Und woher sollen wir wissen, dass sie das Spiel im Laden gekauft haben?Kajetan hat geschrieben:Was für ein Vergehen? Welches Vergehen soll die 4Players-Redaktion begangen haben? Ein Spiel von einem Händler kurz vor dem offiziellen Verkaufsstart kaufen ist kein Vergehen. Das ist maximal ein Bruch eines Abkommens zwischen Händler und Publisher, falls der Händler so ein Abkommen mit dem Publisher vereinbart hat, ein Spiel erst ab einem bestimmten Tag zu verkaufen. Der Käufer (hier 4Players) macht sich weder "Strafbar", noch ist er Teil einer eventuellen Vertragsverletzung zwischen Händler und Publisher.Alpha eXcalibur hat geschrieben: Da sich 4P das Spiel wohl über einen Händler vor Release besorgt hat besteht juristisch kein vergehen. Ändert allerdings wenig daran das es technisch gesehen das gleiche "Vergehen" ist.
Vielleicht haben sie sich auch schon letzte Woche die illegale Version gesaugt und dann nur noch zur reinen Absicherung Anfang der Woche das Teil im Laden gekauft.
Für mich hat die ganze Geschichte hier BILD Niveau.
Wird Zeit, dass der Selbstdarsteller Luibl endlich abtritt, irgendwann ist nämlich mal eine Grenze überschritten...
