Neckermann @Little Big Planet = Kundenfang

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bursus
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Beitrag von bursus »

Tony hat geschrieben: er hat bereits eine bestellbestätigung erhalten, somit ist ein gültiger vertrag zustande gekommen. also sind sie tatsächlich in der pflicht. da kann in den AGBs drin stehen, was will. ansonsten könnte ja jeder machen, was er wolle, hauptsache es steht in den AGBs. eventuell besitzt neckermann jetzt auch die rechte an seiner seele und sein erstes neugeborenes... wer weiß? :P
Das ist FALSCH! Punkt ! Wenn in den AGBs steht das der Vertrag mit dem Versand der Ware zustande kommt , so besteht dort kein Verpflichtung seitens des Käufers. Wenn du es nicht glaubst , kannst du gern eine Rechtsanwalt deines Vertrauens oder die Verbraucherzentrale fragen.

Es ist auch so das wenn ein Discounter mit einem Prospekt wirbt "Little Big Planet für 29,99 Euro" und du dahinfährst und es wird gesagt "April April , kostet doch 70 euro". Dann kannst du ebenfall nichts machen. Es besteht KEIN Rechtsanspruch.
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monotony
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Beitrag von monotony »

bursus hat geschrieben:
Tony hat geschrieben: er hat bereits eine bestellbestätigung erhalten, somit ist ein gültiger vertrag zustande gekommen. also sind sie tatsächlich in der pflicht. da kann in den AGBs drin stehen, was will. ansonsten könnte ja jeder machen, was er wolle, hauptsache es steht in den AGBs. eventuell besitzt neckermann jetzt auch die rechte an seiner seele und sein erstes neugeborenes... wer weiß? :P
Das ist FALSCH! Punkt ! Wenn in den AGBs steht das der Vertrag mit dem Versand der Ware zustande kommt , so besteht dort kein Verpflichtung seitens des Käufers. Wenn du es nicht glaubst , kannst du gern eine Rechtsanwalt deines Vertrauens oder die Verbraucherzentrale fragen.

Es ist auch so das wenn ein Discounter mit einem Prospekt wirbt "Little Big Planet für 29,99 Euro" und du dahinfährst und es wird gesagt "April April , kostet doch 70 euro". Dann kannst du ebenfall nichts machen. Es besteht KEIN Rechtsanspruch.
jo, der discounter hat mir ja auch keine bestätigung auf meine willenserkärung gegeben. wenn ich aber zum discounter gehe, und der mir nen zettel in die hand drückt, auf dem steht, dass ich das spiel für 30€ bekomme (z.B. in form eines gutscheins, oder einer versandbestätigung zu mir nach hause), ist das sehr wohl ein rechtsanspruch.

nebenbei sind lockvogelangebote auch alles andere als legal.
johndoe478604#4
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Beitrag von johndoe478604#4 »

Schwieriger Fall.
Solange die Preise nicht verbindlich sind, muss man es runterschlucken. Generell sind Tarife, Prospekte, Angebote im Internet und jegliche Arten von Werbung unverbindlich, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
Da du aber sagst, du hättest nach der Bestellung sowohl eine Auftragsbestätigung, als auch ein Sendetermin bekommen, wird das mit der Verbindlichkeit wieder so ne Sache. Soweit ich weiss, darf der uv. Preis nach dem Versand der Lieferbestätigung nicht mehr geändert werden. Ob das nun ein wesentlicher Irrtum, oder eine absichtliche Täuschung war, ist schwer zu sagen.

Und ein Kaufvertrag entsteht schon bei Antrag und Anname, dann folgt das Forderungs- und Schuldverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
bursus
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Beitrag von bursus »

Meine Güte ! Das stimmt nicht !

Der Vertrag kann durch den Versand der Ware zustande kommen ODER durch eine EINDEUTIGE SCHRIFTLICHE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES!

Diese muss eindeutig und unmissverständlich sein. Eine Bestätigung das die Bestellung eingegangen ist erfüllt dies nicht. Kein Händler ist so blöd und nutzt nicht die Möglichkeit seine Willenserklärung soweit wie möglich aufzuschieben, damit würde er sich in eine rechtlich schlechtere Position bringen. Darum wird er diese Bestellbestätigungen immer rechtlich wasserdicht formulieren.

Das mit dem Prospekt war nur als Beispiel dafür gedacht wieviele Rechtsirrtümer so rumschwirren. Und bei Lockvogelangeboten kannst du als Kunde eben NICHTS machen. Das fällt unter den Bereich "Unlauterer Wettbewerb". Diejenigen die dort eine rechtliche Handhabe haben sind die dirketen Konkurenten. Der Konsument kann nur eine Eingabe bei einer Verbrauchzentrale machen, die dann eine Abmahnung erwirken wenn der Händler eindeutig auffällig wird.
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monotony
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Beitrag von monotony »

bursus hat geschrieben:Meine Güte ! Das stimmt nicht !

Der Vertrag kann durch den Versand der Ware zustande kommen ODER durch eine EINDEUTIGE SCHRIFTLICHE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES!

Diese muss eindeutig und unmissverständlich sein. Eine Bestätigung das die Bestellung eingegangen ist erfüllt dies nicht. Kein Händler ist so blöd und nutzt nicht die Möglichkeit seine Willenserklärung soweit wie möglich aufzuschieben, damit würde er sich in eine rechtlich schlechtere Position bringen. Darum wird er diese Bestellbestätigungen immer rechtlich wasserdicht formulieren.
soso, nach dieser logik wär ein mündler vertrag also nie rechtsgültig? was glaubst du, warum amazon die preise von vorbestellungen grundsätzlich nur nach unten korrigiert? ist z.B. einem freund von mir passiert, als er damals seine G15 tastatur vorbestellt hat. musste weniger bezahlen, weil die tastatur zum zeitpunkt der vorbestellung noch günstiger war.
bursus
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Beitrag von bursus »

Was? Wieso sollte danach ein mündlicher Vertrag ungültig sein? Wenn bei Vertragsparteien eine eindeutige Willenserklärung in müdlicher Form abgeben kommt dadurch natürlich ein Vertrag zu stande.

Und was hat das bitte mit den Amazon Preissenkungen zu tun?
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monotony
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Beitrag von monotony »

bursus hat geschrieben:Was? Wieso sollte danach ein mündlicher Vertrag ungültig sein? Wenn bei Vertragsparteien eine eindeutige Willenserklärung in müdlicher Form abgeben kommt dadurch natürlich ein Vertrag zu stande.
und die liegt nicht vor, wenn er bereits über das versanddatum für seine ware informiert wurde? und mündlich in dem sinne, dass du in deinem vorpost so markant das wort "schriftlich" hervorhebst.
bursus hat geschrieben: Und was hat das bitte mit den Amazon Preissenkungen zu tun?
ganz einfach. du bestellst dir spiel X vor, zum preis von sagen wir 30€. der hersteller von spiel X setzt dann aber die unverbindliche preisempfehlung einfach auf 50€. so muss jeder amazonkunde, der noch keine vorbestellung getätigt hat, die 50€ bezahlen. du als vorbesteller allerdings bleibst bei deinen 30€, weil du diese vertraglich mit amazon vereinbart hast. würde der hersteller für das spiel nun eine UVP von 20€ festsetzen, würde amazon natürlich dir als vorbesteller den günstigeren preis anbieten.

was würde ein kunde wohl sagen, wenn der bei einem schreiner extra angefertigte tisch auf einmal das doppelte kostet, obwohl die bestellung niedriger angesetzt war?
bursus
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Beitrag von bursus »

Vergleiche bitte nicht ein einfaches Offline-Handschlaggeschäft mit dem Komplexen Vorgang der den Fernabsatzregularien unterliegen.

Das mit der Versandankündigung kannst du dann gern mal versuchen vor Gericht zu erstreiten. Meinen Recht zu haben , heisst nicht das auch im eigenen Sinne entschieden wird. Da reichen Kleinigkeiten: Schon das Wort "voraussichtlich" kann vom Käufer interpretiert werden "Ja , klar wenns nicht verschoben wird" der Käufer kann aber sagen: "voraussichtlich war so gemeint das ich noch gar nicht weiss ob ich Liefern will"

Wenn da nicht ausdrücklich steht : "Ich nehme ihren Auftrag an!" dann heisst das alles noch gar nix.

Zu Deinem Amazon Beispiel: Erstens habe ich sowas noch nie erlebt, zweitens wenn es so wäre , wäre dies in der Tat nur eine Kulanzleistung.

Aber ehrlich gesagt halte ich dein fiktives Beispiel sehr an der Haaren herbei gezogen.
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monotony
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Beitrag von monotony »

wie gesagt, nicht fiktiv. ist einem freund von mir eben so passiert. glaub es nicht, wenn du nicht willst.
bursus
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Beitrag von bursus »

Dann war es eine Kulanzleistung was bei Amazon nicht abwegig wäre, da Amanzon für seine Kulanz bekannt ist. Ich habe aber ehrlich gesagt keinen Bock mehr auf diese Diskussion. Versuch einfach mal so ein "recht" das du angeblich hast durchzusetzen und lass dich dann auslachen.

Gute Nacht!
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-Matt-
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Beitrag von -Matt- »

Das Ganze erinnert mich an Amazon.de, Bejing 08 und den originellen Gutscheincode "Olympics"...
Didolino
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Beitrag von Didolino »

Das ist ja sehr dreist. Hätte nich gedacht daß die sich auf sowas leichtsinniges einlassen und ihr Image kaputt machen.
bwort_baggins
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Beitrag von bwort_baggins »

also, computerbild hat sich der Sache angenommen und da angerufen.

Ich bekam gestern eine Mail, indem wmir eine Kulanzlieferung zu 39,99 € zugesichert wurde. Es hat also was gebracht das Maul auf zu machen.

Hier geht es zum Bericht klickmich
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monotony
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Beitrag von monotony »

da hammas ja
ComputerBildSpiele hat geschrieben:Und kam mit der Bestätigung der Bestellung nicht auch automatisch ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Neckermann.de und dem Kunden zustande?
:P
Der Fehler sei beim Anfertigen eines Sonderkatalogs entstanden. Dort führte man den Artikel zum falschen Preis – also für 39,95 Euro – auf. Dadurch listete Neckermann das Spiel dann auch online mit der falschen Preisangabe. Zudem habe das Call-Center unglücklich agiert, so der Unternehmenssprecher.
großes LOL. :lach: "unglücklich agiert" :lol: