@Lone-Gunman
Das Problem bei dieser Problematik liegt einfach darin, daß man als Arbeitgeber praktisch nichts gegen "Sonderurlauber" machen kann, da die aktuelle Rechtsprechung den Arbeitnehmern viel zu viel Rechte (=Freiheiten) einräumt.
Ein bezeichnendes Beispiel aus meinem Mandantenkreis:
Ein Angestellter geht zum Chef und möchte spontan ein paar Tage Urlaub haben. Dieses spontane Urlaubsgesuch wird vom Chef mit der begründung abgelehnt, daß einfach zu viel zu tun sei. Es kommt zu einer kleinen verbalen Auseinandersetzung bei der sich der Arbeitnehmer mit den Worten "Leck mich am Arsch! Dann nehm ich mir halt einen Krankenschein." verabschiedet. Gesagt, getan. Der Krankenschein lag am nächsten Tag auf dem Tisch.
Der Chef hat dem Arbeitnehmer daraufhin fristlos gekündigt und der Arbeitnehmer ist natürlich sofort zum Anwalt gerannt und die Sache kam vors Arbeitsgericht. Dort wurde dann (natürlich!) zu Gunsten des Arbeitsnehmers entschieden und die Kündigung für unwirksam erklärt.
Begründung: Das freundliche "Leck mich am Arsch!" kann jemandem im Streit schon mal rausrutschen, ist für den Fall also garnicht relevant. Genau so wenig relevant war die Ankündigung/Drohung des Arbeitnehmers, sich einen Krankenschein nehmen zu wollen. Er hätte ja tatsächlich krank gewesen sein können. Und wenn nicht, müsse man dem Arbeitnehmer nachweisen, daß er tatsächlich NICHT krank gewesen war.
Was soll man dazu noch sagen?!?!
