Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

neuer boll film der bei uns kaum zu sehen war kommt auf dvd:


Uwe Bolls Seed - Veröffentlichungen auf DVD
OT: Seed
Veröffentlichung: 10.04.2008
Regionalcode: 2 (DT.)

Der Horrorschocker Seed von Uwe Boll sorgte schon im Vorfeld für Schlagzeilen. Nicht nur wegen seiner expliziten Gewaltdarstellung, sondern vielmehr wegen Sequenzen von echter Tierquälerei zu Beginn des Films. Im Kino zeigte der deutsche Rechteinhaber Splendid den Film nur ungeprüft als Limited Release. Am 10. April 2008 lässt Splendid die Verleih-DVD in die Videotheken bringen. Interessant dabei wird die Freigabe für den Film werden.

Ungekürzt eine Lauflänge von ca. 89 Minuten, wurde Seed vor wenigen Wochen mit einer Laufzeit von knapp 79 Minuten von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" geprüft ( Freigabekarte). Auf dem Presseserver wird der Film allerdings mit den ungekürzten 89 Minuten und "Keine Jugendfreigabe" angepriesen. Hierbei wäre es möglich, dass es sich nur um eine vorläufige Angabe handelt. Ob Splendid jetzt auf die gekürzte KJ Fassung zurückgreift, einen Versuch bei der Juristenkommission startet oder im Ernstfall gar eine Veröffentlichung über Österreich in Betracht zieht, ist zum jetztigen Zeitpunkt deswegen leider noch nicht bekannt.

Was dagegen bekannt ist, ist dass Splendid Seed in 3 Variaten auf DVD veröffentlichen wird. Zunächst als Single Edition, die ab dem 10. April in den Videotheken und ab dem 30. Mai im Handel stehen wird. Diese wird keinerlei Bonusmaterial enthalten. Dann wird für den Verkauf noch eine Special Edition folgen, welche ein Making of, ein Behind-the-Scenes Featurette und einen Audiokommentar von Uwe Boll als Extras dabei hat. Auch diese wird am dem 30. Mai zu erwerben sein. Für die Limited Edition, welche ebenfalls an diesem Tag erscheint, wird Splendid neben den Extras der SE zusätzlich noch eine Soundtrack-CD dabei legen. Verpackt wird diese Edition in einer Box in Form eines Sarges.

Sobald es genaue Infos zu den Freigaben des Filmes gibt, werden wir selbstverständlich darüber berichten.

soll der härteste boll film sein ^^ :wink:
Benutzeravatar
Animal-Liberator
Beiträge: 1431
Registriert: 07.01.2008 14:38
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Animal-Liberator »

die sollten mal lieber den ganzen hip hop scheiss auf viva indizieren , in denen die jugend förmlich dazu aufgefordert wird , drogen zu nehmen , rumzuhuren und gewalttätig zu werden , da man ja sonst nicht "cool" ist und auch keine "geilen bitches " klar mache kann ...
das öffentliche tv programm ist zehn mal schlimer als jeder alberne horror film bzw jedes spiel !!!!
aber nein , bei uns werden solche volidioten a la bushido , sido und co noch zu millionären gemacht ...
scheiss staat !!!!
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

Animal-Liberator hat geschrieben:die sollten mal lieber den ganzen hip hop scheiss auf viva indizieren , in denen die jugend förmlich dazu aufgefordert wird , drogen zu nehmen , rumzuhuren und gewalttätig zu werden , da man ja sonst nicht "cool" ist und auch keine "geilen bitches " klar mache kann ...
das öffentliche tv programm ist zehn mal schlimer als jeder alberne horror film bzw jedes spiel !!!!
aber nein , bei uns werden solche volidioten a la bushido , sido und co noch zu millionären gemacht ...
scheiss staat !!!!
stimme dir voll zu :wink:
Benutzeravatar
GoreFutzy
Beiträge: 4269
Registriert: 05.09.2006 07:42
Persönliche Nachricht:

Beitrag von GoreFutzy »

Animal-Liberator hat geschrieben:die sollten mal lieber den ganzen hip hop scheiss auf viva indizieren , in denen die jugend förmlich dazu aufgefordert wird , drogen zu nehmen , rumzuhuren und gewalttätig zu werden , da man ja sonst nicht "cool" ist und auch keine "geilen bitches " klar mache kann ...
das öffentliche tv programm ist zehn mal schlimer als jeder alberne horror film bzw jedes spiel !!!!
aber nein , bei uns werden solche volidioten a la bushido , sido und co noch zu millionären gemacht ...
scheiss staat !!!!

Ja genau, man. :evil:
Das ist sicherlich ein großer Faktor bei der ganzen Action, die hierzulande wegen/mit der USK veranstaltet werden.
Musik wird sowieso mit Instrumenten und Schweiß gemacht, nicht an irgendeinem xbeliebigem PC mit Beatprogramm oder vorgefertigten Rhytmen. Hip Hop vermittelt, egoistisch zu sein und sich gegen jeden stellen zu können bzw. unantastbar für "Fremde" zu werden. Pfui
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

ich weiss was ich jetzt poste wurde schon zu gequatsch aber ich finde es past hier rein und is ein bisschen ausfürlicher :wink:



BPjM erweitert Katalog der Indizierungsgründe

Nachdem die Bundesregierung bereits länger eine Verschärfung des Jugendschutzgsetzes hinsichtlich der Indizierung jugendgefährdender Medien plante (wir berichteten), hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Ihrer Internetseite nun neue Indizierungskriterien bekannt gemacht. (Direkt-Link zum Katalog)

Konzentrierte man sich in einem Indizierungsverfahren bisher vor allem auf die eigentlichen Gewaltdarstellungen, sollen Medien zukünftig genauer anhand folgender sechs Kriterien überprüft werden:

1. Unsittlichkeit

Der recht weite Begriff der "Unittlichkeit" wird von der Rechtsprechung als Eignung, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen definiert, was insbesondere dann gegeben sein soll, wenn die Darstellungen die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen.

Nach der bisherigen Praxis der BPjM wurde eine sittliche Gefährdung auch dann angenommen, "wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den [...] Normen der Erziehung wesentlich abweicht."

2. Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen

Dieser Punkt stand bereits bisher immer im Zentrum der meisten Indizierungsverfahren und wird von der BPjM vor allem unter dem Aspekt geprüft, ob die Gewalt das mediale Geschehen prägt, wobei der Kontext zu beachten ist, und ob die Gewalt selbstzweckhaft dargestellt oder legitimiert und gerechtfertigt wird.

3. Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie

Laut den Anmerkungen der BPjM zu den neuen Kriterien und ihrer ständigen Spruchpraxis soll unter "Verherrlichung der NS-Ideologie" vor allem ein Werben "für den Nationalsozialismus, dessen Rassenlehre, autoritäres Führerprinzip, Volkserziehungsprogramm, Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" verstanden werden.

4. Diskriminierung von Menschen

Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."

5. Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum

Dieser Indizierungsgrund ist gegeben, "wenn die angeblich positiven Wirkungen des Drogenkonsums auf die Erfahrungswelt von Jugendlichen herausgestellt werden und gleichzeitig die damit verbundenen negativen Folgen, wie z.B. Gesundheitsschäden durch Abhängigkeit, bewusst oder unbewusst ausgeblendet werden."

6. Schwere Jugendgefährdung

Wie bisher stellt natürlich auch eine schwere Jugendgefährdung nach § 15 Abs. 1 JuSchG einen Indizierungsgrund dar.


Bewertung

Einerseits lässt sich feststellen, dass sich die erweiterten Indizierungsgründe stark an der bisherigen Praxis der BPjM orientieren. Dass es hierdurch zu einer drastischen Zunahme von Indizierungen kommt ist daher eher unwahrscheinlich.

Dennoch stösst der neue Indizierungskatalog auf Kritik (näher hierzu der verlinkte Artikel auf Golem.de), vor allem das Kriterium der Unsittlichkeit wird hierbei für zu weit und ungenau gehalten, zumal die Prüfungsgremien von FSK und USK (die eine Freigabe ja nur dann vergeben können wenn aus ihrer Sicht kein Indizierungsgrund vorliegt) fortan nicht nur die Intensität der Gewalt beurteilen, sondern das Medium auch ethisch bewerten müssen. Trotz der umfangreichen Rechtsprechung und Spruchpraxis der BPjM bleibt das Kriterium "Unsittlichkeit" ein höchst subjektives Merkmal. Es bleibt daher abzuwarten wie sich diese erweiterten Indizierungsgründe auf die Arbeit von FSK, USK und BPjM auswirken werden.
Benutzeravatar
Animal-Liberator
Beiträge: 1431
Registriert: 07.01.2008 14:38
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Animal-Liberator »

punisher lass dich mal im spammtisch blicken ....
wir die selbsternannten " stubenhockazz " werden dich herzlichst aufnehmen ....
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

Animal-Liberator hat geschrieben:punisher lass dich mal im spammtisch blicken ....
wir die selbsternannten " stubenhockazz " werden dich herzlichst aufnehmen ....
danke :wink:
Benutzeravatar
SalBei
Beiträge: 442
Registriert: 14.06.2007 14:50
Persönliche Nachricht:

Beitrag von SalBei »

Hier geht es um Indizierungen und ihr labert über Hip Hop von dem ihr mal so gar keine Ahnung habt. Bushido und CO. sind nur dämliche Prolls.
Es gibt aber auch guten Hip Hop, der eine Message vermittelt.
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

SalBei84 hat geschrieben:Hier geht es um Indizierungen und ihr labert über Hip Hop von dem ihr mal so gar keine Ahnung habt. Bushido und CO. sind nur dämliche Prolls.
Es gibt aber auch guten Hip Hop, der eine Message vermittelt.
nein es geht um die gewalt in den texten. und über was wir labern bestimmen wir ich und matt123 halten den theard am laufen :wink:
Benutzeravatar
mosh_
Beiträge: 35281
Registriert: 09.04.2006 20:51
Persönliche Nachricht:

Beitrag von mosh_ »

SalBei84 hat geschrieben:Hier geht es um Indizierungen und ihr labert über Hip Hop von dem ihr mal so gar keine Ahnung habt. Bushido und CO. sind nur dämliche Prolls.
Es gibt aber auch guten Hip Hop, der eine Message vermittelt.
ganz toll :roll:

Gibts schon was zu Condemned 2? Das DIng soll ja gar nicht an die USK rausgegangen sein.
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

moshman hat geschrieben:
SalBei84 hat geschrieben:Hier geht es um Indizierungen und ihr labert über Hip Hop von dem ihr mal so gar keine Ahnung habt. Bushido und CO. sind nur dämliche Prolls.
Es gibt aber auch guten Hip Hop, der eine Message vermittelt.
ganz toll :roll:

Gibts schon was zu Condemned 2? Das DIng soll ja gar nicht an die USK rausgegangen sein.
mosh denke nicht das das bei uns kommt teilweise is das spiel ziemlich brutal mit knochen brüche dazu umgebungs finisher z.b. fernseher steht da du nimmst einen benommenen gegner un rammst ihn durch die bildröhre. aber ich werd es mir hohlen hab teil 1 schon bis zum umfallen gespielt und will natürlich auch wissen wie es weiter geht :wink:
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

Army of Two - Wohl keine Veröffentlichung über Deutschland

Bereits im Oktober 2007 haben wir darüber berichtet, dass dem Game Army of Two von der USK die Freigabe verweigert wurde ( Newsbeitrag). Wie berichtet ging EA Games gegen die damalige Prüfentscheidung der USK in Revision um doch noch eine Kennzeichnung zu erwirken. Jetzt liegt die endgültige Entscheidung der USK vor.

Auch beim zweiten Anlauf hatte man keinen Erfolg und man verweigerte der Söldner-Action Army of Two auch dieses Mal die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe". Damit dürfte eine Veröffentlichung der unzensierten Fassung für Deutschland wohl ausgeschlossen sein.

Somit bleibt dem geneigten Gamer wiedermals nur den Umweg über den Import des Videospiels.

das wars wohl vorerst mit army of two in deutschland muss man auf import ausweichen :wink:
Benutzeravatar
Punisher256
Beiträge: 5764
Registriert: 16.11.2006 15:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Punisher256 »

Dark Sector in Australien verboten

Nachdem wir bereits im letzten Jahr darüber berichtet haben, dass Soldier of Fortune 3 in Australien keine Freigabe in der ungekürzten Fassung bekommen hat, hat es nun ein weiteres Spiel erwischt: Der brutale Science-Fiction Shooter Dark Sector.

Da es in Australien keine 18er Freigabe für Videospiele gibt, muss ein Game die Richtlinien für ein MA15+ Rating erfüllen. Dark Sector erfüllt aufgrund seiner Gewaltdarstellung nicht diese Richtlinien und wird von daher in seiner unzensierten Fassung in Australien sofort verboten.

Warum es in Down Under zu dem Verbot kam, wird aus der Begründung der australischen Freigabestelle OLFC ersichtlich:

"The finishing moves and most violent game play includes decapitation, dismemberment of limbs accompanied by large blood spurts, neck breaking spurts, neck breaking twists and exploded bodies with post-action twitching body parts. These moves are relatively easy to accomplish and once the player has mastered the moves and is able to get close to his foes, these violent moves can be executed," the OFLC's ruling said.

"Successfully shooting an opponent results in the depiction of blood spray. When Hayden cuts off his opponent's limb with the glaive, large amounts of blood spray forth from the stump and the injured person screams in agony which increases the impact."


Im April soll Dark Sector auch in Deutschland über OkaySoft erscheinen.

das spiel wird nicht in deutschland erscheinen die usk hatt dem spiel die freigabe verweigert.
die ps3 version wird solange erhältlich sein bis sie indiziert wird deshalb steht auf den spielezeitschriften : Dark Sector PS3 version nur für kurze zeit erhältlich :wink:
Benutzeravatar
mosh_
Beiträge: 35281
Registriert: 09.04.2006 20:51
Persönliche Nachricht:

Beitrag von mosh_ »

hrhr danke punish

Ja das es in der Uncut gekommen wäre hätte mich das auch gewundert. Aber ich habs sowieso berstellt(Wie Lorridor und ich zu sagen pflegen: Die uncuteste Uncut Version aller Zeiten)
Benutzeravatar
-Matt-
Beiträge: 10902
Registriert: 03.01.2006 15:03
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von -Matt- »

@ Condemned 2

Da das Spiel kein USK-Siegel bekommen hat, kann man davon ausgehen das es indiziert wird. Es wird ja fast alles indiziert (Ausnahme: Jericho) was bei der USK durchgefallen ist. Liegt wohl, vermute ich, daran das beide Behörden fast identische Bewertungskriterien haben...