ja da hast du recht jede weitere beschaffung is zwar verboten aber wenn du es dann trotzdem hast fällt es wieder unter besitzt^^ gesetztes lage is da sehr schwammig^^Mironator hat geschrieben:Ok, du hast es noch aus der Zeit, wo das Spiel noch nicht verboten war. Aber jeder weitere Beschaffung des Spieles ist verboten. Das heißt auch, das Spiel zu importieren. Das Spiel ist einfach mal in Deutschland verboten.Punisher256 hat geschrieben:der besitz is nicht strafbar ich hab es seit relase sonst würde sich hier jeder strafbar machen :wink:Mironator hat geschrieben:Das Spiel ist nicht nur einfach auf dem Index, es ist gänzlich verboten. Sprich, selbst der Besitz des Spieles ist verboten. Und eine Einfuhr zum Eigenkonsum war noch nie generell erlaubt. Kannst ja auch nicht Kannabis aus Holland dir schicken lassen zum Eigenkonsum, obwohl der Konsum selber in Deutschland nicht verboten ist, sondern nur der Besitz.
Brauche Hilfe bei Dead Rising!
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Es zu kaufen ist nicht verboten, nur, wenn es zu dem Zweck geschieht, es anderen zugänglich zu machen. Schwachsinnigerweise ist das Verkaufen allerdings verboten. In Deutschland. Deshalb ist es legal, wenn man es von Deutschland aus (nur für sich selbst) im Ausland kauft, da der Kauf hier, der Verkauf aber nicht hier getätigt wird.
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@SPF:
Um mal es mit deiner Logik dir zu erklären: darf man Gras aus Holland importieren, obwohl der Konsum selber in Deutschland nicht verboten ist? In Holland darf man es ja legal kaufen, nur nicht in Deutschland. Richtig, nein ist es nicht.
Der Verkauf von Dead Rising ist in Deutschland verboten, so auch automatisch die Einfuhr der Ware. Wenn man vom Zoll erwischt wird, hat es meistens nur zur Folge, dass die Ware beschlagnahmt wird, evt. eine kleine Buße zu zahlen ist, aber das war es dann auch. Außer der Verdacht auf weiteren Handel mit der Ware besteht.
Um mal es mit deiner Logik dir zu erklären: darf man Gras aus Holland importieren, obwohl der Konsum selber in Deutschland nicht verboten ist? In Holland darf man es ja legal kaufen, nur nicht in Deutschland. Richtig, nein ist es nicht.
Der Verkauf von Dead Rising ist in Deutschland verboten, so auch automatisch die Einfuhr der Ware. Wenn man vom Zoll erwischt wird, hat es meistens nur zur Folge, dass die Ware beschlagnahmt wird, evt. eine kleine Buße zu zahlen ist, aber das war es dann auch. Außer der Verdacht auf weiteren Handel mit der Ware besteht.
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absolut richtig :wink:Mironator hat geschrieben:@SPF:
Um mal es mit deiner Logik dir zu erklären: darf man Gras aus Holland importieren, obwohl der Konsum selber in Deutschland nicht verboten ist? In Holland darf man es ja legal kaufen, nur nicht in Deutschland. Richtig, nein ist es nicht.
Der Verkauf von Dead Rising ist in Deutschland verboten, so auch automatisch die Einfuhr der Ware. Wenn man vom Zoll erwischt wird, hat es meistens nur zur Folge, dass die Ware beschlagnahmt wird, evt. eine kleine Buße zu zahlen ist, aber das war es dann auch. Außer der Verdacht auf weiteren Handel mit der Ware besteht.
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Und das ist nun eben nicht so, außer, man kann Dir beweisen, dass Du den erworbenen Artikel anderen zugänglich machen willst.Mironator hat geschrieben:@SPF: Der Verkauf von Dead Rising ist in Deutschland verboten, so auch automatisch die Einfuhr der Ware.
"§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Ob die vom Zoll solche Produkte trotzdem einziehen oder nicht, ist vielleicht 'ne andere Sache, laut Gesetz ist die Einfuhr aber nicht grundsätzlich illegal.
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Laut Gesetz ist eine Verbreitung des Mediums, welches laut Gesetz beschlagnahmt wurde, in Deutschland verboten. Und dazu gehört natürlich automatisch die Einfuhr der Ware aus dem Ausland, wie bei allen anderen Waren auch.
Quelle:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... ungen.html
Habe mal etwas weiter geforscht. Und noch folgendes gefunden:
Auszug aus dem StGB:
Und das ist nicht mal rechtswidrig so. Also kein Justizbruch oder sowas. Naja, have fun mit importieren von beschlagnahmter Ware.
Quelle:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... ungen.html
EDIT/hre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.
Habe mal etwas weiter geforscht. Und noch folgendes gefunden:
Auszug aus dem StGB:
Da steht "an dem der Täter gehandelt hat". Und da der Verkauf, auch wenn es online passiert ist, auf deutschem Boden geschehen ist, würde sich nicht mal der Käufer strafbar machen, sondern der Verkäufer. Er muss also physisch gar nicht anwesend sein, um ein Gesetzbruch gegen "Beschlagnahmung" zu begehen. Zumindest wird das so von der Staatsanwaltschaft argumentiert. Und vor allem sind schon viele Fälle eingetroffen, wo der Tatbestand so gehandhabt wurde.§ 3
[Geltung für Inlandstaten]
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
§ 9
[Ort der Tat]
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
Und das ist nicht mal rechtswidrig so. Also kein Justizbruch oder sowas. Naja, have fun mit importieren von beschlagnahmter Ware.
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Ja, die Verbreitung ist untersagt. Habe ich nicht vor, es zu verbreiten (Stichwort Eigenbedarf), so mache ich mich also durch den Kauf selber nicht strafbar. Wenn man es für sich selber importiert, so "taucht" es nicht "auf dem Markt auf", da damit erstens nicht in Deutschland und zweitens sowieso nicht mehr gehandelt wird. Markt = HandelMironator hat geschrieben:Laut Gesetz ist eine Verbreitung des Mediums, welches laut Gesetz beschlagnahmt wurde, in Deutschland verboten. Und dazu gehört natürlich automatisch die Einfuhr der Ware aus dem Ausland, wie bei allen anderen Waren auch.
Quelle:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... ungen.htmlhre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.
Also ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man den physischen Ort einer Onlinehandlung bestimmen will. Und richtig, der Käufer macht sich nicht strafbar, wenn er die Ware nur für sich zum privaten Konsum erwirbt, das habe ich doch auch gesagt. Der einzige, der da überhaupt infrage käme, wäre der Verkäufer. Wenn der aber weder in Deutschland ansässig ist noch von Deutschland aus verkauft oder versendet, handelt er keinem Gesetz zuwider, dass den Handel in Deutschland untersagt. Sonst wäre die ganzen bekannten Ösiversender ja ziemlich blöd, seit Jahren so offen solche Titel nach D zu schicken.EDIT/
Habe mal etwas weiter geforscht. Und noch folgendes gefunden:
Auszug aus dem StGB:Da steht "an dem der Täter gehandelt hat". Und da der Verkauf, auch wenn es online passiert ist, auf deutschem Boden geschehen ist, würde sich nicht mal der Käufer strafbar machen, sondern der Verkäufer. Er muss also physisch gar nicht anwesend sein, um ein Gesetzbruch gegen "Beschlagnahmung" zu begehen. Zumindest wird das so von der Staatsanwaltschaft argumentiert. Und vor allem sind schon viele Fälle eingetroffen, wo der Tatbestand so gehandhabt wurde.§ 3
[Geltung für Inlandstaten]
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
§ 9
[Ort der Tat]
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
Und das ist nicht mal rechtswidrig so. Also kein Justizbruch oder sowas. Naja, have fun mit importieren von beschlagnahmter Ware.
Ich frag' mich, ob die solche Texte bewusst schwammig formulieren, um es dann im Zweifelsfall immer schön so hinzudrehen, wie sie es gebrauchen können.
Naja, ist ja auch egal jetzt, hier geht's ursprünglich ja um Hilfe beim Spiel.
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Re: Brauche Hilfe bei Dead Rising!
Spielst du gleichzeitg der Story hinterher, oder versuchst du nur die Überlebenden zu retten und hast die eigentliche Story abgebrochen?Sockenbart hat geschrieben:Hallo Leute,
Bin gerade dabei, so viel Überlebende wie möglich zu retten. Aber ich hänge schon seit Ewigkeiten bei dem verzweifelten Mädchen im Cd-Laden in der Paradise Plaza fest. Sie wurde gebissen und findet nun keine Hoffnung mehr weiterzuleben!
Ich bringe sie einfach nicht dazu mitzukommen! Die reagiert nicht mal auf eine Tracht Prügel!![]()
![]()
Was muss ich tun, damit sie mitkommt?
Denn ich weiß, dass ich sie einfach überreden konnte mit mir zu kommen, allerdings muss man vorher erst noch einige Informationen von Isabella bekommen. Denn nur dann kann Frank das Mädchen im CD-Laden überreden mit ihm zu gehen. Er sagt ihr dann, dass es noch nicht aus ist, da diese Isabella sich mit dem Virus gut auskennt, und sie noch gerettet werden kann.
Du musst also erst noch eine bestimmte Szene mit Isabella sehen (ich weiß jetzt nicht genau welche), und erst danach mit dem Mädchen im CD-Laden sprechen.
Aber wenn du die Hauptstory schon abgebrochen hast, und zu diesem Punkt noch nicht gekommen bist, dann wird das wohl nicht mehr funktionieren.
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Alles klar! Blöderweise habe ich die Story schon abgebrochen, das heißt wohl ich muss nochmal von vorne anfangen. Danke!
Andere Frage: Hat jemand von euch schon alle 100 PP-Sticker fotografiert? Erscheint nach 100 Fotos unten am Bildschirmrand dann der Icon "Erfolg freigeschaltet"? Ich hab es einmal versucht, aber anscheinend hab ich eins oder zwei vergessen! Das merk ich aber erst am Ende wenn die Hockeymaske nicht freigespielt ist!
Andere Frage: Hat jemand von euch schon alle 100 PP-Sticker fotografiert? Erscheint nach 100 Fotos unten am Bildschirmrand dann der Icon "Erfolg freigeschaltet"? Ich hab es einmal versucht, aber anscheinend hab ich eins oder zwei vergessen! Das merk ich aber erst am Ende wenn die Hockeymaske nicht freigespielt ist!
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Ich hatte alle PP Sticker gefunden, bekam das Achievement aber nicht freigeschaltet. Deswegen dachte ich auch zuerst, dass ich einige übersehen hatte. Obwohl ich eigentlich einer Internet-Liste gefolgt bin. Hab dann alles gechecked und war 100% sicher, dass ich alle hatte. Fing dann aber trotzdem ein neues Spiel an um noch mal alle zu Fotografieren (Achievement Whore confirmed
), und nach dem ich beim zweiten Anlauf drei PP Sticker erneut fotografiert hatte, schaltete sich das Achievement plötzlich frei.
Hab dann etwas im Internet nachgelesen, und das Problem schien nicht nur bei mir aufgetaucht zu sein. Andere Spieler hatten das selbe erlebt, sogar bei ganz anderen Dead Rising Achievements. Bei manchen ist das Achievement gleich aufgepoppt, andere haben es erst beim zweiten Anlauf bekommen. Bei manchen gleich nach dem ersten Sticker, bei anderen erst nach dem sie wieder die Hälfte geschafft hatten.

Hab dann etwas im Internet nachgelesen, und das Problem schien nicht nur bei mir aufgetaucht zu sein. Andere Spieler hatten das selbe erlebt, sogar bei ganz anderen Dead Rising Achievements. Bei manchen ist das Achievement gleich aufgepoppt, andere haben es erst beim zweiten Anlauf bekommen. Bei manchen gleich nach dem ersten Sticker, bei anderen erst nach dem sie wieder die Hälfte geschafft hatten.
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