Ganz sicher?_steve hat geschrieben: IP Adressen mit Datum sind mittlerweile ein ausreichender Beweis.
Falsch, es kommt eben KEIN Zivilprozess! Den Kanzleien kommt es nur darauf an, dass Du eingeschüchtert die Zahlung vornimmst. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein simples Ignorieren des Anschreibens in der Regel keine weiteren Folgen nach sich zieht. Es ist für die Kanzleien ausreichend, wenn von all den angeschriebenen Anschlussinhabern nur ein Bruchteil bereitwillig zahlt, um einen guten Gewinn zu erzielen. Die Interessen der Mandanten (MI oder Publisher wie Zuzzex) werden ja nur vorgeschoben, um über zusätzlich erhobene Gebühren den Reibach zu machen.Es erfolgt Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft (hier in KA ist ein Staatsanwalt nur mit dem Scheiss beschäftigt), die Staatsanwaltschaft ermittelt die Klaranschrift des Verursachers und gibt sie an die Rechteinhaber (bzw deren Vertreter) weiter.
Dann kommt eine Abmahnung bzw. eben ein Zivilprozess.
Oder sie weigert sich gleich, die Anzeigen anzunehmen, was immer öfters passiert, da man dort besseres zu tun hat, als Serienabmahner bei ihrem Geschäft behilflich zu sein.Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wg. Urheberrechtsverletzung meist ein, weil kein öffentliches Interesse besteht (solange kein Geld für die Dateien verlangt wurde).
Das deutsche Abmahnwesen ist international übrigens einmalig. Nirgendwo sonst werden Anwälten derart viele Möglichkeiten geboten, mit wenig Aufwand verdammt viel Geld zu verdienen. Offiziell legitimierte Schutzgelderpressung!
