Mich würde es auch mehr aufregen, weil ich so ein Kuttenvermummungsoutfit schlicht cooler finde als Bikinigirl734, aber ob das ein objektiv haltbarer Maßstab ist weiß ich nicht.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Es wäre wenigstens ehrlich ;PWulgaru hat geschrieben:Mich würde es auch mehr aufregen, weil ich so ein Kuttenvermummungsoutfit schlicht cooler finde als Bikinigirl734, aber ob das ein objektiv haltbarer Maßstab ist weiß ich nicht.
Na dann, da uns die Definition des Begriffes den du tunlichst versucht nicht zu nennen, erstmal nicht interessiert da er dein "Argument" sofort in sich zusammen brechen lassen würde, schauen wir uns doch mal an wie der Sachverhalt bei Darstellung fiktivem Inhaltes aussieht.Levi hat geschrieben:Ich frage dich noch einmal:
Du hast ein Problem damit, wenn es dir nicht ermöglicht wird, einen 13 Jährigen Charakter in einen deutlich aufreizenden Bikini zu stecken? (Kleiner Tipp: nach deutschen Recht ist es inzwischen dabei auch völlig egal, ob Fiktiv oder nicht.)
Nichts anderes war meine Frage.
Hier gehts auch nicht um "Intention des Künstlers". Das ist ein Generisches Kostüm, welches alle Weiblichen Charaktäre tragen können. Der "Künstler" hat sich abgesehen von etwas Fanservice nichts dabei gedacht und es ist definitiv auch nicht Storyrelevant. In Japan gabs dabei eben keine Probleme mit dem Alter. (oder es wurde schlicht und ergreifend übersehen) ... Bei uns gibts halt definitiv Probleme damit. Fertig.
und ein weiterer Tipp: mir könnte es hier nicht egaler sein, ob das jetzt zensiert wird oder nicht. Mich regen nur Leute auf, die sich eben genau darüber beschwerern, dass sie Lin nicht in diesen Bikini stecken können.
Hammer, genau die gleiche Argumentation die man sonst bei den Killerspiel-Diskussionen hat. Aber weil es einem nicht gefällt, gilt's wohl nicht mehr. Und das auch nur vorrausgesetzt es handelt sich hierbei um das implizierte (was es laut Definition nicht tut).Während manche Menschen „virtuelle Kinderpornografie“ als opferlose Straftat und deren Verbot als Angriff auf die Kunstfreiheit ansehen, wird deren gesetzliche Gleichstellung zu kinderpornografischem Foto- und Filmmaterial damit begründet, dass solches Material zu realem Kindesmissbrauch anstiften oder diesen verharmlosen könne. Die Medienwirkungsforschung gelangt dabei zu keinem eindeutigen Ergebnis, auch wenn der Zugang zu regulärer Pornografie als verhindernder Faktor von Kindesmissbrauch gesehen wird.[71]
Eine Schweizer Studie zur Delinquenz von Konsumenten von Kinderpornografie nach sechs Jahren hat ergeben, dass der Konsum von Kinderpornografie alleine keinen Risikofaktor für spätere physische Sexualdelikte darstellt. Die Mehrheit der untersuchten Konsumenten hatte keine vorherigen Verurteilungen wegen physischer Sexualdelikte, und für diese sei die Prognose für spätere physische Sexualdelikte sowie für eine Rückfälligkeit in Bezug auf Kinderpornografie vorteilhaft.
Ja oder nein.Du hast ein Problem damit, wenn es dir nicht ermöglicht wird, einen 13 Jährigen Charakter in einen deutlich aufreizenden Bikini zu stecken?