Mein Reden. Das Urteil hat mit Steam und Online-Pass rein gar nichts zu tun, deshalb ist da kein Freudenfeuerwerk abzufackeln. Erst muss Eigentum und Besitz geregelt werden, dann das Urteil, das Valve & Co dazu zwingt, technisch die Möglichkeit herzustellen, seine Spiele verkaufen zu können.Pyoro-2 hat geschrieben:und man es würde es mit Steam genauso tun, wenn's relevant wäre. Isses nur deswegen nicht, weil der DRM einen ja faktisch am Weiterverkauf hindert, und das derzeit noch legal und iO so ist. Und würd Oracle zukünftig seine Lizenzschlüssel unübertragbar online mit Accountbindung anbieten, dann hätte sich das Urteil auch für die erledigt - aber mit business Kunden macht man das natürlich nid ganz so leicht und gerne wie mit gamernThe Incredible Hojo hat geschrieben:Von Eigentumsverhältnissen, Online-Diensten wie steam o.ä. war da nie die Rede und das Verfahren hat sich damit auch nicht auseinander gesetzt.
Lizenzsierung heisst bei Steam nicht Lizenzeigentum.
Wir sprechen hier zwar vom gleichen Sport, aber andere Ligen....
