hehe... wir schweifen ab.Dragoneyes hat geschrieben:Naja das mit der Adoption usw, war ja auch rechtlich sehr fraglich...louplex hat geschrieben:die verhandlung wurde damals am landgericht hamburg geführt und entschieden. die ddp ist zwar auch vors bvg gezogen, aber dort ebenso gescheitert.Sakuraba hat geschrieben:Ja klar, können die aber rein rechtlich auch nicht, das meinte ich.
In Fragen bzgl. des Grundgesetztes kann allein das BVerfG entscheiden, von daher stoßen sie beim Schröder-Fall auch an ihre Grenzen, da sie schlichtweg gar nicht befugt sind, ein urteil zu fällen. Das ist dem BVerfG vorbehalten.
Und dann streiten die sich wegen Haaren...
Ach Gott, das ist ein Thema, dass nie ein Ende findet...
Das Kaiserreich sollte wieder kommen![]()
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ich wollte damit nur zeigen, dass natürlich jeder das recht hat, sich zur wehr zu setzen, wenn er das gefühl hat, die presse wäre ihm auf den schlips getreten.
auch atari hat dieses recht.
wie gesagt, völlig egal ob es sinnvoll oder wirksam ist, aber dass grundsätzlich die möglichkeit besteht ist in einem demokratisch geführten rechtsstaat elementar.
