theoretisch strafbar machen wen ich es hier im forum anbieten würde?
Ja und 4P auch.
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Immaculate_Misconception
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Beitrag von Immaculate_Misconception »

Also kurzum: theoretisch ist es strafbar (wie so vieles). Praktisch aber nicht wirklich.
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Odins son Thor
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Beitrag von Odins son Thor »

Will einer mein Condemned Kaufen?

teil 2 für die PS3 , kein kratzer ^^

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Immaculate_Misconception
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Beitrag von Immaculate_Misconception »

Odins son Thor hat geschrieben:Will einer mein Condemned Kaufen?

teil 2 für die PS3 , kein kratzer ^^

Bild

D: Kannst du nicht machen!!!! :lol:
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-Matt-
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Beitrag von -Matt- »

Odins son Thor hat geschrieben:Will einer mein Condemned Kaufen?

teil 2 für die PS3 , kein kratzer ^^

Bild
*blauen Knopf drück*
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DarthChefkoch
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Beitrag von DarthChefkoch »

Hier stand nie was :D
Zuletzt geändert von DarthChefkoch am 05.01.2009 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
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johndoe869725
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Beitrag von johndoe869725 »

@ Odin

Du weißt, dass man für das Anbieten solcher Spiele Ärger kriegen kann, oder?