Demo funktioniert nicht

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N Kay
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Demo funktioniert nicht

Beitrag von N Kay »

hi, ich hab mir heute die battlefield 2 demo hier runtergeladen.
ich will mal ego shooter zocken, kann mir aber keinen kaufen weil ich noch nicht 16 bin und meine eltern das leider nicht erlauben. wenn ich mir einen kaufe und die mich erwischen ist der pc weg :(
deshalb wollte ich mir die demo von bf2 runterladen aber die funktioniert i-wie nich keine ahnung warum.. der dateityp ist "datei" und ich hab keine ahnung wie man das öffnen soll.
kann mir da einer helfen :?:

THX im foraus
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Reslist
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Beitrag von Reslist »

Eine Datei Namens ".Datei" ? :lol:

Sollte entweder ein Archiv ".rar" oder eine Setup.exe sein.
N Kay
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Beitrag von N Kay »

*.rar hab ich schon probiet, geht nicht weil es ein unbekanntes format ist..

und setup.exe öffnet sich doch von selber wenn ich darauf klicke, oder??
ich muss wenn ich das öffnen will ein programm asuwählen aber ich
hab keinen ahnung welches weil bei den eigenschafte bei dateityp
"datei" steht..
Zuletzt geändert von N Kay am 18.07.2008 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Schnurx
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Beitrag von Schnurx »

Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
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sinsur
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Beitrag von sinsur »

Das Menschliche Gehirn ist in jugendlichen Tagen ein absolutes wunderwerk. Man kann Blitzschnell neue Fähigkeiten erlangen. Ich bin manchmal etwas neidisch und wünschte mir hätte jemand das ein oder andere gesagt: Eine Sprache lernen oder ein Instrument geht Jetzt extrem leicht für dich. Spiele lieber Spiele die deinen Kopf fordern nicht nur deine Handaugenkoordination.
Übrigens ist das wohl einer der Gründe warum deine Eltern wollen das du dich mit anderem beschäftigst.
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Reslist
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Beitrag von Reslist »

Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
Mit was macht man sich in diesem verdammten Land eigentlich nicht Strafbar ?

@Nkay schalte die Anzeige des Dateityps ein,oder falls es das schon ist poste mal den Dateityp.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.

is die demo vieleicht ne imge datei :wink: :?
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Reslist
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Beitrag von Reslist »

Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.

is die demo vieleicht ne imge datei :wink: :?
Demo als Image,alles klar Puni, vielleicht bei euch Filesharern
:mrgreen:
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Reslist hat geschrieben:
Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.

is die demo vieleicht ne imge datei :wink: :?
Demo als Image,alles klar Puni, vielleicht bei euch Filesharern
:mrgreen:
psssst :oops: :oops: :oops: :oops:
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Schnurx
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Beitrag von Schnurx »

Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.
Quark. Er ist unter 16. Das Game hat ein 16+ Rating. Damit machen wir uns strafbar, wenn wir ihm das Game zugänglich machen. Du machst Dich sogar strafbar, wenn Du an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich sein KÖNNTE, wie z.B. ein Zugabteil, entsprechende Spiele spielst.

Ich zitier hier einfach mal:

"Wer sich während der Reise mit einem PC-Spiel vergnügt, muss darauf achten, dass das Spiel nicht in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgeführt wird. Ein grober Richtwert ist auch die Einstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Zocken kann vor allem dann gefährlich werden, wenn Kinder oder Jugendliche in der Nähe sitzen. Denn "nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Computerspiele einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle für ihre Altersstufe freigegeben sind", sagt Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner Rechtsanwälte. "

Und immerhin machen wir ihm durch unsere Hilfe das Spiel zugänglich, zudem eindeutig gegen den Willen seiner Eltern. Das könnte problematisch werden.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Schnurx hat geschrieben:
Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben:Würde vermuten, die Anzeige der Dateierweiterungen ist ausgeschaltet ?
Bzw. der Dateityp mit irgendwas komischem assoziiert.

Hmmm... wenn Du noch nicht 16 bist und wir Dir durch technische Hilfestellung ein ab 16 Spiel zugänglich machen, machen wir uns m.E. sogar strafbar.
wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.
Quark. Er ist unter 16. Das Game hat ein 16+ Rating. Damit machen wir uns strafbar, wenn wir ihm das Game zugänglich machen. Du machst Dich sogar strafbar, wenn Du an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich sein KÖNNTE, wie z.B. ein Zugabteil, entsprechende Spiele spielst.

Ich zitier hier einfach mal:

"Wer sich während der Reise mit einem PC-Spiel vergnügt, muss darauf achten, dass das Spiel nicht in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgeführt wird. Ein grober Richtwert ist auch die Einstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Zocken kann vor allem dann gefährlich werden, wenn Kinder oder Jugendliche in der Nähe sitzen. Denn "nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Computerspiele einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle für ihre Altersstufe freigegeben sind", sagt Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner Rechtsanwälte. "

Und immerhin machen wir ihm durch unsere Hilfe das Spiel zugänglich, zudem eindeutig gegen den Willen seiner Eltern. Das könnte problematisch werden.
quark das gilt für verkäufer verkaufen wir ihm das game nein also keine strafbarkeit :wink:

sitzen wir im zugabteil zeig ich ihm wie das geht no^^und woher wollen wir wissen das die eltern was dagegen haben :wink:
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Schnurx
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Beitrag von Schnurx »

Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben:
Punisher256 hat geschrieben: wir machen uns in keinster weise strafbar wir würden uns starfbar machen wenn wir ihm hilfe leiste würden den kopierschutz zu umgehen oder ein beschlagnamtes spiel zu spielen.
Quark. Er ist unter 16. Das Game hat ein 16+ Rating. Damit machen wir uns strafbar, wenn wir ihm das Game zugänglich machen. Du machst Dich sogar strafbar, wenn Du an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich sein KÖNNTE, wie z.B. ein Zugabteil, entsprechende Spiele spielst.

Ich zitier hier einfach mal:

"Wer sich während der Reise mit einem PC-Spiel vergnügt, muss darauf achten, dass das Spiel nicht in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgeführt wird. Ein grober Richtwert ist auch die Einstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Zocken kann vor allem dann gefährlich werden, wenn Kinder oder Jugendliche in der Nähe sitzen. Denn "nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Computerspiele einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle für ihre Altersstufe freigegeben sind", sagt Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner Rechtsanwälte. "

Und immerhin machen wir ihm durch unsere Hilfe das Spiel zugänglich, zudem eindeutig gegen den Willen seiner Eltern. Das könnte problematisch werden.
quark das gilt für verkäufer verkaufen wir ihm das game nein also keine strafbarkeit :wink:
WEIL es nicht nur um den VERKAUF geht, heißt es ZUGÄNGLICH machen. Sonst würde es ja einfach VERKAUF heißen. Duh.
Und wir wissen, das seine Eltern was dagegen haben, weil er das clevererweise direkt in seiner Frage geschrieben hat.

"Onkel, mama will nicht, das ich von ihrem Wodka trinke, weil ich noch zu klein bin. Schraubst Du mir die Flasche auf ?"
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Schnurx hat geschrieben:
Punisher256 hat geschrieben:
Schnurx hat geschrieben: Quark. Er ist unter 16. Das Game hat ein 16+ Rating. Damit machen wir uns strafbar, wenn wir ihm das Game zugänglich machen. Du machst Dich sogar strafbar, wenn Du an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich sein KÖNNTE, wie z.B. ein Zugabteil, entsprechende Spiele spielst.

Ich zitier hier einfach mal:

"Wer sich während der Reise mit einem PC-Spiel vergnügt, muss darauf achten, dass das Spiel nicht in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgeführt wird. Ein grober Richtwert ist auch die Einstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Zocken kann vor allem dann gefährlich werden, wenn Kinder oder Jugendliche in der Nähe sitzen. Denn "nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Computerspiele einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle für ihre Altersstufe freigegeben sind", sagt Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner Rechtsanwälte. "

Und immerhin machen wir ihm durch unsere Hilfe das Spiel zugänglich, zudem eindeutig gegen den Willen seiner Eltern. Das könnte problematisch werden.
quark das gilt für verkäufer verkaufen wir ihm das game nein also keine strafbarkeit :wink:
WEIL es nicht nur um den VERKAUF geht, heißt es ZUGÄNGLICH machen. Sonst würde es ja einfach VERKAUF heißen. Duh.
Und wir wissen, das seine Eltern was dagegen haben, weil er das clevererweise direkt in seiner Frage geschrieben hat.

"Onkel, mama will nicht, das ich von ihrem Wodka trinke, weil ich noch zu klein bin. Schraubst Du mir die Flasche auf ?"
wir brauchen uns nicht daran halten weil er sich die demo selbst beschaft hatt auserdem haben die eltern aufsichtspflicht nicht mir also überleg erstmal.das problem bestünde nur wenn das spiel auf dem index wäre und das is es nicht genau so wäre es wenn wir ihn zugang zu pornografischen matrial geben würden :wink:
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Reslist
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Beitrag von Reslist »

Bin ebenfalls Punis Meinung,das tuhen wir nicht denn wir haben ihm die Demo weder gezogen,noch dazu verlinkt oder verleitet und wir machen sie ihm auch nicht zugänglich,wir helfen grade nur bei einem Problem.
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Schnurx
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Beitrag von Schnurx »

Punisher256 hat geschrieben: wir brauchen uns nicht daran halten weil er sich die demo selbst beschaft hatt auserdem haben die eltern aufsichtspflicht nicht mir also überleg erstmal.das problem bestünde nur wenn das spiel auf dem index wäre und das is es nicht genau so wäre es wenn wir ihn zugang zu pornografischen matrial geben würden :wink:
Aber sie läuft nicht und wir MACHEN SIE IHM ZUGÄNGLICH. Das Schlüsselwort ist nicht BESORGEN oder GEBEN oder VERKAUFEN, sondern ZUGÄNGLICH machen. Das ist bewußt so schwammig formuliert. Damit ist es egal, in welcher Form ich das tue oder auf welche Weise.
Wenn die Datei z.B. durch ein Paßwortsyste altersgeschützt wäre und ich ihm mein PW verraten würde, dann würde ich mich auch strafbar machen, auch wenn er die tausendmal selber runtergeladen hat.

Das Problem ist auch nicht, ob es indiziert ist oder nicht.Der Unterschied ist nur, das ich indiziertes Material NIEMAND nicht-volljährigem zugänglich machen darf, 16 jährigen aber ab 16 freigegebenes Material schon.

Und der Punkt ist, das es Material ist, das nicht für seine Altersstufe freigegeben ist. Ob ich ihm das zugänglich mache, indem ich es ihm vorführe, gewollt oder ungewollt, z.B. wenn der unbemerkt zuschaut, während ich in einem öffentlichen Raum zocke, oder auf andere Weise ist Wurscht. Mit Indizierung hat das nix zu tun. Relevant ist, das die Altersstufe höher ist, als sein Alter.