Das ist FALSCH! Punkt ! Wenn in den AGBs steht das der Vertrag mit dem Versand der Ware zustande kommt , so besteht dort kein Verpflichtung seitens des Käufers. Wenn du es nicht glaubst , kannst du gern eine Rechtsanwalt deines Vertrauens oder die Verbraucherzentrale fragen.Tony hat geschrieben: er hat bereits eine bestellbestätigung erhalten, somit ist ein gültiger vertrag zustande gekommen. also sind sie tatsächlich in der pflicht. da kann in den AGBs drin stehen, was will. ansonsten könnte ja jeder machen, was er wolle, hauptsache es steht in den AGBs. eventuell besitzt neckermann jetzt auch die rechte an seiner seele und sein erstes neugeborenes... wer weiß?
Es ist auch so das wenn ein Discounter mit einem Prospekt wirbt "Little Big Planet für 29,99 Euro" und du dahinfährst und es wird gesagt "April April , kostet doch 70 euro". Dann kannst du ebenfall nichts machen. Es besteht KEIN Rechtsanspruch.