shaggy27 hat geschrieben:ich als Anwaltsstudent kurz vor dem Examen
Frag doch lieber noch mal deinen Kumpel, den Richterstudent.
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
solche embargos werden generell kritisiert (embargo für meinungen?? gehts noch??) und zudem gab es schon längst andere tests die nicht angegriffen wurden.shaggy27 hat geschrieben:Wenn ich das hier alles lese, kommt mir echt die Galle hoch!
Ihr armen Herren von 4Players seid ja solche Opfer..
Komisch nur, dass Gameswelt.com, die sich an das Embargo gehalten haben, keinen Ärger von Atari bekommen haben, obwohl ihr Test NOCH SCHLECHTER ausgefallen ist, als euer Test!
Wird wohl daran liegen, dass die sich an Abmachungen halten.
Aber das versteht ihr natürlich nicht.
Juristisch gesehen ist Atari voll und ganz im Recht kann ich als Anwaltsstudent kurz vor dem Examen euch nur sagen.
Naja ich werde gleich sowieso von den zahlreichen 4P-Fanboys hier zerrissen. Macht nichts. Brecht ruhig weiter die Regeln. Scheint ja in der Gesellschaft was Schönes zu sein, sich auf die Seite derer zu schlagen, die sich nicht an Abmachungen halten können. Denn selbst eine vorab gekaufte Version berechtigt 4P noch lange nicht, Embargos zu brechen, die es im Übrigen nicht nur für Spiele, sondern auch für zahlreiche andere Dinge gibt (Filme, Theater etc).
Man kann halt weder "Anwalt" noch Richter studieren. Der Studiengang heißt Jura und das wüsste Mr Anwaltsstudent auch wenn er schon mind. 8 Semester in dem Studiengang verbracht hätte.Fliegender_Frosch hat geschrieben:Frag doch lieber noch mal deinen Kumpel, den Richterstudent.shaggy27 hat geschrieben:ich als Anwaltsstudent kurz vor dem Examen
vielleicht meinte er ja auch, dass er anwälte studiert?InstinctiVe hat geschrieben:Man kann halt weder "Anwalt" noch Richter studieren. Der Studiengang heißt Jura und das wüsste Mr Anwaltsstudent auch wenn er schon mind. 8 Semester in dem Studiengang verbracht hätte.Fliegender_Frosch hat geschrieben:Frag doch lieber noch mal deinen Kumpel, den Richterstudent.shaggy27 hat geschrieben:ich als Anwaltsstudent kurz vor dem Examen
Da sich 4P das Spiel wohl über einen Händler vor Release besorgt hat besteht juristisch kein vergehen. Ändert allerdings wenig daran das es technisch gesehen das gleiche "Vergehen" ist.Kajetan hat geschrieben:
Zudem, würdest Du bitte en Detail erläutern (so mit Auszug aus dem BGB und so) wo denn hier die Verfehlung von 4Players bestehen soll? Hmm?
Die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem auf 50.000 € festgesetzten Streitwert halte ich persönlich für einen verdammt guten Grund dafür, sich aufzuregen.Kareeem hat geschrieben:
Ich finds einfach nur peinlich wie hier das 4P Team am weinen ist, das der böse Publisher Atari sich schlecht behandelt fühlt und das sie dies so überaus ungekonnt nach außen tragen und somit eine meute willenloser 4P Leser aufhetzt. ( gibt natürlich auch Leute, die sich ein eigenes Bild machen können.)
Das ist keine Berichterstattung ... sondern peinlich wie die sich aufregen.
Hotohori hat geschrieben:@Kareeem: selten so gelacht, besonders das mit dem Respekt war echt ein Brüller.
xirot hat geschrieben: Ähm, heul doch!
Das hier ist der einzig richtige Weg.
PS: Wenigstens hast du jetzt deinen ersten Beitrag geschaft
Dragoneyes hat geschrieben:@ Kareeem
Du klingst wie ein frustrierter Kroatier... Oder nächsten MI, dann nach einen frustrierten Türken...
Mach mal halblang... 4players.de ist eines der, bzw die beliebteste(n) Internseiten was diese Branche abdeckt...
Und mangelnde Kommunikation ist eben eine Frechheit...
Wenn du wegen einer Sache hinterrücks angeklagt werden würdest, würdest auch Protestieren...
Du klingst echt nachn schlechten Witz
intily hat geschrieben:zu wenig oder gar keinen sex?
Gut da gebe ich dir recht..das hatte ich mitlerweile wieder außer Acht gelassen. Trotzdem tut es nicht not sich hier so aufzuspielen und zum Babybaden aufzurufen indem man auf diesem Nivieau agiert. Das macht es mit sicherheit nicht besser!Fliegender_Frosch hat geschrieben:[
Die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem auf 50.000 € festgesetzten Streitwert halte ich persönlich für einen verdammt guten Grund dafür, sich aufzuregen.
Gell, wir wollen doch nicht vergessen, worum es hier eigentlich geht?