KingWannabe hat geschrieben:/edit: ne nur unterhalten halt... bzw. wolltn zusammen archlord zocken -.- nix schlimes
Wenn es dabei geblieben ist, könnte ich mir nicht vorstellen, auf welcher Basis man sie anzeigen wollte.
Haben die Eltern des Jungen der Frau vorher irgendwann dezidiert verboten Kontakt aufzunehmen? In diesem Fall könnte eine Klage vielleicht auch möglich sein.
Sie hat mal bei den Eltern gearbeitet, hatte dann wohl Probleme mit der Mutter (Meinungsverschiedenheiten?) und is dann halt woandershin gegangen (also arbeiten). Erst hat die Mutter ihn sogar noch hingefahren und dann hat sie ihr hinter seinem Rücken gesagr das sie will das sie keinen Kontakt mehr zu ihm hat..
moshman hat geschrieben:Kannste knicken Trichter, die können ihr nichts verbieten. DIe hätten das dem jungen verbieten müssen
Wissen kann man das nicht. Wenn die Eltern der Frau verboten haben, Kontakt mit ihrem Kind aufzunehmen, könnte es schon sein. Aber dann müssten sie eine Unterlassungsklage anstreben und das ist eine ziemlicher Aufwand.
Was mich richtig ankotzt ist.. das der ältere Bruder an deren PC gehört hat wie ich mich mit ihr über ts unterhalten habe und es seiner mutter gesagt hat... was ein Idiot.. Ich sehe ihn leider erst am Montag....! Mit ihm bin ich eigentlich auch befreundet...!! Ach scheiße kotzt mich das an! -.-"