Wigggenz hat geschrieben:greenelve hat geschrieben:Mir ist bei dir ein Paradoxon aufgefallen. Einerseits sagst du die Alterseinstufung sind für dich ok und "richtig", andererseits bist du dagegen das ein ab 18 Spiel für 15jährige nicht erlaubt ist. Wie funktioniert dieser Widerspruch? :/
Bitte zitieren. Ich habe nie gesagt, dass ich dagegen bin, dass ein ab 18 Spiel für 15jährigen nicht erlaubt ist. Zitat oder diese Unterstellung zurücknehmen.
Ansonsten:
Du definierst Kunst nicht nach den verfassungsrechtlichen Begriffen, sondern nach eigenen Kriterien, indem du z.B. "wertvoll" einfach als Kunsterfordernis postulierst, was aber verfassungsrechtlich nicht gefordert ist, wobei "wertvoll" selbst noch ein sehr ausfüllungsbedürftiger Begriff ist. Zur weiteren Info: primitivste Pornos fallen auch bei mir nicht unter Kunst, da ich da keinen der drei Kunstbegriffe erfüllt sehe.
Aus deinem vorherigen Post:
Wigggenz hat geschrieben:
Während es noch durchaus sinnvoll ist, Spiele generell mit Altersgrenzen zu belegen, sodass sich nicht jedes Kind GTA im Laden kaufen kann, überschreitet es die Grenze der Verhältnismäßigkeit, Spiele, die legalerweise eh nur in den Besitz von Leuten über 18 gelangen dürfen, darüber hinaus noch zu schneiden.
Das ist meine Behauptung.
Ja, staatlich bedingt gibt es Kulturfreiheit, im Gegensatz zu Kunst als kulturelles Gut. Unter Kunstfreiheit fallen sämtliche Kunstwerke.
Laut Gesetz gibt es über Kunstfreiheit, die Kunstwerke umfasst, folgende Stelle:
Ein Kennzeichen der Kunstfreiheit ist, dass sie verfassungsrechtlich vorbehaltlos gewährleistet ist. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten sieht das Grundgesetz für sie keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vor. Der Gesetzgeber ist aber gehalten, durch Gesetze einen Ausgleich mit anderen Grundrechten und Verfassungswerten herzustellen. Damit ist die Kunstfreiheit zwar nicht schrankenlos, es muss aber letztlich in jedem Einzelfall bestimmt werden, ob sie durch eine staatliche Maßnahme verletzt wird. Besondere Probleme ergeben sich hierbei bei Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre (s.o.) und im Rahmen der politischen Straftaten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vertritt hierbei die Theorie von der Wechselwirkung, d. h. Gesetze, die die Kunstfreiheit beschränken, sind wiederum ihrerseits im Lichte der Kunstfreiheit (kunstfreundlich) auszulegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit
Demnach ist Kunstfreiheit kein Freihfahrtsschein alles zu dürfen.
Verfassungsfeindlich wird nicht geschützt, ist ein Ausgleich mit Verfassungswerten herzustellen. Die genannte Persönliche Ehre bezeichnet Beleidigungen, bspw. Du Idiot, ist ein weiterer Punkt, mit dem ein Kunstwerk nicht mehr (vollständig?) durch Kunstfreiheit geschützt wird.
Es ist auch nicht alles geschaffene Kunst. Ein Auschnitt aus dem JuraWiki:
offener Kunstbegriff:
Das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung liegt darin, dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutung zu entnehmen. Kunst liegt daher vor, wenn das Werk interpretationsfähig und -bedürftig sowie vielfältigen Interpretationen zugänglich ist. Demgegenüber hebt sich das nichtkünstlerische Werk durch eindeutige Begrenztheit, rasche Durchschaubarkeit und "fraglose" Aussagen und Formen ab, so dass jedes weitere Nachsinnen oder Forschen überflüssig erscheint.
http://www.jurawiki.de/DefinitionKunst
Und wenn es kein Kunstwerkt ist, fällt es nicht unter Kunstfreiheit und muss sich an Gesetzen wie dem Strafrecht messen.
@ Bambi0815:
Der Staat stuft ein und gibt Regeln vor, für die jeweiligen Einstufungen. Wenn ein Publisher diese Regeln nicht gefallen, oder er eine bestimmte Regeln erreichen möchte, bspw. ab 16, verändert er sein Spiel. Es ist seine Entscheidung, zu welchen Kondititionen er es verkaufen und bewerben möchte. Das sind gesetzliche Regeln.
Ob ich privat auf Ebay für 100 Euro im Monat verkaufe, oder 102 Euro, ist für mich kein großer Unterschied. Für den Staat bedeutet es eine Regel wonach ich eine Genehmigung benötige. Ich werd also "gezwungen" 100 Euro nicht zu überschreiten? (Zahlen sind erfunden und dienen nur als Beispiel, keine Ahnung wo tatsächlich die Grenze liegt).
Wenn Steam keinen separaten Shop anbietet, zu dem ausschließlich Volljährige Zugang haben, dürfen sie bestimmte Artikel nicht verkaufen. Es gibt andere Internetshops bei denen man sich über Nachweis wie Personalsausweis als Volljährig ausweisen muss, und dann ist es auch möglich als Kunde indizierte Artikel zu erwerben.
edit: Hab ich die dreifache Verneinung falsch gelesen? Und ziemlich viel Unsinn geschrieben?
Überaus peinlich.
Dann möchte ich meine Frage umformulieren, bezugnehmend auf einen älteren Beitrag:
Wigggenz hat geschrieben:Es ist nunmal Fakt, dass der Staat mit der Indizierungspraxis in die Kunstfreiheit eingreift, und damit das legitim ist muss ein anderes Verfassungsrechtsgut in verhältnismäßiger Art und Weise geschützt werden. Jugendschutz ist ein solches, aber um verhältnismäßig geschützt zu werden, müssen Jugendliche in ihrer Entwicklung durch die bestehende Möglichkeit, dass Spiele ab 18 unbefugt weitergegeben werden, (angesichts der Intensität des Eingriffs in die Kunstfreiheit) auch erheblich gefährdet werden.
Und es reicht nicht aus, dass das vermutet wird. Das reicht nicht, um staatliches repressives Handeln zu legitimieren. Da müssen Studien her, die das beweisen. Keine Allgemeinplätze.
Daraus ergibt sich deine Einstellung, Einstufung ab 18 ist nicht legitim, der Staat hat demnach kein Recht "ab 18 Spiele" einem 15jährigen vorzuenthalten. Deine Begründung dazu, es fehlen die Beweise das sich der Konsum schädlich auswirkt.
Meine Frage: Warum hälst du den Jugendschutz mit seinen Alterseinstufungen für ok, wenn du gleichzeitig Beweise über seine Rechtmäßigkeit forderst und es bis dahin als nicht legitim -sprich illegal- ansiehst?
edit2:
Um es allgemein hervorzuheben: ab 18 / keine Jugendfreigabe ist nicht indiziert! Es handelt sich um zwei verschiedene Einstufungen!