Spore: EA & der Gebrauchtspielmarkt

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4P|Sebastian
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Beitrag von 4P|Sebastian »

KleinerMrDerb hat geschrieben:Das man in diesem Fall aber sehr wohl einen Physischen GEGENSTAND in Form einer CD Verkauft wird natürlich unter den Tisch gekehrt.
CD =! Software .. das eine ist das physische Trägermedium, das andere ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Am ersteren kann man durch Kauf Eigentum erwerben, beim zweiten ist das nicht möglich - hier wird "nur" eine Nutzungslizenz erworben. Die Lizenzbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf die Software und nicht die CD. Daher ist der "Kauf" von Software im Laden auch ein mehrfaches Geschäft und kein einfacher Kauf.
KleinerMrDerb hat geschrieben:REINE Dateneinkäufe wie bei XBL oder WiiWare kann ich auch schlecht mit der Post verschicken und deswegen auch nicht verkaufen wie eine CD.
Der einzige Unterschied hier ist der Wegfall der Übereignung eines physischen Trägermediums. Ansonsten ist der Erwerb der Lizenz identisch.
KleinerMrDerb hat geschrieben:Und eine CD kann sehrwohl durch Kratzer und andere Beschädigungen an Wert verlieren.
Die CD ja, die Software verliert nicht an Wert, auch nicht wenn sie nicht mehr nutzbar ist, wenn das Kontrollmedium (die CD im Laufwerk) defekt ist. Für diese Fälle sieht das Lizenzrecht eine Pflicht des Lizenzgebers (EA) vor ein Austauschmedium bereit zu stellen (evt. gegen Versandkosten und vorherige Rücksendung des defekten Mediums).
OG_Shoot
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Beitrag von OG_Shoot »

4P|Sebastian hat geschrieben:Die CD ja, die Software verliert nicht an Wert, auch nicht wenn sie nicht mehr nutzbar ist, wenn das Kontrollmedium (die CD im Laufwerk) defekt ist. Für diese Fälle sieht das Lizenzrecht eine Pflicht des Lizenzgebers (EA) vor ein Austauschmedium bereit zu stellen (evt. gegen Versandkosten und vorherige Rücksendung des defekten Mediums).
nur mal so ne frage von mir aus auch an alle wenn ich meine cd beschädigt habe bekomme ich dann trozdem den zugang zur software ?

bei atari z.b. wurde mir gesagt das ich mir ne neue dvd kaufen sollte.
is das deren recht oder müssen die mir ne neue dvd oder sonstwas schicken?
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Kajetan
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Beitrag von Kajetan »

4P|Sebastian hat geschrieben:Die CD ja, die Software verliert nicht an Wert
Auch die Software verliert an Wert, wie man an zT. mit Rekordgeschwindigkeit in der Software-Pyramide landenen Spielen sehen kann. "Wert" ist der Wert, den ein potentieller Käufer einem Angebot zumisst und nicht die Wunschpreisvorstellung des Anbieters. Sehr schön zB. im Gebrauchthandel zu sehen, wenn aktuelle Spiele, die im Retail-Handel noch für über 40 gelistet werden, als Gebrauchtware nur mit Glück über 10 Euro erreichen.

Auch unter diesen Gesichtspunkten ist die Aussage dieser scheinbar inkompetenten EA-Konzerndrohne volkswirtschaftlicher Unsinn.
necrowizard
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Beitrag von necrowizard »

4P|Sebastian hat geschrieben: Die CD ja, die Software verliert nicht an Wert,...
der wert eines guts ist der preis, den andere dafür zu zahlen bereit sind.
und auch, oder gerade software, verliert sehr schnell wert in unserer "besser, schneller, toller" gesellschaft!

nur weil sich die daten nicht physikalisch abnutzen, bedeutet das noch lange nicht, dass kein wertverlust auftritt! es ist einfach alles sehr bald nur noch "alter scheiss".
Celbra
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Beitrag von Celbra »

Die ganzen "schweren Kopierschütze" behindern nur den der es wirklich kauft. DIe Raubkopierer haben das spiel in der Regel eh eine Woche früher als man es im Laden bekommt. Unsereins kauft sich das Spiel und es läuft nicht da der Kopierschutz das Original als Kopie wertet.

Das ein Kopierschutz vorhanden sein sollte, kann ich nachvollziehen, aber es kann nich sein das der Käufer dann in die Rohre schaut,

für mich sieht das so aus:

Hersteller: Schaumal unser neues Game und erst der Kopierschutz, versuch den mal zu knacken.
Raubkopierer: Dann lass man sehen .. hmm wirklich nicht einfach .. aber müsste gehen.
Käufer: Läuft dasn auch bei mir ohne Probleme?
Hersteller: Iss mir doch egal - hauptsache es wird nich Kopiert.
Raubkopierer: Genau, watt kaufst du Depp dir auch das Original.
Hersteller: Mach dIr mal nicht ins Hemd, in 2 Wochen machen wir nen Patch dann kannste vielleicht auch Spielen.
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KleinerMrDerb
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Beitrag von KleinerMrDerb »

4P|Sebastian hat geschrieben: Die CD ja, die Software verliert nicht an Wert, auch nicht wenn sie nicht mehr nutzbar ist, wenn das Kontrollmedium (die CD im Laufwerk) defekt ist. Für diese Fälle sieht das Lizenzrecht eine Pflicht des Lizenzgebers (EA) vor ein Austauschmedium bereit zu stellen (evt. gegen Versandkosten und vorherige Rücksendung des defekten Mediums).
Diese Eigentschafft trifft auf alle Waren zu, solange ein Umgang mit dieser sorgsam erfolgt.
Eine funktionsfähige Geforce 8800 ist hetue noch genauso schnell wie vor 2 Jahren aber nichtmal mehr 20% des damaligen Kaufpreises Wert.

der Wert einer Ware entsteht durch die Nachfrage der Käufer.
MS Dos ist heute auch nicht mehr den damaligen Verkaufspreis wert.

Dank mal drüber nach!
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Skindel
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Beitrag von Skindel »

Hersteller: Schaumal unser neues Game und erst der Kopierschutz, versuch den mal zu knacken.
Raubkopierer: Dann lass man sehen .. hmm wirklich nicht einfach .. aber müsste gehen.
Käufer: Läuft dasn auch bei mir ohne Probleme?
Hersteller: Iss mir doch egal - hauptsache es wird nich Kopiert.
Raubkopierer: Genau, watt kaufst du Depp dir auch das Original.
Hersteller: Mach dIr mal nicht ins Hemd, in 2 Wochen machen wir nen Patch dann kannste vielleicht auch Spielen.
sehr passent und treffend umschrieben wies läuft :)
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sahel35
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Jaja kaufen und so

Beitrag von sahel35 »

Nur nebenbei: Spore gibt es bereits als gecrackte und sauberfunktionierende Retail Version zum Laden. Und jetzt ratet mal: Für mehr als nur 3 oder 5 Installationen 8O

Aber ich Heini lauf jetzt erst mal in den Laden um Geld für ein Produkt auszugeben, dessen Hersteller alles dafür tun um mir den Spass zu verderben!

Ich bitte euch, bevor sie so Scheiß Beschränkungen auf gekaufte Versionen anwenden, sollen sie doch erst mal dafür sorgen das mans nicht craacken kann. Alles andere ist doch absolut sinnlos. Und die Probleme der ehrlichen Käufer, jucken die Raubkopierer nicht im Geringsten...

Aber was solls, viel spass beim Zocken!

EDIT: siehe celbra :P
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Ilove7
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Beitrag von Ilove7 »

Wie bei der alarmstufe rot 3 beta, nur macht sie da eben niemand die mühe das ganze zu umbehen, weil es nur eine beta ist.
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4P|Sebastian
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Beitrag von 4P|Sebastian »

OG_Shoot hat geschrieben:nur mal so ne frage von mir aus auch an alle wenn ich meine cd beschädigt habe bekomme ich dann trozdem den zugang zur software ?

bei atari z.b. wurde mir gesagt das ich mir ne neue dvd kaufen sollte.
is das deren recht oder müssen die mir ne neue dvd oder sonstwas schicken?
Kommt auf den Einzelfall an und wie das geregelt ist.

@Wertdiskussion: Natürlich verliert eine Software (in der Regel) an Marktwert im Laufe der Zeit, aber Marktwert ist nicht gleich subjektiver Wert. Eine CD mit einem Spiel von vor fünf Jahren mag auf dem Markt fast wertlos sein, kann aber subjektiv sehr wertvoll sein. Der Vergleich wurde ja zur defekten (zerkrazten) CD gezogen und nicht über Faktor Zeit und den Marktwert-Verfall.
Deracus
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Beitrag von Deracus »

4P|Sebastian hat geschrieben:
OG_Shoot hat geschrieben:nur mal so ne frage von mir aus auch an alle wenn ich meine cd beschädigt habe bekomme ich dann trozdem den zugang zur software ?

bei atari z.b. wurde mir gesagt das ich mir ne neue dvd kaufen sollte.
is das deren recht oder müssen die mir ne neue dvd oder sonstwas schicken?
Kommt auf den Einzelfall an und wie das geregelt ist.

@Wertdiskussion: Natürlich verliert eine Software (in der Regel) an Marktwert im Laufe der Zeit, aber Marktwert ist nicht gleich subjektiver Wert. Eine CD mit einem Spiel von vor fünf Jahren mag auf dem Markt fast wertlos sein, kann aber subjektiv sehr wertvoll sein. Der Vergleich wurde ja zur defekten (zerkrazten) CD gezogen und nicht über Faktor Zeit und den Marktwert-Verfall.
Aber können wir uns nicht trotzdem drauf einigen, dass diese argumentationsweise schwachsinnig ist und mal wieder nur dazu führt, dass der legale käufer benachteiligt wird, wärend für raubkopierer und die, die es noch nicht sind, wieder ein argument dazu kommt?
Talish
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Beitrag von Talish »

Hallo

Tut euch doch einen gefallen und glaubt doch bitte nicht alles, was in diesen Endbenutzterbestimmungen/Lizenzbestimmungen stehen. Seid doch mal kritisch. Nur weil da steht *stark übertreibt* 1+2=5 sein soll, bedeutet das nicht das es auch 5 ist in wirklichkeit.
Valve hatte beim Einführen von HL2 mit Steam auch versucht den Wiederverkauf zu unterbinden. Aber was war, es wurde festgestellt, das das gegen deutsches Recht ist und Valve musste es halt schlucken. Sofern ich mich nicht täusche war das ein Verbraucherschutzverein gewesen, der da eingeschritten ist.
Habt ihr zweifel ob das rechtens ist was EA macht, dann schreibt sie an und fragt nach oder beschwert euch.
Lasst euch halt nicht alles gefallen, nur weil da was in den Bestimmungen steht. Es gibt halt auch AGBs die Punkte drin stehen haben, die nicht mit dem Recht vereinbar sind. Und nur weil es in den AGBs drin steht, heisst es nicht das es Gesetz ist.
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Kajetan
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Beitrag von Kajetan »

4P|Sebastian hat geschrieben: @Wertdiskussion: Natürlich verliert eine Software (in der Regel) an Marktwert im Laufe der Zeit, aber Marktwert ist nicht gleich subjektiver Wert.
Doch, natürlich ist er das. Preisfindung aus dem Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage findet IMMER auf Basis des subjektiven Wertempfindens des Käufers statt. Finden sich genügend Käufer, die jeder subjektiv für sich, zu der Entscheidung gekommen sind, dass 40 Euro für ein Spiel in Ordnung sind, dann verkauft sich dieses Spiel gut zu diesem Preis. Finden sich nicht genügend Leute, mit ihrer jeweiligen subjektiven Wertvorstellung, bleibt das Spiel im Regal liegen und muss im Preis gesenkt werden.
Der Vergleich wurde ja zur defekten (zerkrazten) CD gezogen und nicht über Faktor Zeit und den Marktwert-Verfall.
Was im Sinne eines Marktwertes für ein Produkt überhaupt keine Rolle spielt. Es spielt keine Rolle, auf welcher Grundlage ein Produkt be"wertet" wird. Es spielt keine Rolle, ob ein Produkt sich materiell verschlechtert oder ob die Attraktivität einer Dienstleistung oder einer Lizenz im Laufe der Zeit steigt oder sinkt.

Entscheidend ist der Punkt, an dem sich der Preis des Angebotes und die Preisvorstellung des Kunden treffen. Gleichgültig, ob ich Brötchen verkaufe, Spiele "lizensiere" oder Nackt-Putz-Dienste anbiete. Es gibt (zurück zum Thema) also KEINEN Unterschied zwischen einem Verkauf eines Datenträgers oder dem Gewähren einer Lizenz. In beiden Fällen wird der Preis von Angebot und Nachfrage bestimmt und in BEIDEN Fällen gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Der Lizenzgeber kann gerne in die AGBs schreiben, dass ich als Lizenznehmer diese Lizenz nicht mehr weiter veräussern darf, aber eine AGB hat keinen Gesetzes-Charakter. Ich DARF diese Nutzungslizenz an jemand anders übertragen. Für umme oder 30 Mio. Euro oder reine Sachleistungen. Geht den Lizenzgeber einen feuchten Kehrricht an.

Allerdings darf er dem neuen Besitzer dieser Lizenz zB. Support verweigern. Er darf auch gern verhindern, dass der neue Inhaber dieser Lizenz das Produkt auch nutzen kann, wenn er in der Lage ist, alten und neuen Nutzer auseinanderzuhalten. Das darf er. Mehr aber auch nicht.
Der Keks Dieb
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Beitrag von Der Keks Dieb »

wo kann man eine raubkopie runterladen =0
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4P|Sebastian
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Beitrag von 4P|Sebastian »

Kajetan hat geschrieben:Es gibt (zurück zum Thema) also KEINEN Unterschied zwischen einem Verkauf eines Datenträgers oder dem Gewähren einer Lizenz.
Kann man so nicht stehen lassen, da es juristisch völlig andere Vorgänge sind und auch teilweise völlig andere Gesetze die Grundlage bilden. Die Abwicklung des Geschäfts im Laden wird analog dem Kauf abgewickelt, für die Lizenzgewährung aber gelten extra Vorschriften.
Kajetan hat geschrieben:... aber eine AGB hat keinen Gesetzes-Charakter.
Lizenzvereinbarungen sind keine AGB (und fallen nicht unter die für AGB geltenden Vorschriften) und sind so bindend wie ein Kaufvertrag - sofern sie den gesetzlichen Vorschriften genügen. Ähnlich wie bei AGB ist, dass es Einschränkungen bei der Reichweite und Gestaltungsmöglichkeit gibt und vor allem Grenzen bei der Limitierung des Lizenznehmers.
Kajetan hat geschrieben:Ich DARF diese Nutzungslizenz an jemand anders übertragen. Für umme oder 30 Mio. Euro oder reine Sachleistungen. Geht den Lizenzgeber einen feuchten Kehrricht an.
So leider nur fast korrekt. Nach deutschem Recht ist die Übertragung einer gewährten Lizenz erlaubt und darf durch den Urheber nicht "wider Treu und Glauben" (sprich: ohne sehr guten Grund) untersagt werden (§34 I 2 UrhG). Du kannst natürlich dennoch die Softwarelizenz weiterverkaufen, nur wäre dieses Geschäft (vorausgesetzt der Urheber hat ausreichende Gründe und bringt diese auch vor) dann schon von Beginn an fehlerhaft und der Käufer könnte z.B. die Rückabwicklung verlangen.


Talish hat völlig recht mit seinem Einwand, dass viele Dinge in den EULAs stehen die realitätsfern sind und eigentlich nie zur Anwendung kommen. Sei es weil nationales Recht dagegen steht oder es einfach keinen Sinn macht entsprechend zu reagieren bei einem Massenprodukt, was für den Publisher 3 bis 9 Monate wirtschaftliche Relevanz hat. 95% der Dinge in einer EULA stehen rein zur Absicherung von Eventualitäten drin.


Was ich weit aus interessanter als diese Passagen finde ist die Tatsache, dass derzeit offensichtlich zentausende Kopien von Spore bereits einen Tag vor dem offiziellen Verkaufsstart im Umlauf sind.