Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt

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The Incredible Hojo
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Re: Kommentar

Beitrag von The Incredible Hojo »

Pyoro-2 hat geschrieben:
The Incredible Hojo hat geschrieben:Von Eigentumsverhältnissen, Online-Diensten wie steam o.ä. war da nie die Rede und das Verfahren hat sich damit auch nicht auseinander gesetzt.
Lizenzsierung heisst bei Steam nicht Lizenzeigentum.
und man es würde es mit Steam genauso tun, wenn's relevant wäre. Isses nur deswegen nicht, weil der DRM einen ja faktisch am Weiterverkauf hindert, und das derzeit noch legal und iO so ist. Und würd Oracle zukünftig seine Lizenzschlüssel unübertragbar online mit Accountbindung anbieten, dann hätte sich das Urteil auch für die erledigt - aber mit business Kunden macht man das natürlich nid ganz so leicht und gerne wie mit gamern ;)
Mein Reden. Das Urteil hat mit Steam und Online-Pass rein gar nichts zu tun, deshalb ist da kein Freudenfeuerwerk abzufackeln. Erst muss Eigentum und Besitz geregelt werden, dann das Urteil, das Valve & Co dazu zwingt, technisch die Möglichkeit herzustellen, seine Spiele verkaufen zu können.
Wir sprechen hier zwar vom gleichen Sport, aber andere Ligen....
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The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von The Incredible Hojo »

Sabrehawk hat geschrieben:Das die Anbieter trotz vorhandener technischer Möglichkeiten keine Freigabe der Lizenz die an einen Account
gebunden wurde ermöglichen ist auch nichts weiter als eine Enteignung. Die Freigabe der Lizenz muss ermöglicht
werden um dem Käufer die Vollumfängliche Verfügung an seiner Ware zu ermöglichen. Wird die Lizenz freigegeben
zum Transfer kann sie nicht mehr genutzt werden, bis zu einer erneuten Aktivierung. Diese Aktivierung kann
wiederum nur von einem einzigen Account aus erfolgen...insofern sind die Rechte des Anbieters und auch des
Verkäufers..sowie die des neuen Besitzers gewahrt. Das wäre die logische Konsequenz wenn man den Faden
weiterspinnen würde.
Auch davor steht erstmal die Entscheidung, wer oder was Besitz, Nutzungsrecht, Lizenzinhaber, Lizenznutzer und Lizenzeigentümer ist. Und Spielen über steam ist eben nicht Eigentumsübergang der Lizenz...
onaccdesaster
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von onaccdesaster »

Hi,

ein "gerechtes" Urteil vom Gericht! Doch bin ich auch der Meinung das es auf den Spiele-Sektor keine Auswirkung haben wird. Habe zwar die EULA nie ganz durchgelesen aber habe da was mit "Nutzungsrecht" in Erinnerung. Sprich man käuft ein Nutzungsrecht eines Spiels aber nicht die Lizenz des Spiels selbst.

Früher konnte man Spiele einfach kaufen und auch wieder verkaufen doch mit Einführung des Onlinezwangs und der Accountbindung wurde das Wiederverkaufen fast unterbunden. Ich wollte kein Spiel mit Account eines Anderen kaufen !

Ich werde es handhaben wie bisher und das ist auch mein Tip für jeden anderen, Spiele mit Onlinezwang und Accountbindung oder Steampflicht einfach nicht zu kaufen !!!
Nur dann bewegt man vielleicht eine Änderung dieses in meinen Augen "Abzocker-Systems" !
_Semper_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von _Semper_ »

onaccdesaster hat geschrieben:Spiele mit Onlinezwang und Accountbindung oder Steampflicht einfach nicht zu kaufen !!! Nur dann bewegt man vielleicht eine Änderung dieses in meinen Augen "Abzocker-Systems" !
wo is das denn abzocke?! du kaufst ein game und hast deinen spaß damit... wenn du keinen hast, liegt der fehler offensichtlich bei dir. das problem weiterverkauf würde es gar nich geben, wenn man sich nich jeden humbug zulegen würde. fallout wird auf ewig mir gehören - das will ich gar nimmermehr verkaufen :P

so sollten's auch die publisher handhaben, wenn sie den gebrauchtmarkt fürchten. einfach topspiele entwickeln lassen, die man behalten möchte und scho is das prob von ganz allein gelöst.
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Wigggenz
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Wigggenz »

_Semper_ hat geschrieben:wo is das denn abzocke?! du kaufst ein game und hast deinen spaß damit... wenn du keinen hast, liegt der fehler offensichtlich bei dir. das problem weiterverkauf würde es gar nich geben, wenn man sich nich jeden humbug zulegen würde. fallout wird auf ewig mir gehören - das will ich gar nimmermehr verkaufen :P
Irgendwann wirst auch du in die Situation kommen, dass du dir ein Spiel gekauft hast, was dir doch nicht so viel Spaß macht wie erwartet - auch wenn du dich noch so gut vorher informiert hast, vielleicht sogar eine Demo gespielt hast. Das kann jedem passieren und ist eigentlich völlig normal.

Oder aber du hattest deinen Spaß mit dem Spiel, hast dich aber daran "sattgespielt". Auch das kann vorkommen, da ist niemand vor geschützt.

Für so etwas gibt es eigentlich den Gebrauchtmarkt. Ich z.B. hatte großen Spaß mit Mafia 2, habe es auch mehrmals durchgespielt. Eine Spieleerfahrung, die ich nicht missen möchte. Dennoch habe ich jetzt einfach nicht mehr das Verlangen, es zu spielen, und die DLCs interessieren mich nicht die Bohne. Wenn ich könnte, würde ich es also verkaufen. Der Gebrauchtmarkt ist jedoch ausgerottet und mein Nutzungsrecht also auf ewig an meinen Account gebunden.

Die Ausrottung des Gebrauchtmarkts ist nichts weiter als unbegründete Entrechtung von Verbrauchern, um mehr Geld aus dem direkten Verkauf zu schlagen.
Bambi0815
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Bambi0815 »

Naja bei online spielen ist das was anderes wenn der anbieter einen server bereitstellt. Du verkaufst den spiel der hersteller verdient nix und muss aber weiterhin server bereitstellen weil der neue besitzet nun vor hat 1 jahr onli.e zu.daddeln.

meinerseits finde ich es so dass die hersteller einfach nur mehr geld.machen wollen weil viel viel geld beser ist als viel geld. Sie stellen sich also an. früher hats auch keinen interessiert. nun sind möglichkeiten des oblinepasses da und sie nutzen es aus.
Bambi0815
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Beitrag von Bambi0815 »

Steam: Darf aber kann nicht oder was. die frage ist doch eher ob sowelche plattformen wie steam ein systrm zum weiterverkauf anbieten müssen.
_Semper_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von _Semper_ »

Wigggenz hat geschrieben:Die Ausrottung des Gebrauchtmarkts ist nichts weiter als unbegründete Entrechtung von Verbrauchern, um mehr Geld aus dem direkten Verkauf zu schlagen.
in dem du dich für den wiederverkauf stark machst und auf deine rechte pochst, hechelst du doch genau jener gier hinterher, die du so vehement anprangerst...

wenn du dich an einem spiel sattgesehen hast, dann pack's in den keller und hol den karton mit den alten games in 5 jahren nochma raus.ich kann aber verstehen, dass den nutzern des gebrauchtmarktes onlineportale mit der wiederverwertbarkeit der keys besser gefallen.

letztlich wird das aber sicherlich kaum passieren.
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Wigggenz
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Wigggenz »

Bambi0815 hat geschrieben:Naja bei online spielen ist das was anderes wenn der anbieter einen server bereitstellt. Du verkaufst den spiel der hersteller verdient nix und muss aber weiterhin server bereitstellen weil der neue besitzet nun vor hat 1 jahr onli.e zu.daddeln
Server muss der Hersteller eh bereit stellen, und zwar für die Erstkäufer. So lange es einen MP gibt, müssen die Server bereitgestellt sein, sonst wäre ein MP ja gar nicht möglich. Die Kosten, die du meinst, sind etwas anderes. Du sprichst vom Traffic, den der neue Spieler verursacht, wenn er auf die Server zugreift. Tja, nur leider entstehen dem Hersteller dadurch keine neuen Kosten. Denn weißt du was? Richtig, der Spieler, der sein Spiel verkauft, hört auch damit auf, online zu zocken. Also verursacht er auch keinen Traffic und damit keine Kosten mehr. Es ist eben NICHT so, dass auf einmal ein Spieler mehr auf die Server zugreift. Die Anzahl der Spieler bleibt gleich. Ist das denn so scher zu verstehen?
_Semper_ hat geschrieben:in dem du dich für den wiederverkauf stark machst und auf deine rechte pochst, hechelst du doch genau jener gier hinterher, die du so vehement anprangerst...
Meinst du dieses stumpfsinnige Argument tatsächlich ernst? Ein erworbenes Gut weiterverkaufen zu können, ist ein Grundrecht des Verbrauchers. Und die Hersteller setzen eben dieses Recht außer Kraft. Dein Argument ist ungefähr genau so sinnvoll, als würde man zu einem Richter, der jemanden wegen Freiheitsberaubung zu einer Freiheitstrafe verurteilt hat, sagen: "Jetzt begehen Sie doch auch Freieheitsberaubung!"

Es gibt fast für alle Waren (außer Verzehrwaren) einen Gebrauchtmarkt. Es soll mal jemand versuchen, Filme und Musik-CDs per Accountbindung nicht mehr weiterverkäuflich zu machen. Da wäre das Geschrei groß.
KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von KOK »

Wigggenz hat geschrieben:Es gibt fast für alle Waren (außer Verzehrwaren) einen Gebrauchtmarkt. Es soll mal jemand versuchen, Filme und Musik-CDs per Accountbindung nicht mehr weiterverkäuflich zu machen. Da wäre das Geschrei groß.
Rofl, noch nie was von iTunes gehört? Größter digitaler Markt für Musik überhaupt?
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The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von The Incredible Hojo »

Wigggenz hat geschrieben: Meinst du dieses stumpfsinnige Argument tatsächlich ernst? Ein erworbenes Gut weiterverkaufen zu können, ist ein Grundrecht des Verbrauchers. Und die Hersteller setzen eben dieses Recht außer Kraft.
.
Nochmal zum Mitmeißeln: Du hast keine Eigentumsrechte an der Lizenz, wenn du ein Spiel kaufst. Die Verpackung, die Blu-Ray oder DVD, sogar die Dateien darauf sind dein Eigentum, das kannst du verkaufen wie du lustig bist. Aber die Lizenz, die du nutzt, ist nicht dein Eigentum, daher kein erworbenes Gut. Du zahlst in erster Linie für die dauerhafte Nutzung der Lizenz, aber sie gehört dir im Eigentumsrechtlichen Sinne nicht.
Es ist erstaunlich: auf der einen Seite lese ich immer "das ist das digitale Zeitalter, Mann, da kommt man mit alten Warendenken nicht weit" wenn es um Saugen und illegale Kopien geht, aber wenn es um Wiederverkauf geht, kommt aus der gleichen Ecke "Verbraucher! Güter! Ware! Eigentum!"
Und dass Wiederverkauf ein Grundrecht des Verbrauchers ist, ist auch falsch, weil es keinen Paragraphen gibt, der aussagt: Eigentum darf wiederverkauft werden. Das ergibt sich aus dem Eigentumsübergang. Aber wenn es technisch nicht geht, hast du als Verbraucher keine Möglichkeit, das einzuklagen. Einklagen kannst du nur, wenn es einen Paragraphen gibt, der dir aus deiner Meinung heraus Recht gibt.
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Vulnavia
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Beitrag von Vulnavia »

Es ist ein Unterschied ob der Staat was macht oder ein Hersteller, der Staat darf Freiheitstrafen wegen Freiheitsberaubung verhängen. Ein Hersteller ist eine Firma, eine juristische Person und hat sich den Gesetzen des Staates und dem Staat unterzuordnen. Zudem hat der Staat das alleinige Gewaltsmonopol, deshalb kann auch nur ein Gericht, ein Richter Freiheitsstrafen verhängen und dies auch nur im Rahmen der geltenden Strafordnung. Wenn nun ein Gesetz beschlossen würde, das besagt das man das Recht hat erworbene Nutzungsrechte weiter zu veräussern, dann hat jede Firma dies einzuhalten und dafür zu sorgen das dieses Recht ausgeübt werden kann. Da nützen jegliche in AGB's beschnittene rechte nichts mehr, denn notfalls könnte man sein Recht dann einfach einklagen. Und man darf auch nicht vergessen, es ist auch der Staat der den Firmen gewisse Rechte einräumt, diese können auch genauso entzogen oder angepasst werden wenn nötig. Wenn einem Hersteller dann die geltenden Gesetze nicht passen und er sich nicht anpassen will, dann muss er halt auf den Verkauf seines Produktes in dem Gebiet wo das Gesetz gilt verzichten. Falls es dann ein EU-Gesetz wäre, dann wäre das dann halt der gesamte EU-Raum, das ist dann die Entscheidung des Herstellers aber ich bin mir sicher die würden sich dann lieber anpassen als auf all die potentiellen Käufer zu verzichten.
KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von KOK »

Der Staat besteht erstmal aus uns. Wenn Sie die Regierung meinen, hat die aber auch einen scheiß. Wir leben in einer Demokratie und die zeichnet sich in erster Linie durch die Gewaltenteilung aus. Die Regierung muss sich diesem Prinzip genau so beugen, wie jede Privatperson. Und die Regierung kann auch nicht mal eben so frei nach Schnauze Gesetze erlassen, auch wenn es natürlich schon mehrmals in der jüngsten Vergangenheit passiert ist. Aber so einfach ist es dann auch nicht. Und EU-Gesetze gibt es so in der Form erstmal nicht. Das Urteil ist kein "neues Gesetz", es stellt nur die aktuelle Gesetzlage dar. Es wurde also kein Gesetz eingeführt, sondern bestätigt nur in dem Fall ein schon bestehendes Gesetz. Gesetze werden noch immer vom Bundestag (Legislative = Gesetzgebend) verabschiedet. Sollte dieses Gesetz aber gegen geltende Rechte verstoßen, so kann auch hier ein Gericht (Judikative = Rechtsprechung) einschreiten. So simpel ist das am Ende doch auch wieder nicht. Obwohl, eigentlich schon, wenn man das verstanden hat.
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Vulnavia
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Vulnavia »

@KOK
Habe ja auch nichts anderes geschrieben und ja so simpel ist das.
Und das Volk, die Konsumenten also auch die Spieler können da ja auch mit entscheiden und sich dafür einsetzen das der aktuelle Status geändert wird, sie müssen es nur tun oder wenigstens versuchen. Sicher besser als sich darüber aufregen und in den sauren Apfel beissen, wäre das nicht etwas für die Piraten Partei?
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Wigggenz
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Wigggenz »

The Incredible Hojo hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben: Meinst du dieses stumpfsinnige Argument tatsächlich ernst? Ein erworbenes Gut weiterverkaufen zu können, ist ein Grundrecht des Verbrauchers. Und die Hersteller setzen eben dieses Recht außer Kraft.
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Nochmal zum Mitmeißeln: Du hast keine Eigentumsrechte an der Lizenz, wenn du ein Spiel kaufst.
Dessen bin ich mir schon die ganze Zeit bewusst. Das Nutzungsrecht an einer Lizenz ist nämlich das Gut, dass ich gekauft habe. Ebenso habe ich kein Eigentumsrecht an einer Film-DVD die ich gekauft habe, sondern im Grunde auch nur ein Nutzungsrecht. Aber das kann ich weiter verkaufen. Ich habe auch ein paar Posts vorher klar und deutlich beschrieben, warum der Gebrauchtmarkt trotz der "Nutzungsrecht-anstatt-Lizenzeigentum"-Sachlage durchaus existenzberechtigt ist.
KOK hat geschrieben:Rofl, noch nie was von iTunes gehört? Größter digitaler Markt für Musik überhaupt?
Die Existenz von iTunes hindert mich nicht daran meine CDs weiterzuverkaufen. Und wenn ich meine CDs dann weiterverkaufe, können die Käufer sich die Lieder darauf trotzdem anhören, ohne sich erst einen Key kaufen zu müssen. Der Gebrauchtmarkt für Musik läuft vollkommen rund.