Du darfst dich freuen, denn das Spiel kann, weil es eine KJ Freigabe bekommen hat, NICHT mehr indiziert werden!Gonzo_the_Rat hat geschrieben:
Ich denke, es wird nicht lange auf sich warten lassen, bis das Spiel in einem Indizierungsverfahren landet. Schade eigentlich...
Grand Theft Auto IV: Keine Jugendfreigabe
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- baikinman
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Re: Na ganz toll!
- Gonzo_the_Rat
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Gut, in diesem Falle muss ich zustimmen. Wenn Du dich damit richtig auseinandersetzt und Deine Mutter auch, ist es was anderes. Bei mir lief es ja auch so. Meine Mutter hat mir auch den ersten Teil gekauft, hat mir sogar Spiele wie Tenchu aus der Videothek mitgebracht... Vielleicht bist Du ja dann schon volljährig wenn es für den PC erscheintMJKtheVIP hat geschrieben:also ich finde es auch besser das es ungeschnitten ist ab 21 jahre usk einstufung bin ich auch der meinung aba dann soll es nur bei spielen sein die normal geschnitten sind und in der 21jahre version eben nicht ich muss mich wohl noch gedulden bis es auf den pc kommt
ich bin allerdings noch nicht 18 und werde das spiel meine mutter kaufen lassen ich denke ab einem bestimmten alter weiß man auch was einem gut bekommt und was nicht
Das halte ich für eine interessante These, aber ich glaube nicht daran.Xee hat geschrieben:tja wegen der PS3 müssen wir warten und wegen der Xbox360 auf inhalt verzichten !
Eigentlich wäre es sogar ein wirklich gutes Argument. Aber ob wegen der 360 Version bei der PS3 auf Inhalt verzichtet werden muss? Das wird sich wohl nie herausstellen. Falls dem aber so ist und Teile der Story herausgenommen wurden und als "exklusive" Episoden für XBox erscheinen, so hat R* es echt gefickt eingeschädelt. Gleicht ja fast der Geschichte vom Brückenbauer und dem Teufel
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The-Xee
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Ah, ok. Ich verstehe.
Das wäre natürlich für uns PS3-Besitzer sehr ärgerlich. Aber abgesehen davon haben diese Sachen ja (offiziell, würde ich in diesem Fall meinen) nichts mit der Verschiebung zu tun, da die Extra Contents ja erst in einigen Monaten erscheinen werden. Jedenfalls habe ich die Info noch so im Kopf...
Ich hoffe jedenfalls nicht, dass eine von beiden Parteien benachteiligt wird. Wäre wirklich schade drum. Und falls es doch so ist, so können wir noch darauf hoffen, dass die Zusatzinhalte nur zeitlich exklusiv sind. Man weiß ja nie :wink:
Edit: Was die HDD betrifft, da sind ja dann alle PS3-Besitzer im Vorteil gegenüber den XBox-Arcade-Besitzern. Ist auf jeden Fall ein dicker Pluspunkt für die PS3, da sie ja standardmäßig mit Festplatte kommt. Mal sehen, ist ja nicht mehr sooooo lange hin...
Das wäre natürlich für uns PS3-Besitzer sehr ärgerlich. Aber abgesehen davon haben diese Sachen ja (offiziell, würde ich in diesem Fall meinen) nichts mit der Verschiebung zu tun, da die Extra Contents ja erst in einigen Monaten erscheinen werden. Jedenfalls habe ich die Info noch so im Kopf...
Ich hoffe jedenfalls nicht, dass eine von beiden Parteien benachteiligt wird. Wäre wirklich schade drum. Und falls es doch so ist, so können wir noch darauf hoffen, dass die Zusatzinhalte nur zeitlich exklusiv sind. Man weiß ja nie :wink:
Edit: Was die HDD betrifft, da sind ja dann alle PS3-Besitzer im Vorteil gegenüber den XBox-Arcade-Besitzern. Ist auf jeden Fall ein dicker Pluspunkt für die PS3, da sie ja standardmäßig mit Festplatte kommt. Mal sehen, ist ja nicht mehr sooooo lange hin...
- SalBei
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Dann werde ich wohl mal wieder gleich am ersten Tag beim Geshäft meines Vertrauens vorbeischauen. Was übrigens bei jedem GTA teil der Fall war. Das kommt in letzter Zeit irgendwie häufiger vor, daß games ohne USk-Siegel nach deutschland kommen.
Übrigens, wenn man sich immer gleich die erste Version der letzten 3 Spiele geholt hat (also nicht die Stories-Teile), waren diese immer uncut, wenn man die PS2 auf englisch gestellt hat. Nur bei SA konnte man nicht mehr auf die leichen eintreten. Auf das Blut musste ich jedoch nie verzichten.
Übrigens, wenn man sich immer gleich die erste Version der letzten 3 Spiele geholt hat (also nicht die Stories-Teile), waren diese immer uncut, wenn man die PS2 auf englisch gestellt hat. Nur bei SA konnte man nicht mehr auf die leichen eintreten. Auf das Blut musste ich jedoch nie verzichten.
- Gonzo_the_Rat
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Das Blut war in SA ja auch in der dt. Version vorhanden. Da gab es keinen Unterschied. Du hast nur nicht mehr die Kohle von den Leuten, noch nicht einmal von den Dealern, nehmen können und konntest auf die Leichen nicht mehr eintreten. Das war es auch schon....SalBei84 hat geschrieben:Dann werde ich wohl mal wieder gleich am ersten Tag beim Geshäft meines Vertrauens vorbeischauen. Was übrigens bei jedem GTA teil der Fall war. Das kommt in letzter Zeit irgendwie häufiger vor, daß games ohne USk-Siegel nach deutschland kommen.
Übrigens, wenn man sich immer gleich die erste Version der letzten 3 Spiele geholt hat (also nicht die Stories-Teile), waren diese immer uncut, wenn man die PS2 auf englisch gestellt hat. Nur bei SA konnte man nicht mehr auf die leichen eintreten. Auf das Blut musste ich jedoch nie verzichten.
Mich hat es an sich gar nicht mal so gestört. Nur am Anfang ist es halt von Vorteil, wenn man den Dealern ihr Geld abnehmen kann. Deshalb habe ich mir nachträglich noch die A-Version geholt...
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das ist nicht ganz richtig :wink:Xee hat geschrieben:@TNT.sf
Dann täuscht dich deine Erinnerung. Dieses Konstrukt gabe es nur einmal bei VC !
GTA3 wahr generell 18 und auch noch geschnitten (ja ja das wahren noch Zeiten wo generell alles geschnitten wurde)
VC gab es dann in 2 Versionen einmal ungeschnitten und ab 18
Einmal genau so geschnitten wie GTA 3 dann aber ab 16 !
(das verstehe ich bis heute nicht wieso gta 3 das ab 18 wahr geschnitten wurde und nenn paar Jahre später kommt der folgeteil mit den selben schnitten dann ab 16 !?!)
Und SA gab es nur die geschnittene 16 Version (die aber wieder etwas weniger geschnitten wurde da gab es im Gegensatz zur VC( 16 ) und GTA3 ( 18 ) dann auf einmal Blut !)
Die PSP teile gab es auch nur ab 16 und geschnitten!
Am Beispiel von GTA kann man eigentlich gut belegen wie sinnlos die USK eigentlich ist was für ein sinn macht es heute ein spiel zu schneiden und ab 18 auf den markt zu bringen wenn ein paar Jahre später die 16ner Version viel brutaler auf den markt kommt !
die GTA3 Version (DE) für die PS2 beinhaltete, sowohl die cut, als auch die uncut version
durch ändern der Sprache in den Systemeinstellungen der PS2 konnte man die uncut Version quasi "freischalten"
Ich glaube, dass GTA3 eine einheitliche EU Version war mit versch. Sprachpaketen und man einfach auf die englische Version schalten konnte in dem man sein System auf Englisch stellt.
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Aber nicht wenn sie das Pruefsiegel der USK tragen! Was meinst du, warum "Doom 3" immer noch nicht indiziert wurde? Oder warum fuer "Call of Duty 4" noch kein Indizierungsantrag vorliegt?Xee hat geschrieben:@baikinman
Das stimm leider nicht spiele können jederzeit nachträglich indiziert werden !
Lies dir das mal bitte durch:
Trotzdem hat die Nachfolgeversion „Doom 3“, eine Alterskennzeichnung bekommen. Nicht umsonst freut sich auch die einschlägige Gamerseite „Doom3Maps.de“ über „Doom 3 und das Wunder der USK“. In einem Beitrag, indem sich die Gamer über die Nicht-Indizierung freuen, heißt es: „Neben all den positiven Effekten, die diese Entscheidung der USK auf die Community haben wird, ist es uns allen trotzdem, wie Doom3 diese Quadratur des Kreises überhaupt vollbringen konnte, um den Fängen der BPjM zu entgehen“ (vgl. http://doom3.planetmultiplayer.de/news.php?extend.862). Dass die USK das Spiel mit einer Altersfreigabe versehen und damit vor einer Indizierung geschützt hat, war Inhalt des Frontal 21-Beitrags, der sich kritisch mit dieser USK-Praxis auseinander setzte.
Quelle: klick mich
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The-Xee
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Ja, weil die englische Fassung nicht geprueft wurde und das ist ein himmelweiter Unterschied! Nochmal: Von der USK gepruefte und freigegebene Medien koennen nicht mehr indiziert werden. Medien, die kein Pruefsiegel tragen ( z.B. Condemned ), dagegen schon.Xee hat geschrieben:@baikinman
Doch auch dann wie ich grade schon erwähnt habe ist es ja bei GTA: VC passiert als raus Kamm das wen man das spiel auf englisch stellt die englische Version hat. Darauf hin wurde VC nachträglich indiziert !
Noch ein aktuelles Beispiel aus den letzten Tagen. "Jericho" wurde in Deutschland nicht offiziell veroeffentlicht, hat also kein Pruefsiegel. Fuer das Spiel lag ein Indizierungsantrag vor, der von der BPjM nicht bewilligt wurde. Daraufhin hat der Publisher ( Codemasters ) das Spiel bei der USK pruefen lassen und "KJ" bekommen.
Zuletzt geändert von baikinman am 27.02.2008 16:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Pegeta
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Jup, hab die Version noch rumliegen hier von VC mit dem USK "ab 16" Siegel, dass aber 2 Woche später nach Release oder so nicht mehr im Handel war, nur noch die mit dem FSK Siegel ^^Xee hat geschrieben:@baikinman
Doch auch dann, wie ich grade schon erwähnt habe ist es ja bei GTA: VC passiert als raus Kamm das wen man das spiel auf englisch stellt die englische Version hat. Darauf hin wurde VC nachträglich indiziert !
