Punisher256 hat geschrieben:
wir brauchen uns nicht daran halten weil er sich die demo selbst beschaft hatt auserdem haben die eltern aufsichtspflicht nicht mir also überleg erstmal.das problem bestünde nur wenn das spiel auf dem index wäre und das is es nicht genau so wäre es wenn wir ihn zugang zu pornografischen matrial geben würden :wink:
Aber sie läuft nicht und wir MACHEN SIE IHM ZUGÄNGLICH. Das Schlüsselwort ist nicht BESORGEN oder GEBEN oder VERKAUFEN, sondern ZUGÄNGLICH machen. Das ist bewußt so schwammig formuliert. Damit ist es egal, in welcher Form ich das tue oder auf welche Weise.
Wenn die Datei z.B. durch ein Paßwortsyste altersgeschützt wäre und ich ihm mein PW verraten würde, dann würde ich mich auch strafbar machen, auch wenn er die tausendmal selber runtergeladen hat.
Das Problem ist auch nicht, ob es indiziert ist oder nicht.Der Unterschied ist nur, das ich indiziertes Material NIEMAND nicht-volljährigem zugänglich machen darf, 16 jährigen aber ab 16 freigegebenes Material schon.
Und der Punkt ist, das es Material ist, das nicht für seine Altersstufe freigegeben ist. Ob ich ihm das zugänglich mache, indem ich es ihm vorführe, gewollt oder ungewollt, z.B. wenn der unbemerkt zuschaut, während ich in einem öffentlichen Raum zocke, oder auf andere Weise ist Wurscht. Mit Indizierung hat das nix zu tun. Relevant ist, das die Altersstufe höher ist, als sein Alter.